ANHANG III RL 85/337/EWG
AUSWAHLKRITERIEN IM SINNE VON ARTIKEL 4 ABSATZ 3
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1.
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Merkmale der Projekte
Die Merkmale der Projekte sind insbesondere hinsichtlich folgender Punkte zu beurteilen:- —
Größe des Projekts,
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Kumulierung mit anderen Projekten,
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Nutzung der natürlichen Ressourcen,
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Abfallerzeugung,
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Umweltverschmutzung und Belästigungen,
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Unfallrisiko, insbesondere mit Blick auf verwendete Stoffe und Technologien.
- 2.
- Standort der Projekte
Die ökologische Empfindlichkeit der geographischen Räume, die durch die Projekte möglicherweise beeinträchtigt werden, muß unter Berücksichtigung insbesondere folgender Punkte beurteilt werden:- —
bestehende Landnutzung;
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Reichtum, Qualität und Regenerationsfähigkeit der natürlichen Ressourcen des Gebiets;
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Belastbarkeit der Natur unter besonderer Berücksichtigung folgender Gebiete:
- a)
- Feuchtgebiete,
- b)
- Küstengebiete,
- c)
- Bergregionen und Waldgebiete,
- d)
- Reservate und Naturparks,
- e)
- durch die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten ausgewiesene Schutzgebiete; von den Mitgliedstaaten gemäß den Richtlinien 79/409/EWG und 92/43/EWG ausgewiesene besondere Schutzgebiete,
- f)
- Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind,
- g)
- Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte,
- h)
- historisch, kulturell oder archäologisch bedeutende Landschaften.
- 3.
- Merkmale der potentiellen Auswirkungen
Die potentiellen erheblichen Auswirkungen der Projekte sind anhand der unter den Nummern 1 und 2 aufgeführten Kriterien zu beurteilen; insbesondere ist folgendem Rechnung zu tragen:- —
dem Ausmaß der Auswirkungen (geographisches Gebiet und betroffene Bevölkerung),
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dem grenzüberschreitenden Charakter der Auswirkungen,
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der Schwere und der Komplexität der Auswirkungen,
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der Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen,
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der Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen.
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