Präambel RL 86/297/EWG
DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 100,
auf Vorschlag der Kommission(1),
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments(2),
nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses(3),
in Erwägung nachstehender Gründe:
Die technischen Vorschriften, denen land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften genügen müssen, betreffen unter anderem die Zapfwelle und ihre Schutzvorrichtungen.
Diese Vorschriften sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat verschieden. Deshalb ist es notwendig, daß alle Mitgliedstaaten — entweder zusätzlich zu oder anstelle ihrer derzeitigen Regelung — gleiche Vorschriften erlassen, insbesondere um für jeden Zugmaschinentyp das EWG-Betriebserlaubnisverfahren gemäß der Richtlinie 74/150/EWG des Rates vom 4. März 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern(4), zuletzt geändert durch die Akte über den Beitritt Spaniens und Portugals, anwenden zu können.
Die Entscheidung des Rates vom 29. Juni 1978 über ein Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaften für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz(5) sieht die Anwendung der Grundsätze der Unfallverhütung bei der Planung der Herstellung der Arbeitsmittel einschließlich solcher im landwirtschaftlichen Bereich vor. Die Vorschriften über die Zapfwellen und ihre Schutzvorrichtungen stellen einen Sicherheitsfaktor dar.
Die Angleichung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern schließt die gegenseitige Anerkennung durch die Mitgliedstaaten der von ihnen aufgrund der gemeinsamen Vorschriften durchgeführten Kontrollen ein —
HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. Nr. C 164 vom 23. 6. 1983, S. 5.
- (2)
ABl. Nr. C 307 vom 14. 11. 1983, S. 104.
- (3)
ABl. Nr. C 341 vom 19. 12. 1983, S. 2.
- (4)
ABl. Nr. L 84 vom 28. 3. 1974, S. 10.
- (5)
ABl. Nr. C 165 vom 11. 7. 1978, S. 3.
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