ANHANG RL 86/378/EWG

Beispiele für eine mögliche Ungleichbehandlung gemäß Artikel 6 Buchstabe h) im Rahmen von durch Kapitalansammlung finanzierten Systemen mit Leistungszusage:

Umwandlung eines Teils der regelmäßigen Rentenzahlungen in Kapital;

Übertragung der Rentenansprüche;

Hinterbliebenenrente, die an einen Anspruchsberechtigten auszahlbar ist, der im Gegenzug auf einen Teil der jährlichen Rentenbezüge verzichtet;

eine gekürzte Rente, wenn der Arbeitnehmer sich für den vorgezogenen Ruhestand entscheidet.

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