ANHANG IV RL 86/415/EWG
GRUNDMUSTER DER IN ANHANG III ABGEBILDETEN SYMBOLE
Grundmuster
Das Grundmuster umfaßt:- 1.
- ein Ausgangsquadrat mit 50 mm Seitenlänge; diese Seitenlänge a entspricht dem Nennmaßstab des Originals;
- 2.
- einen Ausgangskreis mit einem Durchmesser von 56 mm, der ungefähr die gleiche Fläche hat wie das Ausgangsquadrat 1;
- 3.
- einen zweiten Kreis mit 50 mm Durchmesser, der in das Ausgangsquadrat 1 eingezeichnet ist;
- 4.
- ein zweites Quadrat, dessen Ecken auf dem Ausgangskreis 2 liegen und dessen Seiten zu denen des Ausgangsquadrats parallel sind;
- 5.
- und 6. zwei Rechtecke mit der gleichen Flache wie das Ausgangsquadrat 1; sie liegen senkrecht zueinander und schneiden symmetrisch die gegenüberliegenden Seiten des Ausgangsquadrats;
- 7.
- ein drittes Quadrat, dessen Seiten durch die Schnittpunkte des Ausgangsquadrats 1 mit dem Ausgangskreis 2 hindurchgehen und in einem Winkel von 45° geneigt sind, so daß sich die größten horizontalen und vertikalen Abmessungen des Grundmusters ergeben;
- 8.
- ein unregelmäßiges Achteck aus Geraden, die mit den Seiten des Quadrats 7 einen Winkel von 30° bilden.
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