ANHANG IV RL 86/415/EWG

GRUNDMUSTER DER IN ANHANG III ABGEBILDETEN SYMBOLE

Grundmuster

Das Grundmuster umfaßt:
1.
ein Ausgangsquadrat mit 50 mm Seitenlänge; diese Seitenlänge a entspricht dem Nennmaßstab des Originals;
2.
einen Ausgangskreis mit einem Durchmesser von 56 mm, der ungefähr die gleiche Fläche hat wie das Ausgangsquadrat 1;
3.
einen zweiten Kreis mit 50 mm Durchmesser, der in das Ausgangsquadrat 1 eingezeichnet ist;
4.
ein zweites Quadrat, dessen Ecken auf dem Ausgangskreis 2 liegen und dessen Seiten zu denen des Ausgangsquadrats parallel sind;
5.
und 6. zwei Rechtecke mit der gleichen Flache wie das Ausgangsquadrat 1; sie liegen senkrecht zueinander und schneiden symmetrisch die gegenüberliegenden Seiten des Ausgangsquadrats;
7.
ein drittes Quadrat, dessen Seiten durch die Schnittpunkte des Ausgangsquadrats 1 mit dem Ausgangskreis 2 hindurchgehen und in einem Winkel von 45° geneigt sind, so daß sich die größten horizontalen und vertikalen Abmessungen des Grundmusters ergeben;
8.
ein unregelmäßiges Achteck aus Geraden, die mit den Seiten des Quadrats 7 einen Winkel von 30° bilden.
Das Grundmuster wird auf einem Gitter angebracht, das eine Teilung von 12,5 mm hat und mit dem Ausgangsquadrat 1 zusammenfällt.

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