Artikel 16 RL 86/635/EWG

Aktivposten 4 Forderungen an Kunden

Als Forderungen an Kunden gelten alle Arten von Vermögensgegenständen, die Forderungen gegen in- und ausländische Nichtbanken ( „Kunden” ) darstellen, ungeachtet ihrer Bezeichnung im Einzelfall.

Ausgenommen sind lediglich die in Form von Schuldverschreibungen oder in anderer Form verbrieften Forderungen, die in Aktivposten 5 auszuweisen sind.

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