Artikel 16 RL 86/635/EWG
Aktivposten 4 Forderungen an Kunden
Als Forderungen an Kunden gelten alle Arten von Vermögensgegenständen, die Forderungen gegen in- und ausländische Nichtbanken ( „Kunden” ) darstellen, ungeachtet ihrer Bezeichnung im Einzelfall.
Ausgenommen sind lediglich die in Form von Schuldverschreibungen oder in anderer Form verbrieften Forderungen, die in Aktivposten 5 auszuweisen sind.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.