ANHANG II RL 87/404/EWG
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1.
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CE-KENNZEICHNUNG UND ANGABEN
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1a)
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CE-Konformitätskennzeichnung
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Die CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE” mit folgendem Schriftbild:
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Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden.
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Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm.
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1b)
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Angaben
Der Behälter oder das Kennzeichnungsschild muß mindestens folgende Angaben enthalten.- —
maximaler Betriebsdruck (PS in bar),
- —
maximale Betriebstemperatur (Tmax in °C),
- —
minimale Betriebstemperatur (Tmin in °C),
- —
Fassungsvermögen des Behälters (V in l),
- —
Name oder Markenzeichen des Herstellers,
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Baumusterkennzeichnung und Serien- oder Loskennzeichnung des Behälters,
- —
die beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die „CE” -Kennzeichnung angebracht wurde.
- 2.
- BETRIEBSANLEITUNG
In der Betriebsanleitung müssen folgende Angaben enthalten sein:- —
die Angaben gemäß Nummer 1 mit Ausnahme der Serienkennzeichnung des Behälters;
- —
der vorgesehene Verwendungsbereich;
- —
die zur Gewährleistung der Gebrauchssicherheit der Behälter erforderlichen Wartungs- und Aufstellungsbedingungen.
- 3.
- TECHNISCHE BAUUNTERLAGEN
Die technische Bauunterlage muß eine Beschreibung der betriebsbezogenen Techniken und Tätigkeiten umfassen, die zur Erfüllung der wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3 oder der Normen nach Artikel 5 Absatz 1 entfaltet werden, insbesondere- a)
- einen ausführlichen Konstruktionsplan des Behältertyps;
- b)
- die Bedienungsanleitung;
- c)
- eine Beschreibung, in der im einzelnen aufgeführt sind:
- —
die gewählten Werkstoffe
- —
die gewählten Schweißverfahren
- —
die gewählten Kontrollen
- —
alle einschlägigen Informationen betreffend die Auslegung der Behälter.
- i)
- die Bescheinigungen über die Eignung des Schweißverfahrens und die Qualifikation der Schweißer oder des Bedienungspersonals;
- ii)
- das Werkszeugnis über die bei der Herstellung der drucktragenden Teile und Verbindungen des Behälters verwendeten Werkstoffe;
- iii)
- einen Bericht über die durchgeführten Prüfungen und Versuche oder die Beschreibung der geplanten Kontrollen.
- 4.
- BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND SYMBOLE
- 4.1.
- Begriffsbestimmungen
- a)
- Der Berechnungsdruck „P” ist der vom Hersteller gewählte relative Druck, der zur Bestimmung der Stärke der drucktragenden Teile verwendet wird.
- b)
- Der maximale Betriebsdruck „PS” ist der maximale relative Druck, der unter normalen Betriebsbedingungen ausgeübt werden kann.
- c)
- Die minimale Betriebstemperatur Tmin ist die niedrigste stabilisierte Wandtemperatur des Behälters unter normalen Betriebsbedingungen.
- d)
- Die maximale Betriebstemperatur Tmax ist die höchste stabilisierte Wandtemperatur des Behälters unter normalen Betriebsbedingungen.
- e)
- Die Streckgrenze RET ist bei der maximalen Betriebstemperatur Tmax der Wert
- —
der oberen Streckgrenze ReH bei einem Werkstoff, der eine untere und eine obere Streckgrenze aufweist, oder
- —
der Dehngrenze Rp 0,2 oder
- —
der Dehngrenze Rp 1,0 bei unlegiertem Aluminium.
- f)
- Behälterbaureihe:
Zur selben Behälterbaureihe gehören Behälter, die sich, sofern die Anforderungen nach Anhang I Nummern 2.1.1 oder 2.1.2 eingehalten werden, in ihrer Bauart lediglich durch ihren Durchmesser und/oder durch die Länge ihres zylindrischen Teils unterscheiden, wobei folgendes gilt:
- —
Wenn die Bauart außer den Böden aus einem oder mehreren Mantelschüssen besteht, müssen die Varianten mindestens einen Mantelschuß haben.
- —
Wenn die Bauart nur aus zwei gewölbten Böden besteht, dürfen die Varianten keinen Mantelschuß haben.
Die Längenunterschiede, die zu Veränderungen an den Öffnungen und/oder Rohrstutzen führen, sind bei jeder Variante auf der Zeichnung anzugeben.
- g)
- Ein Behälterlos besteht aus höchstens 3000 Behältern desselben Typs.
- h)
- Serienfertigung im Sinne dieser Richtlinie liegt vor, wenn mehrere Behälter desselben Typs in einem gegebenen Zeitraum in kontinuierlicher Fertigung nach einer gemeinsamen Auslegung und mit gleichen Fertigungsverfahren hergestellt werden.
- i)
- Werkszeugnis: Im Werkszeugnis bestätigt der Hersteller mit Prüfergebnissen — insbesondere zur chemischen Zusammensetzung und zu mechanischen Eigenschaften — aus der laufenden betrieblichen Prüfung von Erzeugnissen aus dem gleichen Fertigungsprozeß wie die Lieferung, jedoch nicht notwendigerweise aus der Lieferung selbst, daß die gelieferten Erzeugnisse den Vereinbarungen der Bestellung entsprechen.
- 4.2.
- Symbole
A | Dehnung nach Bruch ( ) | % |
A 80 mm | Dehnung nach Bruch (Lo = 80 mm) | % |
KCV | Kerbschlagarbeit | J/cm2 |
P | Berechnungsdruck | bar |
PS | Betriebsdruck | bar |
Ph | Prüfungsdruck bei der Wasserdruck- oder Druckluftprüfung | bar |
Rp 0,2 | Dehngrenze 0,2 % | N/mm2 |
RET | Streckgrenze bei maximaler Betriebstemperatur | N/mm2 |
ReH | Obere Streckgrenze | N/mm2 |
Rm | Zugfestigkeit bei Raumtemperatur | N/mm2 |
Tmax | Maximale Betriebstemperatur | °C |
Tmin | Minimale Betriebstemperatur | °C |
V | Fassungsvermögen des Behälters | l |
Rm, max | maximale Zugfestigkeit | N/mm2 |
Rp 1,0 | Dehngrenze 1,0 % | N/mm2 |
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