ANHANG II RL 88/301/EWG

Schema für den Bericht gemäß Artikel 9

Anwendung von Artikel 2

1. Endgeräte, für welche die Gesetzgebung geändert wurde oder das Änderungsverfahren läuft. Je Endgerät:

Zeitpunkt der Verabschiedung oder

Vorlage der Maßnahme,

Inkrafttreten der Maßnahme;

2. Endgeräte, für welche noch ausschließliche und besondere Rechte bestehen:

Art der Endgeräte und Rechte.

Anwendung von Artikel 3

Endgeräte, deren Einrichtung und/oder Inbetriebnahme eingeschränkt ist;

Technische Qualifikationen, die erfüllt sein müssen (Hinweis auf die Veröffentlichung).

Anwendung von Artikel 4

Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikationen,

Anzahl der vorhandenen Netzanschlüsse,

Anzahl der geänderten Netzanschlüsse.

Anwendung von Artikel 6

Liste der für die Festschreibung zuständigen Stellen.

Anwendung von Artikel 7

Getroffene Maßnahmen,

Anzahl der gekündigten Verträge.

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