ANHANG II RL 88/301/EWG
Schema für den Bericht gemäß Artikel 9
Anwendung von Artikel 2
1. Endgeräte, für welche die Gesetzgebung geändert wurde oder das Änderungsverfahren läuft. Je Endgerät:- —
Zeitpunkt der Verabschiedung oder
- —
Vorlage der Maßnahme,
- —
Inkrafttreten der Maßnahme;
Zeitpunkt der Verabschiedung oder
Vorlage der Maßnahme,
Inkrafttreten der Maßnahme;
2. Endgeräte, für welche noch ausschließliche und besondere Rechte bestehen:- —
Art der Endgeräte und Rechte.
Art der Endgeräte und Rechte.
Anwendung von Artikel 3
- —
-
Endgeräte, deren Einrichtung und/oder Inbetriebnahme eingeschränkt ist;
- —
-
Technische Qualifikationen, die erfüllt sein müssen (Hinweis auf die Veröffentlichung).
Anwendung von Artikel 4
- —
-
Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikationen,
- —
-
Anzahl der vorhandenen Netzanschlüsse,
- —
-
Anzahl der geänderten Netzanschlüsse.
Anwendung von Artikel 6
- —
-
Liste der für die Festschreibung zuständigen Stellen.
Anwendung von Artikel 7
- —
-
Getroffene Maßnahmen,
- —
-
Anzahl der gekündigten Verträge.
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