Anlage 2 RL 89/173/EWG

DYNAMISCHES PRÜFVERFAHREN

1.
PRÜFVERFAHREN

Die Festigkeit der mechanischen Verbindung ist durch Wechselbeanspruchungen auf einem Prüfstand nachzuweisen. Nachfolgend ist das Prüfverfahren für die Ermüdungsprüfung beschrieben, das mit der vollständigen mechanischen Verbindungseinrichtung durchgeführt werden muß, d. h. bei Ausstattung mit allen zu ihrer Befestigung erforderlichen Teilen wird die mechanische Verbindung auf einen Prüfstand montiert und geprüft. Die Wechselbeanspruchungen sind mit möglichst sinusförmig wechselnd und/oder schwellend mit einer vom Wirkstoff abhängigen Lastspielzahl aufzubringen. Hierbei dürfen keine Anrisse bzw. Brüche auftreten.

2.
KRITERIEN DER PRÜFUNG

Die Grundlage für die Belastungsannahmen bilden die horizontale Kraftkomponente in Fahrzeuglängsachse und die vertikale Kraftkomponente. Horizontale Kraftkomponenten quer zur Fahrzeuglängsachse sowie Momente bleiben, solange sie von untergeordneter Bedeutung sind, unberücksichtigt. Die horizontale Kraftkomponente in Fahrzeuglängsachse wird durch eine rechnerisch ermittelte Vergleichskraft, den D-Wert, dargestellt. Für die mechanische Verbindung gilt: Darin bedeuten:
GK=
technisch zulässige Gesamtmasse der Zugmaschine
GA=
technisch zulässige Gesamtmasse des gezogenen Fahrzeugs
g=
9,81 m/s2.
Die vertikale Kraftkomponente senkrecht auf die Fahrbahn wird durch die vertikale statische Stützlast S gebildet. Die technisch zulässigen Lasten werden vom Hersteller angegeben.

3.
ABLAUF DER PRÜFUNG

3.1.
Allgemeine Anforderungen

Man läßt die Prüfkraft mit einer zugehörigen Standardzugöse an der zu prüfenden mechanischen Verbindungseinrichtung unter einem Winkel angreifen, der aus dem Verhältnis vertikale Prüfkraft Fv zu horizontaler Prüfkraft Fh gebildet wird und in der Längsmittelebene von vorne oben nach hinten unten gerichtet ist. Die Prüfkraft greift am normalen Berührungspunkt zwischen der mechanischen Verbindungseinrichtung und der Zugöse an. Das Spiel zwischen Verbindungseinrichtung und Zugöse ist so gering wie möglich zu halten. Grundsätzlich wird die Prüfkraft wechselnd um den Nullpunkt aufgebracht. Bei der wechselnden Prüfkraft ist die Mittellast gleich Null. Ist aufgrund der Bauart der Verbindungseinrichtung (z. B. zu großes Spiel, Zughaken) die Prüfung mit wechselnder Prüfkraft nicht möglich, kann die Prüfkraft in Zug- oder Druckrichtung, je nach der größeren Beanspruchung auch schwellend aufgebracht werden. Bei der Prüfung mit schwellender Beanspruchung ist die Prüflast gleich der Oberlast (höchste Last), die Unterlast (geringste Last) darf bis 5 % der Oberlast betragen. Bei der Prüfung mit Wechselbeanspruchung ist durch geeigneten Aufbau des Prüfmusters und Wahl der Krafteinleitungsvorrichtung dafür zu sorgen, daß außer der vorgesehenen Prüfkraft keine zusätzlichen Momente oder senkrecht zur Prüfkraft auftretende Kräfte eingeleitet werden; der Winkelfehler für die Kraftrichtung bei Prüfung mit wechselnder Beanspruchung soll nicht größer als ± 1,5o sein, bei Prüfung mit schwellender Beanspruchung ist der Winkel bei Oberlast einzustellen. Die Prüffrequenz darf 30 Hz nicht überschreiten. Für Bauteile aus Stahl oder Stahlguß beträgt die Lastspielzahl 2 · 106. Die anschließende Rißprüfung erfolgt mit dem Farbeindringverfahren oder einem gleichwertigen Verfahren. Umfassen die Verbindungsteile Federn und/oder Dämpfer, so werden diese während der Prüfung nicht ausgebaut, können aber ausgetauscht werden, wenn sie bei der Prüfung nicht betriebsüblich (z. B. Wärmeeinwirkung) beansprucht und beschädigt werden. Im Prüfprotokoll ist ihre Verhalten vor, während und nach der Prüfung zu beschreiben.

3.2.
Prüfkräfte

Die Prüfkraft setzt sich geometrisch aus der horizontalen und vertikalen Prüfkomponente zusammen dabei gilt für:
Fh=
± 0,6 · D bei wechselnder Beanspruchung
oder
Fh=
1,0 · D bei schwellender Beanspruchung (Zug oder Druck)
Fv=
g · 1,5 · S
S=
statische Stützlast (vertikale Kraftkomponente auf die Fahrbahn)

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