ANHANG II RL 89/656/EWG
NICHT ERSCHÖPFENDE LISTE PERSÖNLICHER SCHUTZAUSRÜSTUNGEN UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER RISIKEN, VOR DENEN SIE SCHÜTZEN
Ausrüstungen für den KOPFSCHUTZ
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Helme und/oder Kappen/Kopfmasken/Kopfkappen zum Schutz gegen
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Stöße durch herabfallende oder herausgeschleuderte Gegenstände
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Aufprall auf ein Hindernis
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mechanische Risiken (Perforation, Abschürfungen)
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statische Kompression (seitliche Quetschverletzung)
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thermische Risiken (Feuer, Hitze, Kälte, heiße Festkörper, einschließlich Flüssigmetall)
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Stromschlag und bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen
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chemische Risiken
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nicht-ionisierende Strahlung (UV-, Infrarot-, Sonnen- oder Schweißstrahlung)
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Haarnetze zum Schutz vor Verfangen
Ausrüstungen für den SCHALLSCHUTZ
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Kapselgehörschützer (einschließlich z. B. Kapselgehörschützer mit Arbeitsschutzhelm-Befestigung, aktive Geräuschminderungskapselgehörschützer, Kapselgehörschützer mit Kommunikationseinrichtung)
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Gehörschutzstöpsel (einschließlich z. B. pegelabhängige Gehörschutzstöpsel, maßgeschneiderte Gehörschutzstöpsel)
Ausrüstungen für den AUGEN- UND GESICHTSSCHUTZ
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Brillen, Schutzmasken und Schutzschilde (sofern erforderlich mit Korrekturlinsen) zum Schutz gegen
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mechanische Risiken
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thermische Risiken
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nicht-ionisierende Strahlung (UV-, Infrarot-, Sonnen- oder Schweißstrahlung)
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ionisierende Strahlung
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chemische und biologische Arbeitsstoffe in fester und flüssiger Form und als Aerosole
Ausrüstungen für den ATEMSCHUTZ
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Filtereinrichtungen zum Schutz gegen
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Partikel
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Gase
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Partikel und Gase
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Aerosole in fester und/oder flüssiger Form
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Isolierende Geräte, auch mit Luftzufuhr
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Geräte zur Selbstrettung
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Tauchausrüstungen
Ausrüstungen für den HAND- UND ARMSCHUTZ
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Handschuhe (einschließlich Fäustlingen und Armschutz) zum Schutz gegen
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mechanische Risiken
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thermische Risiken (Hitze, Flammen und Kälte)
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Stromschlag und bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen (antistatisch, leitfähig, isolierend)
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chemische Risiken
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biologische Arbeitsstoffe
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ionisierende Strahlung und radioaktive Kontamination
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nicht-ionisierende Strahlung (UV-, Infrarot-, Sonnen- oder Schweißstrahlung)
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Risiken durch Schwingungen
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Fingerlinge
Ausrüstungen für den FUSS- UND BEINSCHUTZ und Rutschschutz
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Schuhwerk (z. B. Schuhe, einschließlich unter bestimmten Umständen Clogs, Stiefel, eventuell mit Stahlkappen) zum Schutz gegen
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mechanische Risiken
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Rutschgefahr
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thermische Risiken (Hitze, Flammen und Kälte)
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Stromschlag und bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen (antistatisch, leitfähig, isolierend)
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chemische Risiken
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Risiken durch Schwingungen
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biologische Risiken
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Abnehmbare Spannschützer zum Schutz gegen mechanische Risiken
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Knieschützer zum Schutz gegen mechanische Risiken
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Gamaschen zum Schutz gegen mechanische, thermische und chemische Risiken sowie biologische Arbeitsstoffe
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Zubehör (z. B. Krampen, Steigeisen)
HAUTSCHUTZ — HAUTSCHUTZCREMES (1)
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Es könnte Hautschutzcremes geben zum Schutz gegen
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nicht-ionisierende Strahlung (UV-, Infrarot-, Sonnen- oder Schweißstrahlung)
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ionisierende Strahlung
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Chemikalien
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biologische Arbeitsstoffe
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thermische Risiken (Hitze, Flammen und Kälte)
Ausrüstungen für den KÖRPERSCHUTZ/SONSTIGEN HAUTSCHUTZ
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Persönliche Schutzausrüstungen zum Schutz gegen Stürze aus der Höhe, z. B. Höhensicherungsgeräte, Auffanggurte, Sitzgurte, Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte, Falldämpfer, Steigschutzeinrichtungen einschließlich Führung, Seileinstellvorrichtungen, Anschlageinrichtungen, die nicht ständig befestigt sein müssen und vor ihrer Verwendung keine Befestigungsarbeiten erfordern, Verbindungen, Haltegurte, Rettungsgurte
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Schutzkleidung, einschließlich Ganzkörperschutz (z. B. Anzüge, Overalls) und Teilkörperschutz (z. B. Gamaschen, Hosen, Jacken, Westen, Schürzen, Knieschützer, Kapuzen, Kopfmasken) zum Schutz gegen
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mechanische Risiken
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thermische Risiken (Hitze, Flammen und Kälte)
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Chemikalien
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biologische Arbeitsstoffe
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ionisierende Strahlung und radioaktive Kontamination
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nicht-ionisierende Strahlung (UV-, Infrarot-, Sonnen- oder Schweißstrahlung)
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Stromschlag und bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen (antistatisch, leitfähig, isolierend)
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Verfangen und Einklemmen
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Rettungswesten zum Schutz vor Ertrinken und Schwimmhilfen
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PSA zur optischen Signalisierung der Anwesenheit des Benutzers
Fußnote(n):
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Unter bestimmten Umständen könnten ausgehend von der Risikobewertung Hautschutzcremes zusammen mit anderen PSA verwendet werden, um die Haut des Arbeitnehmers vor entsprechenden Risiken zu schützen. Hautschutzcremes sind in den Geltungsbereich der Richtlinie 89/656/EWG fallende PSA, da diese Art von Ausrüstung unter bestimmten Umständen als „Zusatzausrüstung” im Sinne von Artikel 2 der genannten Richtlinie zu erachten ist. Hautschutzcremes sind jedoch keine PSA im Sinne der Definition in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/425.
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