ANHANG II RL 89/656/EWG

NICHT ERSCHÖPFENDE LISTE PERSÖNLICHER SCHUTZAUSRÜSTUNGEN UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER RISIKEN, VOR DENEN SIE SCHÜTZEN

Ausrüstungen für den KOPFSCHUTZ

Helme und/oder Kappen/Kopfmasken/Kopfkappen zum Schutz gegen

Stöße durch herabfallende oder herausgeschleuderte Gegenstände

Aufprall auf ein Hindernis

mechanische Risiken (Perforation, Abschürfungen)

statische Kompression (seitliche Quetschverletzung)

thermische Risiken (Feuer, Hitze, Kälte, heiße Festkörper, einschließlich Flüssigmetall)

Stromschlag und bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen

chemische Risiken

nicht-ionisierende Strahlung (UV-, Infrarot-, Sonnen- oder Schweißstrahlung)

Haarnetze zum Schutz vor Verfangen

Ausrüstungen für den SCHALLSCHUTZ

Kapselgehörschützer (einschließlich z. B. Kapselgehörschützer mit Arbeitsschutzhelm-Befestigung, aktive Geräuschminderungskapselgehörschützer, Kapselgehörschützer mit Kommunikationseinrichtung)

Gehörschutzstöpsel (einschließlich z. B. pegelabhängige Gehörschutzstöpsel, maßgeschneiderte Gehörschutzstöpsel)

Ausrüstungen für den AUGEN- UND GESICHTSSCHUTZ

Brillen, Schutzmasken und Schutzschilde (sofern erforderlich mit Korrekturlinsen) zum Schutz gegen

mechanische Risiken

thermische Risiken

nicht-ionisierende Strahlung (UV-, Infrarot-, Sonnen- oder Schweißstrahlung)

ionisierende Strahlung

chemische und biologische Arbeitsstoffe in fester und flüssiger Form und als Aerosole

Ausrüstungen für den ATEMSCHUTZ

Filtereinrichtungen zum Schutz gegen

Partikel

Gase

Partikel und Gase

Aerosole in fester und/oder flüssiger Form

Isolierende Geräte, auch mit Luftzufuhr

Geräte zur Selbstrettung

Tauchausrüstungen

Ausrüstungen für den HAND- UND ARMSCHUTZ

Handschuhe (einschließlich Fäustlingen und Armschutz) zum Schutz gegen

mechanische Risiken

thermische Risiken (Hitze, Flammen und Kälte)

Stromschlag und bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen (antistatisch, leitfähig, isolierend)

chemische Risiken

biologische Arbeitsstoffe

ionisierende Strahlung und radioaktive Kontamination

nicht-ionisierende Strahlung (UV-, Infrarot-, Sonnen- oder Schweißstrahlung)

Risiken durch Schwingungen

Fingerlinge

Ausrüstungen für den FUSS- UND BEINSCHUTZ und Rutschschutz

Schuhwerk (z. B. Schuhe, einschließlich unter bestimmten Umständen Clogs, Stiefel, eventuell mit Stahlkappen) zum Schutz gegen

mechanische Risiken

Rutschgefahr

thermische Risiken (Hitze, Flammen und Kälte)

Stromschlag und bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen (antistatisch, leitfähig, isolierend)

chemische Risiken

Risiken durch Schwingungen

biologische Risiken

Abnehmbare Spannschützer zum Schutz gegen mechanische Risiken

Knieschützer zum Schutz gegen mechanische Risiken

Gamaschen zum Schutz gegen mechanische, thermische und chemische Risiken sowie biologische Arbeitsstoffe

Zubehör (z. B. Krampen, Steigeisen)

HAUTSCHUTZ — HAUTSCHUTZCREMES (1)

Es könnte Hautschutzcremes geben zum Schutz gegen

nicht-ionisierende Strahlung (UV-, Infrarot-, Sonnen- oder Schweißstrahlung)

ionisierende Strahlung

Chemikalien

biologische Arbeitsstoffe

thermische Risiken (Hitze, Flammen und Kälte)

Ausrüstungen für den KÖRPERSCHUTZ/SONSTIGEN HAUTSCHUTZ

Persönliche Schutzausrüstungen zum Schutz gegen Stürze aus der Höhe, z. B. Höhensicherungsgeräte, Auffanggurte, Sitzgurte, Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte, Falldämpfer, Steigschutzeinrichtungen einschließlich Führung, Seileinstellvorrichtungen, Anschlageinrichtungen, die nicht ständig befestigt sein müssen und vor ihrer Verwendung keine Befestigungsarbeiten erfordern, Verbindungen, Haltegurte, Rettungsgurte

Schutzkleidung, einschließlich Ganzkörperschutz (z. B. Anzüge, Overalls) und Teilkörperschutz (z. B. Gamaschen, Hosen, Jacken, Westen, Schürzen, Knieschützer, Kapuzen, Kopfmasken) zum Schutz gegen

mechanische Risiken

thermische Risiken (Hitze, Flammen und Kälte)

Chemikalien

biologische Arbeitsstoffe

ionisierende Strahlung und radioaktive Kontamination

nicht-ionisierende Strahlung (UV-, Infrarot-, Sonnen- oder Schweißstrahlung)

Stromschlag und bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen (antistatisch, leitfähig, isolierend)

Verfangen und Einklemmen

Rettungswesten zum Schutz vor Ertrinken und Schwimmhilfen

PSA zur optischen Signalisierung der Anwesenheit des Benutzers

Fußnote(n):

(1)

Unter bestimmten Umständen könnten ausgehend von der Risikobewertung Hautschutzcremes zusammen mit anderen PSA verwendet werden, um die Haut des Arbeitnehmers vor entsprechenden Risiken zu schützen. Hautschutzcremes sind in den Geltungsbereich der Richtlinie 89/656/EWG fallende PSA, da diese Art von Ausrüstung unter bestimmten Umständen als „Zusatzausrüstung” im Sinne von Artikel 2 der genannten Richtlinie zu erachten ist. Hautschutzcremes sind jedoch keine PSA im Sinne der Definition in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/425.

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