ANHANG B RL 90/425/EWG
TIERE UND ERZEUGNISSE, DIE NICHT DER GEMEINSCHAFTSHARMONISIERUNG UNTERLIEGEN, FÜR DIE JEDOCH IM HANDELSVERKEHR DIE IN DIESER RICHTLINIE VORGESEHENEN KONTROLLEN GELTEN WERDEN
KAPITEL I
Veterinärrechtliche Vorschriften — Sonstige lebende Tiere, die nicht in Anhang A Kapitel I aufgeführt sind.KAPITEL II
Veterinärrechtliche Vorschriften — Samen, Eizellen und Embryonen, die nicht in Anhang A Kapitel I aufgeführt sind.© Europäische Union 1998-2021
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