ANHANG B RL 90/425/EWG

TIERE UND ERZEUGNISSE, DIE NICHT DER GEMEINSCHAFTSHARMONISIERUNG UNTERLIEGEN, FÜR DIE JEDOCH IM HANDELSVERKEHR DIE IN DIESER RICHTLINIE VORGESEHENEN KONTROLLEN GELTEN WERDEN

KAPITEL I

Veterinärrechtliche Vorschriften — Sonstige lebende Tiere, die nicht in Anhang A Kapitel I aufgeführt sind.

KAPITEL II

Veterinärrechtliche Vorschriften — Samen, Eizellen und Embryonen, die nicht in Anhang A Kapitel I aufgeführt sind.

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