Anlage 1 RL 91/226/EWG
BESCHREIBUNGSBOGEN Nr. … BETREFFEND DIE EG-FAHRZEUGTYPGENEHMIGUNG IN BEZUG AUF DEN EINBAU VON SPRITZSCHUTZSYSTEMEN (RICHTLINIE 91/226/EWG, ZULETZT GEÄNDERT DURCH RICHTLINIE 2010/19/EG)(*)
(Erläuterungen finden sich am Schluss von Anhang I der Richtlinie 2007/46/EG)
Die nachstehenden Angaben sind, soweit sie in Frage kommen, zusammen mit dem Verzeichnis der beiliegenden Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Liegen Zeichnungen bei, so müssen diese im Format A4 ausgeführt oder auf dieses Format gefaltet sein und hinreichende Einzelheiten in geeignetem Maßstab enthalten. Auf gegebenenfalls beigefügten Fotos müssen hinreichende Einzelheiten zu sehen sein. Weisen die Systeme, Bauteile oder selbständigen technischen Einheiten elektronisch gesteuerte Funktionen auf, so sind Angaben zu ihren Leistungsmerkmalen zu machen.- 0.
- ALLGEMEINES
0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):
0.2. Typ:- 0.2.1.
- Handelsname(n) (sofern vorhanden) :
0.3. Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug vorhanden (b):- 0.3.1.
- Anbringungsstelle dieser Merkmale:
0.4. Fahrzeugklasse (c):
0.5. Name und Anschrift des Herstellers:
0.8. Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):
- 1.
- ALLGEMEINE BAUMERKMALE DES FAHRZEUGS
1.1. Fotografien und/oder Zeichnungen eines repräsentativen Fahrzeugs:
1.3. Anzahl der Achsen und Räder:- 1.3.1.
- Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung:
- 1.3.2.
- Anzahl und Lage der gelenkten Achsen:
- 2.
- MASSEN UND ABMESSUNGEN (f) (g)
(in kg und mm) (gegebenenfalls auf Zeichnungen verweisen)2.1. Radstand/Radstände (bei Vollbelastung) (g) (l):
2.6. Masse in fahrbereitem Zustand (Größt- und Kleinstwert für jede Variante). Masse des Fahrzeugs mit Aufbau und, bei Zugfahrzeugen einer anderen Klasse als M1, mit Anhängevorrichtung, sofern vom Hersteller geliefert, in fahrbereitem Zustand oder Masse des Fahrgestells oder des Fahrgestells mit Führerhaus, ohne Aufbau und/oder Anhängevorrichtung, wenn der Aufbau und/oder die Anhängevorrichtung nicht vom Hersteller geliefert wird (einschließlich Flüssigkeiten, Werkzeug, Ersatzrad (sofern vorhanden) und Fahrer und, für Kraftomnibusse, Masse des Mitglieds des Fahrpersonals, wenn das Fahrzeug über einen Sitz für Fahrpersonal verfügt) (h) (Größt- und Kleinstwert für jede Variante):- 2.6.1.
- Verteilung dieser Masse auf die Achsen sowie Stützlast bei Sattelanhängern und Zentralachsanhängern (Größt- und Kleinstwert für jede Variante):
2.8. Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand nach Angabe des Herstellers (i) (3):
- 9.
- AUFBAU
9.20. Spritzschutzsystem- 9.20.0.
- Vorhanden: ja/nein/unvollständig (1)
- 9.20.1.
- Kurze Beschreibung des Fahrzeugs hinsichtlich des Spritzschutzsystems und seiner Bestandteile:
- 9.20.2.
- Detaillierte Zeichnungen des Spritzschutzsystems und seiner Lage an dem Fahrzeug, aus denen die nach den Abbildungen des Anhangs III der Richtlinie 91/226/EWG geforderten Abmessungen hervorgehen und bei denen die am weitesten nach außen ragenden Reifen-Radkombinationen berücksichtigt werden:
- 9.20.3.
- Typgenehmigungsnummer(n) von Spritzschutzvorrichtungen, sofern vorhanden:
Datum, AblagenummerFußnote(n):
- (*)
Bei Fahrzeugen der Klasse N1 und N2 mit technisch zulässiger Gesamtmasse von höchstens 7,5 Tonnen, für die die abweichende Regelung gemäß Anhang III Nummer 0.1 dieser Richtlinie in Anspruch genommen wird, kann der in Anhang II der Richtlinie 78/549/EWG enthaltene Beschreibungsbogen verwendet werden.
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