Anlage 3 RL 91/226/EWG

Beschreibungsbogen Nr. … betreffend die EG-Bauteiltypgenehmigung für Spritzschutzvorrichtungen (Richtlinie 91/226/EWG)

Die nachstehenden Angaben sind, soweit sie in Frage kommen, zusammen mit dem Verzeichnis der beiliegenden Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Liegen Zeichnungen bei, so müssen diese im Format A4 ausgeführt oder auf dieses Format gefaltet sein und hinreichende Einzelheiten in geeignetem Maßstab enthalten. Auf gegebenenfalls beigefügten Fotos müssen hinreichende Einzelheiten zu sehen sein. Weisen die Systeme, Bauteile oder selbständigen technischen Einheiten elektronisch gesteuerte Funktionen auf, so sind Angaben zu ihren Leistungsmerkmalen zu machen.

0.
ALLGEMEINES

0.1.
Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):
0.2.
Typ:
0.5.
Name und Anschrift des Herstellers:
0.7.
Bei Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten, Lage und Anbringungsart des EG-Typgenehmigungszeichens:
0.8.
Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):

1.
BESCHREIBUNG DER VORRICHTUNG

1.1.
Technische Beschreibung der Spritzschutzvorrichtung mit Angabe ihres physikalischen Funktionsprinzips und der Prüfung, der sie zu unterziehen ist.
1.2.
Werkstoffe:
1.3.
Eine oder mehrere ausreichend detaillierte Zeichnungen in einem Maßstab, der das Erkennen aller Einzelheiten gestattet. Die Zeichnung muss zeigen, an welcher Stelle das EG-Typgenehmigungszeichen angebracht werden soll.

Datum

gez.

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