ANHANG C RL 91/68/EWG

Testverfahren für die Untersuchung auf Brucellose (B. melitensis)

Die für die Qualifikation einer Haltung erforderliche Untersuchung auf Brucellose (B. melitensis) wird mittels des Rose-Bengal-Tests oder der im Anhang der Entscheidung 90/242/EWG beschriebenen Komplementbindungsreaktion oder jeder anderen Methode, die nach dem in Artikel 15 der vorliegenden Richtlinie genannten Verfahren anerkannt wurde, durchgeführt. Die Komplementbindungsreaktion wird nur bei Untersuchung einzelner Tiere angewandt.

Wenn bei einer solchen Untersuchung mittels des Rose-Bengal-Tests mehr als 5 % der Tiere einer Haltung eine positive Reaktion zeigen, wird jedes einzelne Tier der Haltung einer zusätzlichen Untersuchung mittels der Komplementbindungsreaktion unterzogen.

Bei der Komplementbindungsreaktion ist ein Serum, das mindestens 20 ICFT-Einheiten pro ml enthält, als positiv anzusehen.

Die verwendeten Antigene müssen von dem nationalen Laboratorium zugelassen worden sein und gegenüber dem zweiten internationalen Brucella-abortus-Standardantiserum eingestellt werden.

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