Anlage 3 RL 92/23/ewg

ANORDNUNG DER REIFENAUFSCHRIFTEN (Siehe Anhang II Abschnitt 3.2)

TEIL A: REIFEN FÜR PERSONENKRAFTWAGEN

Diese Aufschriften bezeichnen einen Reifen

mit einer Nennbreite von 185 mm;

mit einem Querschnittsverhältnis von 70;

in Radialbauart (R);

mit einem Felgennenndurchmesser von 14;

mit einer Tragfähigkeit von 580 kg, entsprechend der Tragfähigkeitskennzahl 89 in Anlage 2;

mit Einstufung in die Geschwindigkeitskategorie T (Höchstgeschwindigkeit 190 km/h);

der ohne Schlauch montiert werden kann (TUBELESS);

der zum Typ „M + S-Reifen” gehört;

der in der 25. Woche des Jahres 1993 hergestellt wurde.

Für die räumliche Anordnung und die Reihenfolge der Aufschriften, die die Reifenbezeichnung bilden, gelten folgende Bestimmungen:
a)
Die Größenbezeichnung, bestehend aus der Nennbreite, dem Querschnittsverhältnis, dem Kennbuchstaben der Bauart (falls vorhanden) und dem Felgennenndurchmesser, muß nach obigem Beispiel angeordnet werden: 185/70 R 14;
b)
die Tragfähigkeitskennzahl und das Symbol der Geschwindigkeitskategorie müssen in der Nähe der Größenbezeichnung angeordnet werden. Sie können davor, dahinter, darüber oder darunter angeordnet werden;
c)
die Worte „TUBELESS” , „REINFORCED” bzw. „M + S” können von der Größenbezeichnung getrennt angeordnet werden.

TEIL B: NUTZFAHRZEUGREIFEN

Diese Aufschriften bezeichnen einen Reifen

mit einer Nennbreite von 250 mm;

mit einem Querschnittsverhältnis von 70;

in Radialbauart (R);

mit einem Felgendurchmesser von 508 mm, für den das Symbol 20 gilt;

mit einer Tragfähigkeit von 3250 kg in Einzelanordnung und von 2900 kg in Zwillingsanordnung, entsprechend den Tragfähigkeitskennzahlen 149 und 145 nach Anlage 2;

mit Einstufung in die Nenngeschwindigkeitskategorie J (zugeordnete Geschwindigkeit 100 km/h);

der auch in der Geschwindigkeitskategorie L verwendet werden kann (zugeordnete Geschwindigkeit 120 km/h), und zwar mit einer Tragfähigkeit von 3000 kg in Einzelanordnung und von 2725 kg in Zwillingsanordnung entsprechend den Tragfähigkeitskennzahlen 146 bzw. 143 nach Anlage 2;

der ohne Schlauch montiert werden kann (TUBELESS);

der zum Typ „M + S-Reifen” gehört;

der in der 25. Woche des Jahres 1991 hergestellt wurde und

der für die Belastungs-/Geschwindigkeits-Dauerprüfungen auf einen Luftdruck von 620 kPa aufzupumpen ist, für den die Kennzahl 90 PSI steht.

Für die räumliche Anordnung und Reihenfolge der Aufschriften, die die Bezeichnung des Reifens bilden, gelten folgende Bestimmungen:
a)
Die Größenbezeichnung, bestehend aus der Nennbreite, dem Querschnittsverhältnis, dem Kennbuchstaben der Bauart (falls vorhanden) und dem Felgennenndurchmesser, muß nach obigem Beispiel angeordnet werden: 250/70 R 20;
b)
die Tragfähigkeitskennzahlen und das Symbol der Geschwindigkeitskategorie müssen zusammen in der Nähe der Größenbezeichnung angeordnet werden. Sie können davor, dahinter, darüber oder darunter angeordnet werden;
c)
die Worte „TUBELESS” , „M + S” bzw. „REGROOVABLE” können von der Größenbezeichnung getrennt angeordnet werden;
d)
wird Abschnitt 6.2.5 von Anhang II angewendet, müssen die zusätzlichen Tragfähigkeitskennzahlen und die zusätzlichen Symbole der Geschwindigkeitskategorie im Inneren eines Kreises in der Nähe der Nenntragfähigkeitskennzahlen auf der Seitenwand des Reifens angegeben sein.

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