ANHANG I RL 92/35/EWG

B.
AUFGABEN DER NATIONALEN LABORATORIEN FÜR DIE PFERDEPEST

Die nationalen Laboratorien für die Pferdepest sind für die Koordinierung der in den einzelnen staatlichen Diagnoselaboratorien angewandten Standards und Diagnoseverfahren, der Verwendung von Reagenzien und der Vakzinprüfung zuständig. Zu diesem Zweck
a)
können sie Diagnosereagenzien an Diagnoselaboratorien abgeben, die dies beantragen;
b)
kontrollieren sie die Qualität aller in dem betreffenden Mitgliedstaat verwendeten Diagnosereagenzien;
c)
veranlassen sie die regelmäßige Durchführung von Vergleichstests;
d)
halten sie Pferdepestvirus-Isolate aus bestätigten Seuchenfällen des betreffenden Mitgliedstaats vorrätig;
e)
bestätigen sie positive Ergebnisse der regionalen Diagnoselaboratorien.

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