ANHANG I RL 92/42/EWG

CE-KONFORMITÄTSKENNZEICHNUNG UND ERGÄNZENDE SPEZIFISCHE KENNZEICHNUNGEN

1.
CE-Konformitätskennzeichnung

Die CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE” mit folgendem Schriftbild:

Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden.

Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm.

2.
Ergänzende spezifische Kennzeichnungen

Die beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde.

Das gemäß Artikel 6 der vorliegenden Richtlinie anerkannte Energieeffizienzzeichen, das dem nachstehenden Symbol entspricht:

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