Artikel 2 RL 92/58/EWG

Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Richtlinie gilt als

a)
„Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung” eine Kennzeichnung, die — bezogen auf einen bestimmten Gegenstand, eine bestimmte Tätigkeit oder einen bestimmten Sachverhalt — jeweils mittels eines Schildes, einer Farbe, eines Leucht- oder Schallzeichens, einer verbalen Kommunikation oder eines Handzeichens eine Aussage oder eine Vorschrift betreffend den Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ermöglicht;
b)
„Verbotszeichen” ein Zeichen, das ein gefährdendes oder gefahrenträchtiges Verhalten untersagt;
c)
„Warnzeichen” ein Zeichen, das vor einem Risiko oder einer Gefahr warnt;
d)
„Gebotszeichen” ein Zeichen, das ein bestimmtes Verhalten vorschreibt;
e)
„Erste-Hilfe- oder Rettungszeichen” ein Zeichen mit Angaben über Notausgänge oder über Erste-Hilfe- oder Rettungsmittel;
f)
„Hinweiszeichen” ein Zeichen, das andere Hinweise als die unter den Buchstaben b) bis e) genannten Sicherheitszeichen liefert;
g)
„Schild” ein Zeichen, das durch Kombination von geometrischer Form, Farbe und Bildzeichen oder Piktogramm eine bestimmte Aussage beinhaltet; seine Erkennbarkeit wird durch eine hinreichend hohe Leuchtdichte gewährleistet;
h)
„Zusatzschild” ein Zeichen, das zusammen mit einem Schild gemäß Buchstabe g) verwendet wird und zusätzliche Hinweise liefert;
i)
„Sicherheitsfarbe” eine Farbe, der eine bestimmte Bedeutung zugeordnet ist;
j)
„Bildzeichen oder Piktogramm” ein Bild, das eine Situation beschreibt oder ein bestimmtes Verhalten vorschreibt und auf einem Schild oder einer Leuchtfläche angeordnet ist;
k)
„Leuchtzeichen” ein Zeichen, das von einer Vorrichtung erzeugt wird, die aus durchsichtigem oder durchscheinendem Material besteht, das von innen oder von hinten durchleuchtet wird und dadurch wie eine Leuchtfläche erscheint;
l)
„Schallzeichen” ein codiertes Schallzeichen, das von einer spezifischen Vorrichtung ohne Verwendung einer menschlichen oder synthetischen Stimme ausgesandt und verbreitet wird;
m)
„verbale Kommunikation” eine verbale Mitteilung mit festgelegtem Wortlaut unter Verwendung einer menschlichen oder synthetischen Stimme;
n)
„Handzeichen” eine codierte Bewegung und/oder Stellung von Armen und/oder Händen zur Anleitung von Personen bei Handhabungsvorgängen, die ein Risiko oder eine Gefahr für Arbeitnehmer darstellen.

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