ANHANG V RL 92/66/EWG

GEMEINSCHAFTLICHES REFERENZLABORATORIUM FÜR DIE NEWCASTLE-KRANKHEIT (ND)

Central Veterinary Laboratory

New Haw

Weybridge

GB-Surrey KT15 3NB.

Das gemeinschaftliche Referenzlaboratorium für die Newcastle-Krankheit hat folgende Befugnisse und Aufgaben:

1.
Es koordiniert im Benehmen mit der Kommission die Methoden zur Diagnose der Newcastle-Krankheit in den Mitgliedstaaten, und zwar insbesondere durch folgende Maßnahmen:

a)
Spezifizierung, Aufbewahrung und Abgabe von ND-Virusstämmen für serologische Tests und zur Herstellung eines Antiserums;
b)
Abgabe von Referenzseren und anderen Referenzreagenzien an die nationalen Referenzlaboratorien zur Standardisierung der Tests und der in den einzelnen Mitgliedstaaten verwendeten Reagenzien;
c)
Anlage und Aufbewahrung einer Sammlung von Stämmen und Isolaten des ND-Virus;
d)
regelmäßige Durchführung von Tests zum Vergleich der Diagnoseverfahren auf Gemeinschaftsebene;
e)
Sammlung und vergleichende Analyse der Daten und Angaben über die in der Gemeinschaft angewandten Diagnosemethoden und die Ergebnisse der in der Gemeinschaft durchgeführten Tests;
f)
Charakterisierung der ND-Virusisolate mit den modernsten Methoden, um weitergehende Erkenntnisse über die Epizootiologie der Newcastle-Krankheit zu erhalten;
g)
Beobachtung der Entwicklungen auf dem Gebiet der Überwachung, der Epizootiologie und der Prophylaxe der Newcastle-Krankheit auf der ganzen Welt;
h)
Bereitstellung von Expertenwissen zum ND-Virus und zu anderen relevanten Viren, um rasche Differentialdiagnosen zu ermöglichen;
i)
Aufbau eines profunden Know-how über die Zubereitung und Verwendung veterinärmedizinischer Immunologiepräparate zur Eindämmung und Tilgung der Newcastle-Krankheit.

2.
Es hilft durch die Untersuchung der Virusisolate, die ihm zur Diagnosebestätigung zugehen, sowie durch Viruscharakterisierung und Nachforschungen zur Epizootiologie aktiv bei der Ermittlung der ND-Herde in den Mitgliedstaaten mit.
3.
Es hilft bei der Ausbildung bzw. Weiterbildung von Labordiagnostikern im Hinblick auf eine gemeinschaftsweite Harmonisierung der Diagnosetechniken.

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