Artikel 1 RL 92/83/EWG

(1) Die Mitgliedstaaten erheben nach Maßgabe dieser Richtlinie eine Verbrauchsteuer auf Bier.

(2) Die Mitgliedstaaten legen ihrer Steuersätze gemäß der Richtlinie 92/84/EWG fest.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.