ANHANG II RL 93/10/EWG

VERZEICHNIS DER FÜR DIE HERSTELLUNG VON ZELLGLASFOLIEN ZUGELASSENEN STOFFE

Anmerkung:

Die im ersten und zweiten Teil dieses Anhangs angegebenen Prozentsätze sind als Verhältnis Masse/Masse (m/m) dargestellt und werden im Verhältnis zu der Menge an wasserfreier unbeschichteter Zellglasfolie berechnet.

Die üblichen technischen Bezeichnungen sind in eckigen Klammern angegeben.

Die verwendeten Stoffe müssen von guter technischer Qualität sein und handelsüblichen Reinheitskriterien genügen.

ERSTER TEIL

ZELLGLASFOLIE OHNE LACKBESCHICHTUNG

B.
Zusatzstoffe
Bezeichnung Einschränkungen
A.
Regenerierte Zellulose
Nicht mehr als 72 % (m/m)
1.
Feuchthaltemittel
Nicht mehr als insgesamt 27 % (m/m)
Bis-(2-Hydroxylethyl)ether [= Diethylenglykol]
Nur für zu beschichtendes Zellglas und für die Verpackung von nicht feuchten Lebensmitteln, d. h. die kein physikalisch freies Wasser an der Oberfläche haben. Mit einem Gehalt an Mono- und Diethylenglykol von insgesamt höchstens 30 mg/kg des Lebensmittels, das mit Folie dieser Art in Berührung gekommen ist
Ethandiol [= Monoethylenglykol]
1,3-Butandiol
Glycerin
1,2-Propandiol [= 1,2-Propylenglykol]
Polyethylenoxid [= Polyethylenglykol]
Mittleres Molekulargewicht zwischen 250 und 1200
1,2-Polypropylenoxid [= 1,2-Polypropylenglykol]
Mittleres Molekulargewicht nicht mehr als 400 und mit einem Gehalt an freiem 1,3-Propandiol von nicht mehr als 1 % (m/m) in der Substanz
Sorbit
Tetraethylenglykol
Triethylenglykol
Harnstoff
B.2.
Andere Zusatzstoffe
Nicht mehr als insgesamt 1 % (m/m)
Erste Gruppe Es darf von jeder einzelnen Substanz oder Gruppe von Substanzen eine Menge von nicht mehr als 2 mg/dm2 der unbeschichteten Folie vorhanden sein
Essigsäure und ihre Ammonium-, Calcium-, Magnesium-, Kalium- und Natrium-Salze
Ascorbinsäure und ihre Ammonium-, Calcium-, Magnesium-, Kalium- und Natrium-Salze
Benzoesäure und ihr Natrium-Salz
Ameisensäure und ihre Ammonium-, Calcium-, Magnesium-, Kalium- und Natrium-Salze
geradkettige, gesättigte oder ungesättigte Fettsäuren mit gerader Kohlenstoffzahl C8- C20, Behensäure, Rizinolsäure und deren Ammonium-, Calcium-, Magnesium-, Kalium- und Natrium-, Aluminium- und Zink-Salze
Citronensäure, D- und L-Milchsäure, Maleinsäure, L-Weinsäure und ihre Natrium- und Kalium-Salze
Sorbinsäure und ihre Ammonium-, Calcium-, Magnesium-, Kalium- und Natrium-Salze
Amide geradkettiger, gesättigter oder ungesättigter Fettsäuren mit gerader Kohlenstoffzahl C8-C20 und Behensäureamid und Rizinolsäureamid
natürliche eßbare Stärke und Stärkemehl
eßbare Stärke und Stärkemehl, chemisch modifiziert
Amylose
Calciumcarbonat, Magnesiumcarbonat, Magnesiumchlorid, Calciumchlorid
Glycerinester mit geradkettigen, gesättigten oder ungesättigten Fettsäuren mit gerader Kohlenstoffzahl C8-C20 und/oder Adipinsäure, Citronensäure, 12-Hydroxystearinsäure (Oxystearin), Rizinolsäure
Ester des Polyoxyethylens (Anzahl der Oxyethylengruppen zwischen 8 und 14) mit geradkettigen, gesättigten oder ungesättigten Fettsäuren mit gerader Kohlenstoffzahl C8-C20
Sorbitester mit geradkettigen, gesättigten oder ungesättigten Fettsäuren mit gerader Kohlenstoffzahl C8-C20
Mono- und/oder Diester der Stearinsäure mit Ethandiol und/oder Bis-(2-Hydroxyethyl)ether und/oder Triethylenglykol
Oxide und Hydroxide des Aluminiums, Calciums, Magnesiums und Siliciums, Silicate und Silicathydrate des Aluminiums, Calciums, Magnesiums und Kaliums
Polyethylenoxid [= Polyethylenglykol]
Mittleres Molekulargewicht zwischen 1200 und 4000
Natriumpropionat
Zweite Gruppe Die Gesamtmenge der Substanzen darf 1 mg/dm2 der unbeschichteten Folie nicht überschreiten. Von jeder einzelnen Substanz oder Gruppe von Substanzen darf nicht mehr als 0,2 mg/dm2 der unbeschichteten Folie (oder eine geringe Menge, sofern angegeben) vorhanden sein
Alkyl-(C8-C18)benzolsulfonat, Natrium-Salz
Isopropylnaphthalinsulfonat, Natrium-Salz
Alkyl-(C8-C18)sulfat, Natrium-Salz
Alkyl-(C8-C18)sulfonat, Natrium-Salz
Dioctylsulfosuccinat, Natrium-Salz
Distearat des Di-hydroxyethyl-diethylentriaminmonoacetats
Nicht mehr als 0,05 mg/dm2 der unbeschichteten Folie
Ammonium-, Magnesium-, und Kaliumsalze des Laurylsulfates
N,N′-Disteraroyl-diaminoethan und N,N′-Di-palmitoyl-diaminoethan und N,N′-Di-oleoyl-diaminoethan
2-Heptadecyl-4,4-bis-(Methylenstearat)oxazolin
Polyethylenaminostearamidethyl-sulfat
Nicht mehr als 0,1 mg/dm2 der unbeschichteten Folie
Dritte Gruppe — Verankerungsmittel Nicht mehr als insgesamt 1 mg/dm2 der unbeschichteten Folie
Kondensationsprodukt aus Melaminformaldehyd, nicht modifiziert oder modifiziert mit einem oder mehreren der nachstehenden Produkte:

    Butanol, Diethylentriamin, Ethanol, Triethylentetramin, Tetraethylenpentamin, Tris-(2-hydroxyethyl)amin, 3,3′-Diaminodipropylamin, 4,4′-Diaminodibutylamin

Gehalt an freiem Formaldehyd von nicht mehr als 0,5 mg/dm2 der unbeschichteten Folie

Freies Melamin: nicht mehr als 0,3 mg/dm2 der unbeschichteten Folie

Kondensationsprodukt aus Melaminharnstoffformaldeyd, modifiziert mit Tris-(2-Hydroxyethyl) amin

Freies Formaldehyd: nicht mehr als 0,5 mg/dm2 der unbeschichteten Folie

Freies Melamin: nicht mehr als 0,3 mg/dm2 der unbeschichteten Folie

kationische vernetzte Polyalkylenamine

a)
Polyamid-Epichlorhydrinharze auf Diaminopropylmethylamin- und Epichlorhydrinbasis
b)
Polyamid-Epichlorhydrinharze auf Epichlorhydrin-, Adipinsäure-, Caprolactam-, Di-ethylentriamin- und/oder Ethylendiaminbasis
c)
Polyamid-Epichlorhydrinharze auf Adipinsäure-Diethylentriamin- und Epichlorhydrinbasis oder in einer Mischung von Epichlorhydrin und Ammoniak
d)
Polyamid-Polyamin-Epichlorhydrinharze auf Epichlorhydrin-, Dimethyladipat- und Di-ethylentriaminbasis
e)
Polyamid-Polyamin-Epichlorhydrinharze auf Epichlorhydrin-, Adipinsäureamid- und Diaminopropylmethylaminbasis

Entsprechend den Gemeinschaftsrichtlinien und, falls noch keine vorliegen, den nationalen Gesetzen bis zur Regelung durch Gemeinschaftsrichtlinien
Polyethylenamine und Polymethylenimine
Nicht mehr als insgesamt 0,75 mg/dm2 der unbeschichteten Folie
Kondensationsprodukt aus Harnstoff-Formaldehyd, nicht modifiziert oder modiziert mit einem oder mehreren der nachfolgenden Produkte:

    Aminomethylsulfonsäure, Sulfanilsäure, Butanol, Diaminobutan, Diaminodiethylamin, Diaminodipropylamin, Diaminopropan, Diethylentriamin, Ethanol, Guanidin, Methanol, Tetraethylenpentamin, Triethylentetramin, Natriumsulfit

Freies Formaldehyd: nicht mehr als à 0,5 mg/dm2 der unbeschichteten Folie
Vierte Gruppe Die Gesamtmenge der Substanzen darf 0,01 mg/dm2 der unbeschichteten Folie nicht überschreiten
Reaktionsprodukte von aminierten Speiseölen und Polyethylenoxid
Laurylsulfate des Monoethanolamins

ZWEITER TEIL

BESCHICHTETES ZELLGLAS

Bezeichnung Einschränkungen
A.
Regenerierte Zellulose
Siehe erster Teil
B.
Zusatzstoffe
Siehe erster Teil
C.
Lacke
Nicht mehr als 50 mg Lack/dm2 der Folie auf der Berührungsfläche mit den Lebensmitteln
1.
Polymere
Insgesamt nicht mehr als 50 mg/dm2 des Lacks auf der Berührungsfläche mit den Lebensmitteln
Celluloseethylether, -hydroxyethylether, -hydroxypropylether und -methylether
Cellulosenitrat
Nicht mehr als 20 mg/dm2 des Lacks auf der Berührungsfläche mit Lebensmitteln; Stickstoffgehalt zwischen 10,8 % m/m und 12,2 % m/m im Cellulosenitrat
Polymere, Copolymere und ihre Gemische aus folgenden Monomeren:

    Vinylacetale von gesättigten Aldehyden) (C1—C6)

    Vinylacetat

    Alkyl-(C1—C4)vinylether

    Acryl-, Croton-, Itacon-, Malein-, Methacrylsäure und ihre Ester

    Butadien

    Styrol

    Methylstyrol

    Vinylidenchlorid

    Acrylnitril

    Methacrylnitril

    Ethylen, Propylen, 1- und 2-Butylen

Entsprechend den Gemeinschaftsrichtlinien und, falls noch keine vorliegen, den nationalen Gesetzen bis zur Regelung durch Gemeinschaftsvorschriften
Vinylchlorid In Übereinstimmung mit der Richtlinie 78/142/EWG (ABl. Nr. L 44 vom 15. 2. 1978, S. 15)
2.
Harze
Die Gesamtmenge der Substanzen darf 12,5 mg/dm2 des Lacks auf der Berührungsfläche mit den Lebensmitteln nicht überschreiten; nur zur Herstellung von Zellglasfolien, die mit einem Lack aus Cellulosenitrat beschichtet sind
Kasein
Kolophonium und/oder seine Polymerisations-, Hydrierungs- oder Disproportionierungsprodukte und deren Ester mit Methyl-, Ethyl- oder polyvalenten C2-C6-Alkoholen oder Gemische dieser Alkohole
Kolophonium und/oder seine Polymerisations-, Hydrierungs- oder Disproportionierungsprodukte, kondensiert mit Acrylsäure und/oder Maleinsäure und/oder Citronensäure, Fumarsäure und/oder Phthalsäure und/oder 2,2-Bis-(4-hydroxyphenyl)-propanformaldehyd, verestert mit Methyl-Ethyl- oder polyvalenten C2-C6-Alkoholen oder Gemischen aus solchen
Ester des Bis-(2-Hydroxyethyl)ethers mit Additionsprodukten des β-Pinen und/oder Dipenten und/oder Diterpen und Maleinsäureanhydrid
Gelatine, Lebensmittelqualität
Ricinusöl und seine Dehydratations- oder Hydrierungsprodukte und die Kondensationsprodukte mit Polyglycerin, Adipinsäure, Maleinsäure, Citronensäure, Phthalsäure und Sebacinsäure
Naturharze (Dammarharze)
Poly-β-pinen (Terpenharze)
Harnstoff-Formaldehydharze (siehe Verankerungsmittel)
3.
Weichmacher
Insgesamt nicht mehr als 6 mg/dm2 des Lacks auf der Berührungsfläche mit den Lebensmitteln
Acetyltributylcitrat
Acetyl-tri-(2-ethylhexyl)-citrat
Diisobutyladipat
Di-n-butyladipat
Di-n-hexylazelat
Butylbenzylphthalat
Nicht mehr als 2 mg/dm2 des Lacks auf der Berührungsfläche mit den Lebensmitteln
Di-n-butylphthalat
Nicht mehr als 3 mg/dm2 des Lacks auf der Berührungsfläche mit den Lebensmitteln
Dicyclohexylphthalat
Nicht mehr als 4 mg/dm2 des Lacks auf der Berührungsfläche mit den Lebensmitteln
Diphenyl-(2-ethylhexyl)phosphat

Die Menge an Diphenyl-(2-ethylhexyl)phosphat beträgt höchstens:

a)
2,4 mg/kg des Lebensmittels, das mit dieser Art Folie in Berührung kommt, oder
b)
0,4 mg/dm2 des Lacks auf der Berührungsfläche mit den Lebensmitteln
Glycerinmonoacetat [= Monoacetin]
Glycerindiacetat [= Diacetin]
Glycerintriacetat [= Triacetin]
Dibutylsebacat
Di-(2-ethylhexyl)sebacat [= Dioctylsebacat]
Di-n-butyltartrat
Diisobutyltartrat
4.
Andere Zusatzstoffe
Die Gesamtmengen der Substanzen in der unbeschichteten Zellglasfolie und der Beschichtung zusammen darf insgesamt nicht mehr als 6 mg/dm2 Berührungsfläche mit den Lebensmitteln betragen
4.1.
Zusatzstoffe, die im ersten Teil aufgeführt sind
Die gleichen Einschränkungen wie im ersten Teil (die Mengen beziehen sich jedoch auf die unbeschichtete Zellglasfolie und die Beschichtung zusammengenommen)
4.2.
Spezielle Zusatzstoffe für Lacke
Es darf von jeder einzelnen Substanz oder Gruppe von Substanzen eine Menge von nicht mehr als 2 mg/dm2 (oder eine geringere Menge, sofern angegeben) des Lacks auf der Berührungsfläche mit den Lebensmitteln vorhanden sein
1-Hexadecanol und 1-Octadecanol
Ester von geradkettigen, gesättigten oder ungesättigten Fettsäuren, mit gerader Kohlenstoffzahl C8-C20 und Ricinolsäure, mit geradkettigen Ethyl-, Butyl-, Amyl und Oleylalkoholen
Montanwachs, einschließlich Montansäuren (C26-C32) gereinigt, und/oder deren Ester mit Ethandiol und/oder 1,3-Butandiol und/oder deren Calcium und Kaliumsalze
Carnaubawachs
Bienenwachs
Espartowachs
Candelillawachs
Dimethylpolysiloxan
Nicht mehr als 1 mg/dm2 des Lacks auf der Berührungsfläche mit den Lebensmitteln
epoxydiertes Sojaöl (mit einem Oxirangehalt zwischen 6 und 8 %)
gereinigtes Paraffin und gereinigte mikrokristalline Wachse
Pentaerythrittetrastearat
Mono- und Bis-(octadecyldi-(ethylenoxid)phosphat
Nicht mehr als 0,2 mg/dm2 des Lacks auf der Berührungsfläche mit den Lebensmitteln
aliphatische Säuren (C8-C20) verestert mit Mono- oder Bis-(2-hydroxyethyl)amin
2- und 3-tert-Butyl-4-hydroxyanisol [= Butylhydroxyanisol, BHA]
Nicht mehr als 0,06 mg/dm2 des Lacks auf der Berührungsfläche mit den Lebensmitteln
2,6-Di-tert-Butyl-4-methyl-phenol [= Butylhydroxytoluol, — BHT]
Nicht mehr als 0,06 mg/dm2 des Lacks auf der Berührungsfläche mit den Lebensmitteln
Di-n-Octylzinn-bis (2-ethyl-hexyl)maleat
Nicht mehr als 0,06 mg/dm2 des Lacks auf der Berührungsfläche mit den Lebensmitteln
5.
Lösemittel
Die Gesamtmenge der Substanzen darf 0,6 mg/dm2 des Lacks auf der Berührungsfläche mit den Lebensmitteln nicht überschreiten
Butylacetat
Ethylacetat
Isobutylacetat
Isopropylacetat
Propylacetat
Aceton
1-Butanol
Ethanol
2-Butanol
2-Propanol
1-Propanol
Cyclohexan
Ethylenglykolmonobutylether
Ethylenglykolmonobutyletheracetat
Ethylenglykolmonomethylether
Ethylenglykolmonomethyletheracetat
Ethylenglykolmonoethylether
Ethylenglykolmonoethlyetheracetat
Methylethylketon
Methylisobutylketon
Tetrahydrofuran
Tolulol
Nicht mehr als 0,06 mg/dm2 des Lacks auf der Berührungsfläche mit den Lebensmitteln

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