Artikel 18 RL 93/24/EWG
(1) Die Richtlinien 73/132/EWG und 78/53/EWG werden mit Wirkung vom 1. Januar 1994 aufgehoben.
(2) Bezugnahmen auf die aufgehobenen Richtlinien gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie.
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