Artikel 21 RL 93/25/EWG

(1) Die Richtlinie 82/177/EWG wird mit Wirkung vom 1. Januar 1994 aufgehoben.

(2) Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.