Artikel 2 RL 93/32/EWG
Das Verfahren zur Erteilung der Bauartgenehmigung in bezug auf die Halteeinrichtung für Beifahrer eines zweirädrigen Kraftfahrzeugtyps sowie die Bedingungen für den freien Warenverkehr dieser Fahrzeuge sind in den Kapiteln II bzw. III der Richtlinie 92/61/EWG festgelegt.
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