Anlage 2 RL 93/34/EWG

Beschreibungsbogen in bezug auf die vorgeschriebenen Angaben an einem zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugtyp (dem Antrag auf Bauartgenehmigung beizufügen, wenn dieser unabhängig vom Antrag auf Betriebserlaubnis eingereicht wird)

Laufende Nr. (vom Antragsteller zu vergeben): …

Der Antrag auf Bauartgenehmigung in bezug auf die vorgeschriebenen Angaben an einem zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugtyp sind die Angaben zu folgenden Punkten des Anhangs II Buchstabe A der Richtlinie 92/61/EWG beizufügen:

0.1

0.2

0.4 bis 0.6

9.3.1 bis 9.3.3

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