ANHANG XVII RL 94/25/EG

PRÜFUNG DER PRODUKTION AUF ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN ABGAS- UND LÄRMVORSCHRIFTEN

1. Zur Feststellung der Konformität einer Motorenfamilie wird aus der Serie eine Stichprobe entnommen. Der Hersteller legt den Umfang (n) der Stichprobe im Einvernehmen mit der benannten Stelle fest.

2. Für jedes der Regelung unterliegende Element der Abgasemissionen und der Geräuschemissionen wird das arithmetische Mittel X der aus der Stichprobe gewonnenen Ergebnisse berechnet. Die Serienproduktion gilt als vorschriftsmäßig ( „Prüfung bestanden” ), wenn folgende Bedingung erfüllt ist:

    X + k. S ≤ L

S ist die Standardabweichung mitS2 = x - X2/n - 1
X=
arithmetisches Mittel der Ergebnisse
x=
Einzelergebnisse der Stichprobe
L=
entsprechender Grenzwert
n=
Anzahl der Motoren in der Stichprobe
k=
statistischer, von n abhängiger Faktor (vgl. nachstehende Tabelle)
n2345678910
k0,9730,6130,4890,4210,3760,3420,3170,2960,279
n111213141516171819
k0,2650,2530,2420,2330,2240,2160,2100,2030,198
Wenn n ≥ 20, dann k = 0,860/2n

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