ANHANG RL 94/35/EG

EG-Nr. Name Lebensmittel Verwendungshöchstmengen
E 420 Sorbit:

Dessertspeisen und ähnliche Erzeugnisse

Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte aromatisierte Dessertspeisen auf Wasserbasis

Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Zubereitungen auf der Basis von Milch und Milchprodukten

Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Obst und Gemüse

Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Eiern

Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Getreide

Brennwertvermindertes oder ohne Zuckerzusatz hergestelltes Frühstücksgetreide oder Frühstückserzeugnisse auf der Basis von Getreide

Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Fetten

Brennwertvermindertes oder ohne Zuckerzusatz hergestelltes Speiseeis

Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Konfitüren, Gelees, Marmeladen und kandierte Früchte

Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Obstzubereitungen außer solchen, die für die Herstellung von Getränken auf Fruchtsaftbasis bestimmt sind

Quantum satis
i)
Sorbit
ii)
Sorbitsirup
E 421 Mannit
E 953 Isomalt
E 965 Maltit:
i)
Maltit
ii)
Maltitsirup
E 966 Lactit
E 967 Xylit
E 968 Erythrit
Süßwaren
Zuckerwaren ohne Zuckerzusatz
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Trockenfruchtbasis
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Stärkebasis
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Erzeugnisse auf Kakaobasis
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf Kakao-, Milch-, Trockenfrucht- oder Fettbasis
Kaugummi ohne Zuckerzusatz
Saucen
Senf
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte feine Backwaren
Erzeugnisse für besondere Ernährungszweke
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG in fester Form
E 950 Acesulfam K Nicht-alkoholische Getränke
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte aromatisierte Getränke auf Wasserbasis
350 mg/l
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Getränke auf der Basis von Milch und Milchprodukten oder auf Fruchtsaftbasis
350 mg/l
Dessertspeisen und ähnliche Erzeugnisse
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte aromatisierte Dessertspeisen auf Wasserbasis
350 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Zubereitungen auf der Basis von Milch und Milchprodukten
350 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Obst und Gemüse
350 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Eiern
350 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Getreide
350 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Fetten
350 mg/kg
„Snacks” : gesalzene und trockene Knabbererzeugnisse auf der Basis von Stärke oder Nüssen und Haselnüssen, vorverpackt und bestimmte Aromen enthaltend
350 mg/kg
Süßwaren
Süßwaren ohne Zuckerzusatz
500 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Kakao- oder Trockenfruchtbasis
500 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Stärkebasis
1000 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf Kakao-, Milch-, Trockenfrucht- oder Fettbasis
1000 mg/kg
Kaugummi ohne Zuckerzusatz
2000 mg/kg
Apfel- und Birnenwein
350 mg/l
Bier ohne Alkohol oder mit einem Alkoholgehalt von höchstens 1,2 % vol
350 mg/l
„Bière de table/Tafelbier/Table Beer” (mit einem Stammwürzegehalt von weniger als 6 %), ausgenommen „Obergäriges Einfachbier”
350 mg/l
Bier mit einem Mindestsäuregehalt von 30 Milliäquivalenten, ausgedrückt in NaOH
350 mg/l
Dunkles Bier der Art „oud bruin”
350 mg/l
Brennwertvermindertes oder ohne Zuckerzusatz hergestelltes Speiseeis
800 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Obstkonserven
350 mg/kg
Brennwertverminderte Konfitüren, Gelees und Marmeladen
1000 mg/kg
Brennwertverminderte Obst- und Gemüsezubereitungen
350 mg/kg
Süßsaure Obst- und Gemüsekonserven
200 mg/kg
Süßsaure Konserven oder Halbkonserven von Fischen und Marinaden von Fischen, Krustentieren und Weichtieren
200 mg/kg
Saucen
350 mg/kg
Senf
350 mg/kg
Feine Backwaren für besondere Ernährungszweke
1000 mg/kg
Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung im Sinne der Richtlinie 1996/8/EG(*)
450 mg/kg
Diätetische Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Richtlinie 1999/21/EG(**)
450 mg/kg
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG(***) in flüssiger Form
350 mg/l
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG in fester Form
500 mg/kg
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG auf Vitamin- und/oder Mineralstoffbasis in Form von Sirup oder Kautabletten 2000 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Frühstücksgetreideerzeugnisse mit einem Faseranteil von mehr als 15 % und einem Kleieanteil von mindestens 20 %
1200 mg/kg
Brennwertverminderte Suppen
110 mg/l
Ohne Zuckerzusatz hergestellte sehr kleine Süßwaren zur Erfrischung des Atems
2500 mg/kg
Brennwertvermindertes Bier
25 mg/l
Getränke aus einer Mischung von Bier, Apfelwein, Birnenwein, Spirituosen oder Wein und nicht-alkoholischen Getränken
350 mg/l
Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 %
350 mg/kg
Eistüten und -waffeln ohne Zuckerzusatz
2000 mg/kg
Brennwertverminderte Süßwaren in Tafelform
500 mg/kg
Feinkostsalat
350 mg/kg
Eßoblaten
2000 mg/kg
E 951 Aspartam Nicht-alkoholische Getränke
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte aromatisierte Getränke auf Wasserbasis
600 mg/l
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Getränke auf der Basis von Milch und Milchprodukten oder auf Fruchtsaftbasis
600 mg/l
Dessertspeisen und ähnliche Erzeugnisse
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte aromatisierte Dessertspeisen auf Wasserbasis
1000 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Zubereitungen auf der Basis von Milch und Milchprodukten
1000 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Obst und Gemüse
1000 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Eiern
1000 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Getreide
1000 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Fetten
1000 mg/kg
„Snacks” : gesalzene und trockene Knabbererzeugnisse auf der Basis von Stärke oder Nüssen und Haselnüssen, vorverpackt und bestimmte Aromen enthaltend
500 mg/kg
Süßwaren
Zuckerwaren ohne Zuckerzusatz
1000 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Kakao- oder Trockenfruchtbasis
2000 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Stärkebasis
2000 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf Kakao-, Milch-, Trockenfrucht- oder Fettbasis
1000 mg/kg
Kaugummi ohne Zuckerzusatz
5500 mg/kg
Apfel- und Birnenwein
600 mg/l
Bier ohne Alkohol oder mit einem Alkoholgehalt von höchstens 1,2 % vol
600 mg/l
„Bière de table/Tafelbier/Table Beer” (mit einem Stammwürzegehalt von weniger als 6 %), ausgenommen „Obergäriges Einfachbier”
600 mg/l
Bier mit einem Mindestsäuregehalt von 30 Milliäquivalenten, ausgedrückt in NaOH
600 mg/l
Dunkles Bier der Art „oud bruin”
600 mg/l
Brennwertvermindertes oder ohne Zuckerzusatz hergestelltes Speiseeis
800 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Obstkonserven
1000 mg/kg
Brennwertverminderte Konfitüren, Gelees und Marmeladen
1000 mg/kg
Brennwertverminderte Obst- und Gemüsezubereitungen
1000 mg/kg
Süßsaure Obst- und Gemüsekonserven
300 mg/kg
Süßsaure Konserven oder Halbkonserven von Fischen und Marinaden von Fischen, Krustentieren und Weichtieren
300 mg/kg
Saucen
350 mg/kg
Senf
350 mg/kg
Feine Backwaren für besondere Ernährungszweke
1700 mg/kg
Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung im Sinne der Richtlinie 1996/8/EG(*)
800 mg/kg
Diätetische Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Richtlinie 1999/21/EG(**)
1000 mg/kg
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG(***) in flüssiger Form
600 mg/kg
Essoblaten
1000 mg/kg
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG in fester Form
2000 mg/kg
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG auf Vitamin- und/oder Mineralstoffbasis in Form von Sirup oder Kautabletten 5500 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Frühstücksgetreideerzeugnisse mit einem Faseranteil von mehr als 15 % und einem Kleieanteil von mindestens 20 %
1000 mg/kg
Brennwertverminderte Suppen
110 mg/l
Ohne Zuckerzusatz hergestellte sehr kleine Süßwaren zur Erfrischung des Atems
6000 mg/kg
Stark aromatisierte Rachenerfrischungspastillen ohne Zuckerzusatz
2000 mg/kg
Brennwertvermindertes Bier
25 mg/l
Getränke aus einer Mischung von Bier, Apfelwein, Birnenwein, Spirituosen oder Wein und nicht-alkoholischen Getränken
600 mg/l
Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 %
600 mg/kg
Feinkostsalat
350 mg/kg
E 952 Cyclohexansulfamidsäure und ihre Na- und Ca-Salze Nicht-alkoholische Getränke
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte aromatisierte Getränke auf Wasserbasis
250 mg/l
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Getränke auf der Basis von Milch und Milchprodukten oder auf Fruchtsaftbasis
250 mg/l
Dessertspeisen und ähnliche Erzeugnisse
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte aromatisierte Dessertspeisen auf Wasserbasis
250 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Zubereitungen auf der Basis von Milch und Milchprodukten
250 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Obst und Gemüse
250 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Eiern
250 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Getreide
250 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Fetten
250 mg/kg
Süßwaren
Zuckerwaren ohne Zuckerzusatz
500 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Kakao- oder Trockenfruchtbasis
500 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Stärkebasis
500 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf Kakao-, Milch-, Trockenfrucht- oder Fettbasis
500 mg/kg
Kaugummi ohne Zuckerzusatz
1500 mg/kg
Brennwertvermindertes oder ohne Zuckerzusatz hergestelltes Speiseeis
250 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Obstkonserven
1000 mg/kg
Brennwertverminderte Konfitüren, Gelees und Marmeladen
1000 mg/kg
Brennwertverminderte Obst- und Gemüsezubereitungen
250 mg/kg
Feine Backwaren für besondere Ernährungszweke
1600 mg/kg
Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung im Sinne der Richtlinie 1996/8/EG(*)
400 mg/kg
Diätetische Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Richtlinie 1999/21/EG(**)
400 mg/kg
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG(***) in flüssiger Form
400 mg/kg
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG in fester Form
500 mg/kg
Getränke aus einer Mischung von Bier, Apfelwein, Birnenwein, Spirituosen oder Wein und nicht-alkoholischen Getränken
250 mg/l
Ohne Zuckerzusatz hergestellte sehr kleine Süßwaren zur Erfrischung des Atems
2500 mg/kg
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG auf Vitamin- und/oder Mineralstoffbasis in Form von Sirup oder Kautabletten
1250 mg/kg
E 954 Saccharin und seine Na-, K- und Ca-Salze Nicht-alkoholische Getränke
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte aromatisierte Getränke auf Wasserbasis
80 mg/l
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Getränke auf der Basis von Milch und Milchprodukten oder auf Fruchtsaftbasis
80 mg/l
„Gaseosa” : nicht-alkoholisches Getränk auf Wasserbasis, mit Zusatz von Kohlensäure, Süßungsmittel und Aromen
100 mg/l
Dessertspeisen und ähnliche Erzeugnisse
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte aromatisierte Dessertspeisen auf Wasserbasis
100 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Zubereitungen auf der Basis von Milch und Milchprodukten
100 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Obst und Gemüse
100 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Eiern
100 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Getreide
100 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Fetten
100 mg/kg
„Snacks” : gesalzene und trockene Knabbererzeugnisse auf der Basis von Stärke oder Nüssen und Haselnüssen, vorverpackt und bestimmte Aromen enthaltend
100 mg/kg
Süßwaren
Zuckerwaren ohne Zuckerzusatz
500 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Kakao- oder Trockenfruchtbasis
500 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Stärkebasis
300 mg/kg
Eßoblaten
800 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf Kakao-, Milch-, Trockenfrucht- oder Fettbasis
200 mg/kg
Kaugummi ohne Zuckerzusatz
1200 mg/kg
Apfel- und Birnenwein
80 mg/l
Alkoholfreies Bier bzw. Bier mit einem Alkoholgehalt von höchstens 1,2 % vol
80 mg/l
„Bière de table/Tafelbier/Table Beer” (mit einem Stammwürzegehalt von weniger als 6 %), ausgenommen „Obergäriges Einfachbier”
80 mg/l
Bier mit einem Mindestsäuregehalt von 30 Milliäquivalenten, ausgedrückt in NaOH
80 mg/l
Dunkles Bier der Art „oud bruin”
80 mg/l
Brennwertvermindertes oder ohne Zuckerzusatz hergestelltes Speiseeis
100 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Obstkonserven
200 mg/kg
Brennwertverminderte Konfitüren, Gelees und Marmeladen
200 mg/kg
Brennwertverminderte Obst- und Gemüsezubereitungen
200 mg/kg
Süßsaure Obst- und Gemüsekonserven
160 mg/kg
Süßsaure Konserven oder Halbkonserven von Fischen und Marinaden von Fischen, Krustentieren und Weichtieren
160 mg/kg
Saucen
160 mg/kg
Senf
320 mg/kg
Feine Backwaren für besondere Ernährungszweke
170 mg/kg
Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung im Sinne der Richtlinie 1996/8/EG(*)
240 mg/kg
Diätetische Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Richtlinie 1999/21/EG(**)
200 mg/kg
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG(***) in flüssiger Form
80 mg/kg
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG in fester Form
500 mg/kg
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG auf Vitamin- und/oder Mineralstoffbasis in Form von Sirup oder Kautabletten 1200 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Frühstücksgetreideerzeugnisse mit einem Faseranteil von mehr als 15 % und einem Kleieanteil von mindestens 20 %
100 mg/kg
Brennwertverminderte Suppen
110 mg/l
Ohne Zuckerzusatz hergestellte sehr kleine Süßwaren zur Erfrischung des Atems
3000 mg/kg
Getränke aus einer Mischung von Bier, Apfelwein, Birnenwein, Spirituosen oder Wein und nicht-alkoholischen Getränken
80 mg/l
Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 %
80 mg/kg
Eistüten und -waffeln ohne Zuckerzusatz
800 mg/kg
Feinkostsalat
160 mg/kg
E 955 Sucralose Nichtalkoholische Getränke
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte aromatisierte Getränke auf Wasserbasis
300 mg/l
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Getränke auf der Basis von Milch und Milchprodukten oder auf Fruchtsaftbasis
300 mg/l
Dessertspeisen und ähnliche Erzeugnisse
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte aromatisierte Dessertspeisen auf Wasserbasis
400 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Zubereitungen auf der Basis von Milch und Milchprodukten
400 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Obst und Gemüse
400 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Eiern
400 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Getreide
400 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Fetten
400 mg/kg
„Snacks” : gesalzene und trockene Knabbererzeugnisse auf der Basis von Stärke oder Nüssen und Haselnüssen, vorverpackt und bestimmte Aromen enthaltend
200 mg/kg
Süßwaren
Zuckerwaren ohne Zuckerzusatz
1000 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Kakao- oder Trockenfruchtbasis
800 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Stärkebasis
1000 mg/kg
Eistüten und -waffeln ohne Zuckerzusatz
800 mg/kg
Essoblaten
800 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf Kakao-, Milch-, Trockenfrucht- oder Fettbasis
400 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Frühstücksgetreideerzeugnisse mit einem Faseranteil von mehr als 15 % und einem Kleieanteil von mindestens 20 %
400 mg/kg
Ohne Zuckerzusatz hergestellte sehr kleine Süßwaren zur Erfrischung des Atems
2400 mg/kg
Stark aromatisierte Rachenerfrischungspastillen ohne Zuckerzusatz
1000 mg/kg
Kaugummi ohne Zuckerzusatz
3000 mg/kg
Brennwertverminderte Süßwaren in Tafelform
200 mg/kg
Apfel- und Birnenwein
50 mg/l
Getränke aus einer Mischung von Bier, Apfelwein, Birnenwein, Spirituosen oder Wein und nichtalkoholischen Getränken
250 mg/l
Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 % vol
250 mg/l
Alkoholfreies Bier bzw. Bier mit einem Alkoholgehalt von höchstens 1,2 % vol
250 mg/l
„Bière de table/Tafelbier/Table beer” (mit einem Stammwürzgehalt von weniger als 6 %), ausgenommen "Obergäriges Einfachbier"
250 mg/l
Bier mit einem Mindestsäuregehalt von 30 Milliäquivalenten, ausgedrückt in NaOH
250 mg/l
Dunkles Bier der Art „oud bruin”
250 mg/l
Brennwertvermindertes Bier
10 mg/l
Brennwertvermindertes oder ohne Zuckerzusatz hergestelltes Speiseeis
320 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Obstkonserven
400 mg/kg
Brennwertverminderte Konfitüren, Gelees und Marmeladen
400 mg/kg
Brennwertverminderte Obst- und Gemüsezubereitungen
400 mg/kg
Süßsaure Obst- und Gemüsekonserven
180 mg/kg
Feinkostsalat
140 mg/kg
Süßsaure Konserven oder Halbkonserven von Fischen und Marinaden von Fischen, Krustentieren und Weichtieren
120 mg/kg
Brennwertverminderte Suppen
45 mg/l
Saucen
450 mg/kg
Senf
140 mg/kg
Feine Backwaren für besondere Ernährungszwecke
700 mg/kg
Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung im Sinne der Richtlinie 1996/8/EG
320 mg/kg
Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Richtlinie 1999/21/EG
400 mg/kg
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG in flüssiger Form
240 mg/l
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG in fester Form
800 mg/kg
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG auf Vitamin- und/oder Mineralstoffbasis in Form von Sirup oder Kautabletten
2400 mg/kg
E 957 Thaumatin Süßwaren
Zuckerwaren ohne Zuckerzusatz
50 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Kakao- oder Trockenfruchtbasis
50 mg/kg
Kaugummi ohne Zuckerzusatz
50 mg/kg
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG auf Vitamin- und/oder Mineralstoffbasis in Form von Sirup oder Kautabletten 400 mg/kg
Brennwertvermindertes oder ohne Zuckerzusatz hergestelltes Speiseeis
50 mg/kg
E 959 Neohesperidin DC Nicht-alkoholische Getränke
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte aromatisierte Getränke auf Wasserbasis
30 mg/l
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Getränke auf der Basis von Milch und Milchprodukten
50 mg/l
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Getränke auf Fruchtsaftbasis
30 mg/l
Dessertspeisen und ähnliche Erzeugnisse
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte aromatisierte Dessertspeisen auf Wasserbasis
50 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Zubereitungen auf der Basis von Milch und Milchprodukten
50 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Obst und Gemüse
50 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Eiern
50 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Getreide
50 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Fetten
50 mg/kg
Süßwaren
Zuckerwaren ohne Zuckerzusatz
100 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Kakao- oder Trockenfruchtbasis
100 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Stärkebasis
150 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf Kakao-, Milch-, Trockenfrucht- oder Fettbasis
50 mg/kg
Kaugummi ohne Zuckerzusatz
400 mg/kg
Apfel- und Birnenwein
20 mg/l
Bier ohne Alkohol oder mit einem Alkoholgehalt von höchstens 1,2 % vol
10 mg/l
„Bière de table/Tafelbier/Table Beer” (mit einem Stammwürzegehalt von weniger als 6 %), ausgenommen „Obergäriges Einfachbier”
10 mg/l
Bier mit einem Mindestsäuregehalt von 30 Milliäquivalenten, ausgedrückt in NaOH
10 mg/l
Dunkles Bier der Art „oud bruin”
10 mg/l
Brennwertvermindertes oder ohne Zuckerzusatz hergestelltes Speiseeis
50 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Obstkonserven
50 mg/kg
Brennwertverminderte Konfitüren, Gelees und Marmeladen
50 mg/kg
Süßsaure Obst- und Gemüsekonserven
100 mg/kg
Brennwertverminderte Obst- und Gemüsezubereitungen
50 mg/kg
Süßsaure Konserven oder Halbkonserven von Fischen und Marinaden von Fischen, Krustentieren und Weichtieren
30 mg/kg
Saucen
50 mg/kg
Senf
50 mg/kg
Feine Backwaren für besondere Ernährungszweke
150 mg/kg
Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung im Sinne der Richtlinie 1996/8/EG(*)
100 mg/kg
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG(***) in flüssiger Form
50 mg/kg
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG in fester Form
100 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Frühstücksgetreideerzeugnisse mit einem Faseranteil von mehr als 15 % und einem Kleieanteil von mindestens 20 %
50 mg/kg
Brennwertverminderte Suppen
50 mg/l
Ohne Zuckerzusatz hergestellte sehr kleine Süßwaren zur Erfrischung des Atems
400 mg/kg
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG auf Vitamin- und/oder Mineralstoffbasis in Form von Sirup oder Kautabletten
400 mg/kg
Getränke aus einer Mischung von Bier, Apfelwein, Birnenwein, Spirituosen oder Wein und nicht-alkoholischen Getränken
30 mg/l
Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 %
30 mg/kg
Eistüten und -waffeln ohne Zuckerzusatz
50 mg/kg
Feinkostsalat
50 mg/kg
Brennwertvermindertes Bier
10 mg/kg
Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Richtlinie 1999/21/EG(**)
100 mg/kg
„Snacks” : gesalzene und trockene Knabbererzeugnisse auf der Basis von Stärke oder Nüssen und Haselnüssen, vorverpackt und bestimmte Aromen enthaltend
50 mg/kg
E 961 Neotam Nichtalkoholische Getränke
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte aromatisierte Getränke auf Wasserbasis 20 mg/l
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Getränke auf der Basis von Milch und Milcherzeugnissen oder auf Fruchtsaftbasis 20 mg/l
Dessertspeisen und ähnliche Erzeugnisse
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte aromatisierte Dessertspeisen auf Wasserbasis 32 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Zubereitungen auf der Basis von Milch und Milcherzeugnissen 32 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Obst und Gemüse 32 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Eiern 32 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Getreide 32 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Fetten 32 mg/kg
Snacks: gesalzene und trockene Knabbererzeugnisse auf der Basis von Stärke oder Nüssen und Haselnüssen, vorverpackt und bestimmte Aromen enthaltend 18 mg/kg
Süßwaren
Süßwaren ohne Zuckerzusatz 32 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Kakao- oder Trockenfruchtbasis 65 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Stärkebasis 65 mg/kg
Eistüten und -waffeln ohne Zuckerzusatz 60 mg/kg
Essoblaten 60 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf Kakao-, Milch-, Trockenfrucht- oder Fettbasis 32 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Frühstücksgetreideerzeugnisse mit einem Faseranteil von mehr als 15 % und einem Kleieanteil von mindestens 20 % 32 mg/kg
Ohne Zuckerzusatz hergestellte, sehr kleine Süßwaren zur Erfrischung des Atems 200 mg/kg
Stark aromatisierte Rachenerfrischungspastillen ohne Zuckerzusatz 65 mg/kg
Kaugummi ohne Zuckerzusatz 250 mg/kg
Brennwertverminderte Süßwaren in Tablettenform 15 mg/kg
Apfelwein und Birnenwein 20 mg/l
Getränke aus einer Mischung von Bier, Apfelwein, Birnenwein, Spirituosen oder Wein und nicht-alkoholischen Getränken 20 mg/l
Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 Vol.-% 20 mg/l
Alkoholfreies Bier bzw. Bier mit einem Alkoholgehalt von höchstens 1,2 Vol.-% 20 mg/l
„Bière de table/Tafelbier/Table beer” (mit einem Stammwürzgehalt von weniger als 6 %), ausgenommen „obergäriges Einfachbier” 20 mg/l
Bier mit einem Mindestsäuregehalt von 30 Milliäquivalenten, ausgedrückt in NaOH 20 mg/l
Dunkles Bier der Art oud bruin 20 mg/l
Brennwertvermindertes Bier 1 mg/l
Brennwertvermindertes oder ohne Zuckerzusatz hergestelltes Speiseeis 26 mg/kg
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Obstkonserven 32 mg/kg
Brennwertverminderte Konfitüren, Gelees und Marmeladen 32 mg/kg
Brennwertverminderte Obst- und Gemüsezubereitungen 32 mg/kg
Süßsaure Obst- und Gemüsekonserven 10 mg/kg
Feinkostsalat 12 mg/kg
Süßsaure Konserven oder Halbkonserven von Fisch und Fischmarinaden, Krustentieren und Weichtieren 10 mg/kg
Brennwertverminderte Suppen 5 mg/l
Soßen 12 mg/kg
Senf 12 mg/kg
Feine Backwaren für besondere Ernährungszwecke 55 mg/kg
Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung gemäß der Richtlinie 1996/8/EG 26 mg/kg
Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke gemäß der Richtlinie 1999/21/EG 32 mg/kg
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG in flüssiger Form 20 mg/kg
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG in fester Form 60 mg/kg
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG auf Vitamin- und/oder Mineralstoffbasis in Form von Sirup oder Kautabletten 185 mg/kg
Tafelsüßen Quantum satis
E 962 Aspartam-Acesulfamsalz(****) Nicht alkoholische Getränke
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte aromatisierte Getränke auf Wasserbasis
350 mg/l (a)
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Getränke auf der Basis von Milch und Milchprodukten oder auf Fruchtsaftbasis
350 mg/l (a)
Dessertspeisen und ähnliche Erzeugnisse
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte aromatisierte Dessertspeisen auf Wasserbasis
350 mg/kg (a)
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Zubereitungen auf der Basis von Milch und Milchprodukten
350 mg/kg(a)
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Obst und Gemüse
350 mg/kg (a)
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Eiern
350 mg/kg (a)
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Getreide
350 mg/kg (a)
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Fetten
350 mg/kg (a)
„Snacks” : gesalzene und trockene Knabbererzeugnisse auf der Basis von Stärke oder Nüssen und Haselnüssen, vorverpackt und bestimmte Aromen enthaltend
500 mg/kg (b)
Süßwaren
Zuckerwaren ohne Zuckerzusatz
500 mg/kg (a)
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Kakao- oder Trockenfruchtbasis
500 mg/kg (a)
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Stärkebasis
1000 mg/kg (a)
Essoblaten
1000 mg/kg (b)
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf Kakao-, Milch-, Trockenfrucht- oder Fettbasis
1000 mg/kg (b)
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Frühstücksgetreideerzeugnisse mit einem Faseranteil von mehr als 15 % und einem Kleieanteil von mindestens 20 %
1000 mg/kg (b)
Ohne Zuckerzusatz hergestellte sehr kleine Süßwaren zur Erfrischung des Atems
2500 mg/kg (a)
Kaugummi ohne Zuckerzusatz
2000 mg/kg (a)
Apfel- und Birnenwein
350 mg/l (a)
Getränke aus einer Mischung von Bier, Apfelwein, Birnenwein, Spirituosen oder Wein und nichtalkoholischen Getränken
350 mg/l (a)
Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 % vol
350 mg/l (a)
Alkoholfreies Bier bzw. Bier mit einem Alkoholgehalt von höchstens 1,2 % vol
350 mg/l (a)
„Bière de table/Tafelbier/Table beer” (mit einem Stammwürzgehalt von weniger als 6 %), ausgenommen „Obergäriges Einfachbier”
350 mg/l (a)
Bier mit einem Mindestsäuregehalt von 30 Milliäquivalenten, ausgedrückt in NaOH
350 mg/l (a)
Dunkles Bier der Art „oud bruin”
350 mg/l (a)
Brennwertvermindertes Bier
25 mg/l (b)
Brennwertvermindertes oder ohne Zuckerzusatz hergestelltes Speiseeis
800 mg/kg (b)
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Obstkonserven
350 mg/kg (a)
Brennwertverminderte Konfitüren, Gelees und Marmeladen
1000 mg/kg (b)
Brennwertverminderte Obst- und Gemüsezubereitungen
350 mg/kg (a)
Süßsaure Obst- und Gemüsekonserven
200 mg/kg (a)
Feinkostsalat
350 mg/kg (b)
Süßsaure Konserven oder Halbkonserven von Fischen und Marinaden von Fischen, Krustentieren und Weichtieren
200 mg/kg (a)
Brennwertverminderte Suppen
110 mg/l (b)
Saucen
350 mg/kg (b)
Senf
350 mg/kg (b)
Feine Backwaren für besondere Ernährungszwecke
1000 mg/kg (a)
Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung im Sinne der Richtlinie 1996/8/EG
450 mg/kg (a)
Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Richtlinie 1999/21/EG
450 mg/kg (a)
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG in flüssiger Form
350 mg/l (a)
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG in fester Form
350 mg/kg (a)
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG auf Vitamin- und/oder Mineralstoffbasis in Form von Sirup oder Kautabletten
2000 mg/kg (a)

Anmerkung:

1.
Bei dem Stoff E 952 (Cyclohexansulfamidsäure und ihre Na- und Ca-Salze) werden die Verwendungshöchstmengen als freie Säure angegeben.
2.
Bei dem Stoff E 954 (Saccharin und seine Na-, K- und Ca-Salze) werden die Verwendungshöchstmengen als freies Imid angegeben.

Fußnote(n):

(*)

Richtlinie 96/8/EG der Kommission vom 26. Februar 1996 über Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung (ABl. L 55 vom 6.3.1996, S. 22).

(**)

Richtlinie 1999/21/EG der Kommission vom 25. März 1999 über diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (ABl. L 91 vom 7.4.1999, S. 29).

(***)

Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel (ABl. L 183 vom 12.7.2002, S. 51).

(****)

Die Verwendungshöchstmengen für Aspartam-Acesulfamsalz werden von den Verwendungshöchstmengen für die beiden Bestandteile Aspartam (E 951) und Acesulfam K (E 950) abgeleitet. Die Verwendungshöchstmengen sowohl für Aspartam (E 951) als auch für Acesulfam K (E 950) dürfen durch die Verwendung von Aspartam-Acesulfamsalz allein oder in Verbindung mit E 950 oder E 951 nicht überschritten werden. Die in dieser Tabelle angegebenen Grenzwerte beziehen sich entweder auf Acesulfam-K-Äquivalente (durch a) gekennzeichnet) oder auf Aspartam-Äquivalente (durch b) gekennzeichnet).

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.