ANHANG II RL 95/13/EG

DAS DATENBLATT

Das Datenblatt enthält die folgenden Angaben. Die Angaben können in Form einer Tabelle für mehrere Geräte des gleichen Lieferanten gemacht oder der Gerätebeschreibung beigefügt werden. Im ersten Fall ist die nachstehende Reihenfolge einzuhalten.

1.
Name oder Warenzeichen des Lieferanten
2.
Modellname/-kennzeichen
3
Energieeffizienzklasse des Modells gemäß Anhang IV, ausgedrückt als „Energieeffizienzklasse … auf einer Skala von A (niedriger Verbrauch) bis G (hoher Verbrauch)” . Erfolgt die Angabe in Tabellenform, kann von dieser Darstellung abgewichen werden, sofern deutlich wird, daß die Skala von A (niedriger Verbrauch) bis G (hoher Verbrauch) reicht.
4.
Wenn diese Angabe in Tabellenform erfolgt und für einige der in der Tabelle aufgeführten Geräte ein EU-Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 880/92 vergeben wurde, kann dies hier angegeben werden. In diesem Fall lautet die Spaltenüberschrift „EU-Umweltzeichen” , und das Umweltzeichen wird im entsprechenden Feld eingetragen. Diese Bestimmung gilt unbeschadet eventueller Anforderungen im Rahmen des Systems zur Vergabe eines gemeinschaftlichen Umweltzeichens.
5.
Energieverbrauch (Anhang I Anmerkung V)
6.
Fassungsvermögen — Baumwolle (Anhang I Anmerkung VI)
7.
Gegebenenfalls Wasserverbrauch für das Trockenprogramm „Baumwolle” , ermittelt nach den Prüfverfahren, die in den in Artikel 1 Absatz 2 genannten harmonisierten Normen festgelegt sind.
8.
Trockenzeit für das Trockenprogramm „Baumwolle” , ermittelt nach den Prüfverfahren, die in den in Artikel 1 Absatz 2 genannten harmonisierten Normen festgelegt sind.
9.
Die gleichen Angaben wie unter 5, 6, 7 und 8 für die Programme „Baumwolle bügelfeucht” und „pflegeleichte Textilien” . Diese Angaben entfallen, wenn die betreffenden Geräte nicht über die genannten Programme verfügen.
10.
Lieferanten können entsprechende Angaben auch für andere Trockenprogramme hinzufügen.
11.
Durchschnittlicher jährlicher Energie- und (gegebenenfalls) Wasserverbrauch bei einer Wäschemenge von 150 kg im Trockenprogramm „Baumwolle” , 280 kg im Programm „Baumwolle bügelfeucht” und 150 kg im Programm „pflegeleichte Textilien” , ausgedrückt als „repräsentativer Jahresverbrauch eines Vier-Personen-Haushalts, der zum Wäschetrocknen normalerweise einen Wäschetrockner benutzt” .
12.
Gerätetyp, d. h. Abluft- oder Kondensationstrockner, gemäß den in Artikel 1 Absatz 2 genannten harmonisierten Normen (Anhang I Anmerkung VII).
13.
Gegebenenfalls die Geräuschemissionen, gemessen nach der Richtlinie 86/594/EWG.

Die Angaben auf dem Etikett können in Form einer farbigen oder schwarz-weißen Abbildung gemacht werden. In diesem Fall sind die nur auf dem Datenblatt enthaltenen weiteren Angaben ebenfalls aufzuführen.

Anmerkung:

Die Entsprechungen der obengenannten Begriffe in den anderen Gemeinschaftssprachen sind Anhang V zu entnehmen.

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