ANHANG II RL 95/21/EG
VERZEICHNIS DER ZEUGNISSE UND UNTERLAGEN im Sinne von Artikel 6 Absatz 1
- 1.
- Internationaler Schiffsmeßbrief (1969).
- 2.
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Sicherheitszeugnis für Fahrgastschiffe,
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Bau-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe,
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Ausrüstungs-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe,
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Telegrafiefunk-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe,
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Sprechfunk-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe,
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Funk-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe,
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Ausnahmezeugnis, einschließlich gegebenenfalls der Liste der Ladungen,
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Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe.
- 3.
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Internationales Zeugnis über die Eignung zur Beförderung verflüssigter Gase als Massengut
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Zeugnis über die Eignung zur Beförderung verflüssigter Gase als Massengut.
- 4.
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Internationales Zeugnis über die Eignung zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut
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Zeugnis über die Eignung zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut.
- 5.
- Internationales Zeugnis über die Verhütung der Ölverschmutzung.
- 6.
- Internationales Zeugnis über die Verhütung der Verschmutzung bei der Beförderung schädlicher flüssiger Stoffe als Massengut.
- 7.
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Internationales Freibord-Zeugnis (1966)
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Internationales Freibord-Ausnahmezeugnis.
- 8.
- Öltagebuch, Teile I und II.
- 9.
- Ladungstagebuch.
- 10.
- Schiffbesatzungszeugnis.
- 10a
- Gemäß dem STCW-Übereinkommen ausgestellte Zeugnisse.
- 11.
- Ärztliche Zeugnisse (vgl. IAO-Übereinkommen Nr. 73 über die ärztliche Untersuchung der Schiffsleute).
- 12.
- Stabilitätsunterlagen.
- (13)
- Ausfertigung des Zeugnisses über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften und Zeugnis über die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen gemäß dem Internationalen Code für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs und der Verhütung der Meeresverschmutzung (SOLAS, Kapitel IX).
- 14.
- Zertifikate der betreffenden Klassifikationsgesellschaft über die Festigkeit des Schiffskörpers und die Maschinenanlage (nur erforderlich, wenn das Schiff von einer Klassifikationsgesellschaft klassifiziert wird).
- 15.
- Bescheinigung über die Einhaltung der besonderen Anforderungen an Schiffe, die Gefahrgüter transportieren.
- 16.
- Sicherheitszeugnisse und Betriebsgenehmigungen für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge.
- 17.
- Spezielle Gefahrgutliste, Gefahrgutmanifest oder detaillierter Stauplan.
- 18.
- Schiffslogbuch mit Aufzeichnungen zu Tests und Übungen sowie Prüf- und Wartungsaufzeichnungen zu den Rettungsausrüstungen.
- 19.
- Sicherheitszeugnis für Spezialschiffe.
- 20.
- Sicherheitszeugnis für verfahrbare Offshore-Bohreinheiten.
- 21.
- Für Öltankschiffe Aufzeichnungen des Überwachungs- und Kontrollsystems für das Ablassen von Öl für die letzte Ballastreise.
- 22.
- Musterrolle, Brandbekämpfungsplan und für Fahrgastschiffe ein Lecksicherheitsplan.
- 23.
- Schiffsseitiger Notfallplan für Ölunfälle.
- 24.
- Vermessungsberichte (für Massengutfrachter und Öltankschiffe).
- 25.
- Berichte früherer Überprüfungen im Rahmen der Hafenstaatkontrolle.
- 26.
- Bei Roll-on-/Roll-off-Fahrgastschiffen Angaben zum Verhältnis A/A-max.
- 27.
- Genehmigung zur Beförderung von Getreide.
- 28.
- Handbuch für die Ladungssicherung.
- 29.
- Müllbehandlungsplan und Mülltagebuch.
- 30.
- Entscheidungshilfesystem für Kapitäne von Fahrgastschiffen.
- 31.
- Plan für die Zusammenarbeit bei Suche und Rettung (SAR) für Fahrgastschiffe, die auf festgelegten Strecken verkehren.
- 32.
- Zusammenstellung von Betriebsbeschränkungen für Fahrgastschiffe.
- 33.
- Trimm- und Stabilitätsunterlagen für Massengutschiffe.
- 34.
- Lade- bzw Löschplan für Massengutschiffe.
- 35.
- Versicherungszertifikat oder jede andere finanzielle Sicherheit im Hinblick auf die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden (Internationales Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden von 1992).
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