ANHANG IV RL 95/21/EG
VERFAHREN FÜR DIE KONTROLLE VON SCHIFFEN im Sinne von Artikel 6 Absatz 4
- 1.
- Grundsätze über die Schiffsbesatzung (IMO-Entschließung A.481 (XII)) nebst Anhängen, nämlich Inhalt des Schiffsbesatzungszeugnisses (Anhang 1) und Richtlinien für die Anwendung der Grundsätze über die Schiffsbesatzung (Anhang 2).
- 2.
- Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen.
- 3.
- IAO Veröffentlichung „Überprüfung der Arbeitsbedingungen an Bord von Schiffen: Richtlinien für das Vorgehen” .
- 4.
- Anhang 1 „Verfahren der Hafenstaatkontrolle” .
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