Artikel 5 RL 95/2/EG

Gegebenenfalls wird nach dem Verfahren des Artikels 6 dieser Richtlinie entschieden:

ob ein bestimmtes Lebensmittel, das zum Zeitpunkt der Annahme dieser Richtlinie nicht klassifiziert ist, zu einer der in Artikel 2 oder in einem der Anhänge aufgeführten Gruppen von Lebensmitteln gehört oder

ob ein in den Anhängen aufgeführter und entsprechend der Quantum-satis-Regel zugelassener Lebensmittelzusatzstoff gemäß den in Artikel 2 aufgeführten Kriterien verwendet wird oder

ob es sich bei einem Stoff um einen Lebensmittelzusatzstoff im Sinne des Artikels 1 handelt.

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