ANHANG V RL 95/64/EG

NATIONALITÄT DER FLAGGE

Zu verwenden ist die im Bezugsjahr der Daten gültige Fassung der Geonomenklatur (erstmals mit der Verordnung (EWG) Nr. 1736/75 des Rates(1) aufgestelltes Länderverzeichnis für die Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten).

Der Code umfasst vier Stellen und setzt sich zusammen aus dem ISO-Alpha-2-Ländercode der oben genannten Nomenklatur, gefolgt von zwei Nullen (z. B. Code GR00 für Griechenland), außer bei Ländern mit mehreren Flaggen. Diese Länder sind durch die vierte Stelle gekennzeichnet, die keine Null ist, wie in der folgenden Liste dargestellt:

Die Flaggen von Ländern mit mehreren Registern werden wie folgt codiert:

FR01 Frankreich
FR02 Französische Antarktisgebiete (einschließlich Kerguelen)
IT01 Italien — erstes Register
IT02 Italien — internationales Register
GB01 Vereinigtes Königreich
GB02 Insel Man
GB03 Kanalinseln
GB04 Gibraltar
DK01 Dänemark
DK02 Dänemark (DIS)
PT01 Portugal
PT02 Portugal (MAR)
ES01 Spanien
ES02 Spanien (Rebeca)
NO01 Norwegen
NO02 Norwegen (NIS)
US01 USA
US02 Puerto Rico

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 183 vom 14.7.1975, S. 3.

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