ANHANG B RL 95/70/EG
BEFUGNISSE UND AUFGABEN DES GEMEINSCHAFTLICHEN REFERENZLABORATORIUMS FÜR MUSCHELKRANKHEITEN
Das gemeinschaftliche Referenzlaboratorium hat folgende Befugnisse und Aufgaben:
- 1.
- Es koordiniert im Benehmen mit der Kommission die Methoden zur Diagnose der Muschelkrankheiten in den Mitgliedstaaten, und zwar insbesondere durch folgende Maßnahmen:
- a)
- Anlage und Aufbewahrung einer Sammlung von histologischen Präparaten, Stämmen und Isolaten der betreffenden Erreger und Bereithaltung dieser Sammlung für zugelassene Laboratorien in den Mitgliedstaaten;
- b)
- regelmäßige Durchführung von Tests zum Vergleich der Diagnoseverfahren auf Gemeinschaftsebene;
- c)
- Sammlung und vergleichende Analyse der Daten und Angaben über die in der Gemeinschaft angewandten Diagnosemethoden und die Ergebnisse der in der Gemeinschaft durchgeführten Tests;
- d)
- Charakterisierung der Isolate der Erreger mit den modernsten und geeignetsten Methoden, um weitergehende Erkenntnisse über die Epizootiologie der Krankheit zu erhalten;
- e)
- Beobachtung der Entwicklung auf dem Gebiet der Überwachung, der Epizootiologie und der Prophylaxe der betreffenden Krankheit auf der ganzen Welt;
- f)
- Bereitstellung von Expertenwissen zum Erreger der betreffenden Krankheit und zu anderen relevanten Erregern, um rasche Differentialdiagnosen zu ermöglichen.
- 2.
- Es hilft durch die Untersuchung der Isolate des Erregers, die ihm zur Diagnosebestätigung, zur Charakterisierung des Erregers und für Nachforschungen zur Epizootiologie zugehen, aktiv bei der Ermittlung der Herde der betreffenden Krankheit in dem Mitgliedstaaten mit.
- 3.
- Es hilft bei der Ausbildung bzw. Weiterbildung von Labordiagnostikern im Hinblick auf eine gemeinschaftsweite Harmonisierung der Diagnosetechniken.
- 4.
- Es arbeitet auf dem Gebiet der Diagnosemethoden bei exotischen Krankheiten mit den zuständigen Laboratorien der Drittländer zusammen, die von den betreffenden Krankheiten betroffen sind.
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