Artikel 13 RL 96/22/EG
(1) Die Richtlinien 81/602/EWG, 88/146/EWG und 88/299/EWG werden zum 1. Juli 1997 aufgehoben.
(2) Bezugnahmen auf die aufgehobenen Richtlinien gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind gemäß der im Anhang enthaltenen Entsprechungstabelle zu lesen.
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