Artikel 18 RL 96/25/EG

Die erlassenen Rechtsvorschriften gelten ab dem 1. Juli 1998. Die Mitgliedstaaten schreiben jedoch vor, daß vor dem 1. Juli 1998 in den Verkehr gebrachte Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, die nicht dieser Richtlinie entsprechen, noch bis zum 30. Juni 1999 im Verkehr bleiben dürfen.

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