ANHANG RL 96/25/EG

TEIL A

I.
ERLÄUTERUNGEN

1. Die Futtermittel-Ausgangserzeugnisse sind in Teil B nach folgenden Kriterien aufgelistet und bezeichnet:

Herkunft des Erzeugnissen/Nebenerzeugnisses, z. B. pflanzlich, tierisch, mineralisch;

verwendeten Teil des Erzeugnisses/Nebenerzeugnisses, z. B. ganzes Erzeugnis, Samen, Knollen, Knochen;

Verfahren, dem das Erzeugnis/Nebenerzeugnis unterzogen wurde, z. B. Enthülsen, Extraktion, Erhitzung, und/oder das entstehende Erzeugnis/Nebenerzeugnis, z. B. Flocken, Kleie, Trester, Fett;

Reifegrad des Erzeugnisses/Nebenerzeugnisses und/oder die Qualität des Erzeugnisses/Nebenerzeugnisses, z. B. „glucosinolatarm” , „fettreich” , „zuckerarm” .

2. Die in Teil B angeführte Liste ist in zwölf Kapitel untergliedert:
1.
Getreidekörner, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse
2.
Ölsaaten, Ölfrüchte, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse
3.
Körnerleguminosen, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse
4.
Knollen, Wurzeln, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse
5.
Andere Samen und Früchte, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse
6.
Grünfutter und Rauhfutter
7.
Andere Pflanzen, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse
8.
Milcherzeugnisse
9.
Erzeugnisse von Landtieren
10.
Fische, andere Meerestiere, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse
11.
Mineralstoffe
12.
Verschiedenes

II.
VORSCHRIFTEN ZUR BOTANISCHEN UND CHEMISCHEN REINHEIT

1. Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 3 müssen Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, soweit nach dem stand der Technik möglich, frei sein von chemischen Verunreinigungen, die infolge der Verwendung von Verarbeitungshilfsstoffen im Sinne der Richtlinie 70/524/EWG im Herstellungsprozeß in die Erzeugnisse gelangen könnten, es sei denn, nach Teil B des Anhangs ist für das betreffende Futtermittel-Ausgangserzeugnis ein entsprechender Gehalt zulässig.

2. Die botanische Reinheit der in Teil B und Teil C aufgeführten Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse darf nicht weniger als 95 % betragen, sofern in Teil B oder Teil C kein anderer Wert angegeben ist. Als botanische Unreinheiten gelten:
a)
naturbedingte, jedoch unschädliche Verunreinigungen (z. B. Stroh oder Spreuteilchen, fremde Kultursamen oder Unkrautsamen);
b)
unschädliche Rückstände anderer Ölsaaten oder Ölfrüchte, die aus einem vorangegangenen Verarbeitungsverfahren stammen, sofern der Anteil dieser Verunreinigungen 0,5 % nicht übersteigt.

3. Die Gehaltsangaben zur botanischen Reinheit beziehen sich auf das Gewicht des Erzeugnisses und des Nebenerzeugnisses im gegebenen Zustand.

III.
VORSCHRIFTEN ZUR BEZEICHNUNG

Enthält der Names eines in Teil B aufgelisteten Futtermittel-Ausgangserzeugnisses ein oder mehrere eingeklammerte Worte, so können diese Worte weggelassen werden. Beispiel: Soja(bohnen)öl kann entweder als Sojabohnenöl oder als Sojaöl bezeichnet werden.

IV.
VORSCHRIFTEN ZUM GLOSSAR

Das nachfolgende Glossar bezieht sich auf die wichtigsten Verfahren zur Erstellung der in Teil B und Teil C des vorliegenden Anhangs aufgeführten Futtermittel-Ausgangserzeugnisse. Beinhalten die Bezeichnungen für diese Erzeugnisse einen Namen oder einen Begriff aus diesem Glossar, so muß das verwendete Verfahren der dort aufgeführten Definition entsprechen.
Verfahren Definition Gebräuchliche Bezeichnung/Gebräuchlicher Begriff
(1) (2) (3) (4)
1 Konzentrieren(1) Anreicherung bestimmter Inhaltsstoffe durch Entfernen von Wasser oder sonstigen Bestandteilen Konzentrat
2 Schälen(2) Vollständiges oder teilweises Entfernen der äußeren Schalen von Körnern, Samen, Früchten, Nüssen und anderem geschält, teilgeschält
3 Trocknen Künstlicher oder natürlicher Wasserentzug getrocknet (Sonne oder künstlich)
4 Extraktion Gewinnung von Fett oder Öl aus bestimmten Materialien durch Entzug mit Hilfe organischer Lösungsmittel oder Gewinnung von Zucker oder anderer wasserlöslicher Bestandteile durch wäßrige Extraktion. Bei Anwendung eines organischen Lösungsmittels muß das extrahierte Material technisch frei von Lösungsmittelrückständen sein Extraktionsschrot (bei ölhaltigen Materialien), Melasse, Trockenschnitzel (bei Zucker oder andere wasserlösliche Bestandteile enthaltenden Materialien)
5 Extrudieren Pressen oder Drücken von Material durch eine Öffnung unter Druckeinwirkung (vgl. auch Vorverkleistern) extrudiert
6 Flockieren Walzen von feuchtem wärmebehandelten Material Flocken
7 Mehlmüllerei Mechanische Verarbeitung von Körnern zur Verringerung der Korngröße und zur leichteren Auftrennung in seine Bestandteile vor allem Mehl, Kleie und Grießkleie Mehl, Kleie, Futtermehl(3), Grießkleie
8 Erhitzen Allgemeine Bezeichnung für eine Reihe von Wärmebehandlungen, die unter bestimmten Bedingungen durchgeführt werden, um den Nährwert oder die Struktur des Materials zu verändern dampferhitzt, gekocht, wärmebehandelt
9 Fetthärtung Umwandlung von ungesättigten Glyzeriden in gesättigte Glyzeride (Verhärtung von Ölen und Fetten) gehärtet, teilweise gehärtet
10 Hydrolyse Aufschluß in einfachere chemische Bestandteile durch geeignete Behandlung mit Wasser und gegebenenfalls Enzymen oder Säuren/Alkalien hydrolisiert
11 Abpressen(4) Gewinnung von Fett oder Öl aus ölreichen Materialien oder von Saft auf Früchten oder anderen Pflanzenerzeugnissen durch mechanische Behandlung (durch Spindel- oder sonstige Pressen), gegebenenfalls bei leichter Wärmebehandlung Expeller(5) (bei ölenthaltenden Materialien), Pülpe, Trester (bei Früchten usw.), Preßschnitzel (bei Zuckerrüben)
12 Pelletieren Spezielle Formgebung durch pressen mittels Matrize Pellet, pelletiert
13 Vorverkleistern Modifizierung von Stärke, um die Quellfähigkeit in kaltem Wasser wesentlich zu erhöhen vorverkleistert(6), gequellt
14 Raffinieren Vollständiges oder teilweises Entfernen von Begleitstoffen aus Zucker, Ölen, Fetten und anderen Naturmaterialien durch chemische oder physikalische Behandlung raffiniert, teilraffiniert
15 Naßmüllerei Mechanische Abtrennung einzelner Bestandteile von Kernen/Körnern ggf. nach Einweichen in Wasser mit oder ohne Zusatz von Schwefeldioxid zur Gewinnung von Stärke Keime, Kleber, Stärke
16 Schroten Mechanische Verarbeitung von Körnern oder anderen Futtermittel-Ausgangserzeugnissen, Verringerung ihrer Größe Schrot, Schroten
17 Entzuckern Vollständiger oder teilweiser Entzug von Mono- und Disacchariden aus Melasse und anderen zuckerhaltigen Materialien durch chemische oder physikalische Verfahren entzuckert, teilentzuckert

V.
VORSCHRIFTEN ÜBER ANGEGEBENE ODER DIE GEMÄSS TEIL B UND TEIL C ANZUGEBENDEN GEHALTE

1. Die angegebenen oder anzugebenden Gehalte beziehen sich auf das Gewicht des Futtermittel-Ausgangserzeugnisses, sofern nichts anderes angegeben ist.

2. Vorbehaltlich Artikel 3 und Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b) der Richtlinie muß, sofern in Teil B und Teil C des vorliegenden Anhangs kein anderer Gehalt festgesetzt ist, die Feuchtigkeit des Futtermittel-Ausgangserzeugnisses angegeben werden, wenn sie 14 % des Gewichts dieses Erzeugnisses überschreitet. Übersteigt die Feuchtigkeit der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse den obenstehenden Grenzwert nicht, so muß sie ebenfalls angegeben werden, wenn der Käufer dies verlangt.

3. Vorbehaltlich Artikel 3 der Richtlinie muß, sofern in Teil B und Teil C des vorliegenden Anhangs kein anderer Gehalt festgesetzt ist, der Gehalt an salzsäureunlöslicher Asche angegeben werden, wenn er 2,2 % der Trockenmasse überschreitet.

VI.
VORSCHRIFTEN ÜBER DENATURIERUNGS- UND BINDEMITTEL

Werden die Erzeugnisse in Teil B Spalte 2 oder Teil C Spalte 1 des vorliegenden Anhangs als Denaturierungs- oder Bindemittel eingesetzt, so müssen folgende Angaben gemacht werden:

Denaturierungsmittel: Art und Menge des verwendeten Erzeugnisses,

Bindemittel: Art der verwendeten Erzeugnisse.

Bei Bindemitteln darf die Menge des verwendeten Erzeugnisses nicht mehr als 3 % des Gesamtgewichts ausmachen.

VII.
VORSCHRIFTEN ÜBER ANGEGEBENE ODER GEMÄSS TEIL B UND TEIL C ANZUGEBENDE MINDESTABWEICHUNGEN

Ergeben die nach Artikel 12 der Richtlinie vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungen, daß sich die Zusammensetzung eines Futtermittel-Ausgangserzeugnisses so von der angegebenen Zusammensetzung unterscheidet, daß sein Wert gemindert wird, so sind mindestens folgende Abweichungen zulässig:
a)
bei Rohprotein:

2 Einheiten bei angegebenen Gehalten von 20 % oder mehr,

10 % des angegebenen Gehalts bei angegebenen Gehalten von 10 % bis 20 %,

1 Einheit bei angegebenen Gehalten von weniger als 10 %;

b)
bei Gesamtzucker, bei reduzierenden Zuckern, Saccharose, Laktose und Glucose (Dextrose):

2 Einheiten bei angegebenen Gehalten von 20 % oder mehr,

10 % des angegebenen Gehalts bei angegebenen Gehalten von 5 % bis zu 20 %,

0,5 Einheiten bei angegebenen Gehalten von weniger als 5 %;

c)
bei Stärke und Inulin:

3 Einheiten bei angegebenen Gehalten von 30 % oder mehr,

10 % des angegebenen Gehalts bei angegebenen Gehalten von 10 % bis 30 %,

1 Einheit bei angegebenen Gehalten von weniger als 10 %;

d)
bei Rohölen und Fett:

1,8 Einheiten bei angegebenen Gehalten von 15 % oder mehr,

12 % des angegebenen Gehalts bei angegebenen Gehalten von 5 % bis 15 %,

0,6 Einheiten bei angegebenen Gehalten von weniger als 5 %;

e)
bei Rohfaser:

2,1 Einheiten bei angegebenen Gehalten von 14 % oder mehr,

15 % des angegebenen Gehalts bei angegebenen Gehalten von 6 % bis 14 %,

0,9 Einheiten bei angegebenen Gehalten von weniger als 6 %;

f)
bei Feuchtigkeit und Rohasche:

1 Einheit bei angegebenen Gehalten von 10 % oder mehr,

10 % des angegebenen Gehalts bei angegebenen Gehalten von 5 % bis 10 %,

0,5 Einheiten bei angegebenen Gehalten von weniger als 5 %;

g)
bei Gesamtphosphor, Natrium, Calciumcarbonat, Calcium, Magnesium, Säureinxdex und beim Petroletherunlöslichen:

1,5 Einheiten bei angegebenen Gehalten (Werten) von 15 % (15) oder mehr,

10 % des angegebenen Gehalts (Werts) bei angegebenen Gehalten (Werten) von 2 % (2) bis 15 % (15),

0,2 Einheiten bei angegebenen Gehalten (Werten) von weniger als 2 % (2);

h)
bei salzsäureunlöslicher Asche und in NaCl ausgedrückten Chloriden:

10 % des angegebenen Gehalts bei angegebenen Gehalten von 3 % oder mehr,

0,3 Einheiten bei angegebenen Gehalten von weniger als 3 %;

i)
bei Karotin, Vitamin A und Xanthophyll:

30 % des angegebenen Gehalts;

j)
bei Methionin, Lysin und flüchtigen Stickstoffbasen:

20 % des angegebenen Gehalts.

VIII.
VORSCHRIFTEN FÜR DIE KENNZEICHNUNG VON FUTTERMITTEL-AUSGANGS-ERZEUGNISSEN, DIE AUS PROTEINHALTIGEN ERZEUGNISSEN BESTEHEN, DIE AUS SÄUGETIERGEWEBE GEWONNEN WERDEN

1. Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, die aus proteinhaltigen Erzeugnissen bestehen, welche aus Säugetiergewebe gewonnen werden, sind mit folgender Angabe zu kennzeichnen: „Dieses Futtermittel-Ausgangserzeugnis besteht aus proteinhaltigen Erzeugnissen, die aus Säugetiergewebe gewonnen worden und die nicht an Wiederkäuer verfüttert werden dürfen.” Diese Bestimmung gilt nicht für

Milch und Milcherzeugnisse;

Gelatine;

Hydrolysierte Proteine mit einem Molekulargewicht von weniger als 10000 Dalton, die folgende Anforderungen erfüllen:

i)
Sie wurden aus Häuten und Fellen von Tieren gewonnen, die gemäß Anhang I Kapitel VI der Richtlinie 64/433/EWG in einem Schlachthof geschlachtet und vor der Schlachtung von einem amtlichen Tierarzt untersucht und aufgrund dieser Untersuchung für schlachttauglich im Sinne der genannten Richtlinie befunden wurden,

und

ii)
sie wurden hergestellt durch ein Erzeugungsverfahren, das geeignete Maßnahmen zur Minimierung der Kontamination der Häute umfaßt und bei dem die Häute mit Salzlake behandelt, gekalkt und gründlich gewaschen, dann mindestens 3 Stunden bei einer Temperatur von > 80 °C einem pH-Wert von > 11 ausgesetzt und danach 30 Minuten bei > 140 °C und >3,6 bar hitzebehandelt oder einem vergleichbaren, von der Kommission nach Stellungnahme des zuständigen Wissenschaftlichen Ausschusses genehmigten Herstellungsverfahren unterzogen werden,

und

iii)
sie stammen aus Betrieben, die nach dem HACCP-Konzept Eigenkontrollen durchführen;

Dicalciumphosphat aus entfetteten Knochen sowie

Trockenplasma und andere Bluterzeugnisse.

2. Hat ein Mitgliedstaat die Verwendung von proteinhaltigen Erzeugnissen, die aus Säugetiergewebe gewonnen werden und die nach Nummer 1, Satz 1, zu kennzeichnen sind, als Futtermittel für andere Tierarten oder -kategorien als Wiederkäuer verboten, wie dies Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 90/667/EWG des Rates zuläßt, so ergänzt er die Angabe gemäß Nummer 1 durch die Angabe der anderen Tierarten oder Tierkategorien, auf die er das Verbot zur Verwendung der betreffenden Erzeugnisse ausgedehnt hat.

TEIL B

1.
GETREIDEKÖRNER, DEREN ERZEUGNISSE UND NEBENERZEUGNISSE

Nummer Bezeichnung Beschreibung Obligatorische Angaben
(1) (2) (3) (4)
1.01 Hafer Körner von Avena sativa L. und anderen kultivierten Haferarten
1.02 Haferflocken Erzeugnis, das durch Dämpfen und Walzen von entspelztem Hafer entsteht und das geringe Mengen an Spelzen enthalten kann Stärke
1.03 Haferfuttermehl Nebenerzeugnis, das bei der Verarbeitung des gereinigten, entspelzten Hafers zu Hafergrütze und Mehl anfällt. Es besteht überwiegend aus Haferkleie und einem geringeren Anteil an Mehlkörper Rohfaser
1.04 Haferschälkleie Nebenerzeugnis, das bei der Verarbeitung von gereinigtem Hafer zu Haferkernen anfällt und überwiegend aus Teilen der Schale und aus Kleie besteht Rohfaser
1.05 Gerste Körner von Hordeum vulgare L.
1.06 Gerstenfuttermehl Nebenerzeugnis, das bei der Verarbeitung der gereinigten geschälten Gerste zu Graupen, Grieß oder Mehl anfällt Rohfaser
1.07 Gerstenprotein Getrocknetes Nebenerzeugnis der Gerstenstärkegewinnung, das überwiegend aus Eiweiß besteht, das beim Abtrennen der Stärke anfällt

Rohprotein

Stärke

1.08 Bruchreis Nebenerzeugnis der Herstellung von poliertem oder glasiertem Reis Oryza Sativa L., das im wesentlichen aus kleinen oder gebrochenen Körnern besteht Stärke
1.09 Gelbes Reisfuttermehl Nebenerzeugnis des ersten Schleifens von geschältem Rohreis, das aus Silberhäutchen, Teilen der Aleuronschicht, des Mehlkörpers und Keims besteht Rohfaser
1.10 Weißes Reisfuttermehl Nebenerzeugnis des zweiten Schleifens von geschältem Rohreis, das im wesentlichen aus den äußeren Teilen des Mehlkörpers besteht und außerdem Bestandteile der Aleuronschicht und der Keime enthält Rohfaser
1.11 Reisfuttermehl, kalkhaltig Nebenerzeugnis, das beim Schleifen von geschältem parboiled Reis anfällt und überwiegend aus Silberhäutchen, Teilen der Aleuronschicht, des Mehlkörpers und des Keims besteht und, bedingt durch die Herstellung, unterschiedliche Mengen an Calciumcarbonat enthält

Rohfaser

Calciumcarbonat

1.12 Reisfuttermehl „parboiled” Vorgekochtes Nebenerzeugnis, das beim Polieren von geschältem Reis anfällt und überwiegend aus Silberhäutchen, Teilen der Aleuronschicht, des Mehlkörpers und des Keims besteht und bedingt durch die Herstellung, unterschiedliche Mengen an Calciumcarbonat enthält

Rohfaser

Calciumcarbonat

1.13 Futterreis, gemahlen Erzeugnis, das durch Mahlen von Futterreis gewonnen wird, das aus unreifen, grünen oder kreidigen Körnern, die bei der Bearbeitung von Halbrohreis beim Absieben ausgesondert werden, oder aus normal ausgebildeten Reiskörnen, geschält, fleckig oder gelb, besteht Stärke
1.14 Reiskeimkuchen Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen von Reiskeimen, denen noch Teile des Mehlkörpers und der Samenschale anhaften, anfällt

Rohprotein

Rohfett

Rohfaser

1.15 Reiskeimextraktionsschrot Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion von Reiskeimen, denen noch Teile des Mehlkörpers und der Samenschale anhaften, anfällt Rohprotein
1.16 Reisstärke Aus Reis gewonnene, technisch reine Stärke Stärke
1.17 Rispenhirse Körner von Panicum miliaceum L.
1.18 Roggen Körner von Secale cereale L.
1.19 Roggenfuttermehl(7) Nebenerzeugnis der Herstellung von Mehl aus gereinigtem Roggen. Es besteht im wesentlichen aus Teilen des Mehlkörpers, feinen Schalenteilen und wenigen sonstigen Kornbestandteilen Stärke
1.20 Roggengrießkleie Nebenerzeugnis der Herstellung von Mehl aus gereinigtem Roggen, das überwiegend aus Teilen der Schale, im übrigen aus Kornbestandteilen besteht, die vom Mehlkörper nicht so weitgehend befreit sind wie bei der Roggenkleie Rohfaser
1.21 Roggenkleie Nebenerzeugnis der Herstellung von Mehl aus gereinigtem Roggen, das überwiegend aus Teilen der Schale, im übrigen aus Kornbestandteilen besteht, die vom Mehlkörper weitgehend befreit sind Rohfaser
1.22 Sorghum Körner von Sorghum bicolor (L.) Moench s.l.
1.23 Weizen Körner von Triticum aestivum L., Triticum durum Desf. und anderen kultivierten Nacktweizenarten
1.24 Weizenfuttermehl(8) Nebenerzeugnis der Herstellung von Mehl aus gereinigtem Weizen oder Spelz, entspelzt, das überwiegend aus Teilen des Mehlkörpers, im übrigen aus feinen Schalenteilen und wenigen sonstigen Kornbestandteilen besteht Stärke
1.25 Weizengrießkleie Nebenerzeugnis der Herstellung von Mehl aus gereinigtem Weizen oder Spelz, entspelzt, das überwiegend aus Teilen der Schale, im übrigen aus Kornbestandteilen besteht, die vom Mehlkörper nicht so weitgehend befreit sind wie bei der Weizenkleie Rohfaser
1.26 Weizenkleie(9) Nebenerzeugnis der Herstellung von Mehl aus gereinigtem Weizen oder Spelz, entspelzt, das überwiegend aus Teilen der Schale, im übrigen aus sonstigen Kornbestandteilen besteht, die vom Mehlkörper weitgehend befreit sind Rohfaser
1.27 Weizenkeime Nebenerzeugnis der Mehlgewinnung, das im wesentlichen aus gewalzten oder nicht gewalzten Weizenkeimen besteht, denen noch Teile des Mehlkörpers und der Schale anhaften können

Rohprotein

Rohfett

1.28 Weizenkleber Getrocknetes Nebenerzeugnis der Weizenstärkegewinnung, das überwiegend aus Kleber besteht, der beim Abtrennen der Stärke anfällt Rohprotein
1.29 Weizenkleberfutter Nebenerzeugnis der Weizenstärke- und -klebergewinnung; es besteht aus Kleie, deren Keime teilweise entfernt worden sind oder nicht, und Kleber, denen in geringen Mengen Bestandteile der Körnerreinigung und der Herstellung von Stärkeprodukten zugesetzt werden können

Rohprotein

Stärke

1.30 Weizenstärke Aus Weizen gewonnene, technisch reine Stärke Stärke
1.31 Weizenquellstärke Erzeugnis, das aus Weizenstärke besteht, die durch Wärmebehandlung weitgehend aufgeschlossen ist Stärke
1.32 Dinkel Dinkelkörner, Triticum spelta L., Triticum dioccum Schrank, Triticum monococcum
1.33 Triticale Körner der Hybride Triticum X Secale
1.34 Mais Körner von Zea mays L.
1.35 Maisfuttermehl(10) Nebenerzeugnis der Herstellung von Maismehl oder Maisgrieß, das überwiegend aus Maisschalen und anderen Kornbestandteilen besteht, die vom Mehlkörper nicht so weitgehend befreit sind wie bei der Maiskleie Rohfaser
1.36 Maiskleie Nebenerzeugnis der Maismehl- oder Maisgrießherstellung, das überwiegend aus Maisschalen sowie aus Mehlkörperteilen besteht und Teile der Maiskeime enthalten kann Rohfaser
1.37 Maiskeimkuchen Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen von Keimen anfällt, die auf trockenem oder nassem Wege aus Mais gewonnen werden und denen noch Teile des Mehlkörpers und der Schale anhaften

Rohprotein

Rohfett

1.38 Maiskeimextraktionsschrot Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion von Keimen anfällt, die auf trockenem oder nassem Wege aus Mais gewonnen werden und denen noch Teile des Mehlkörpers und der Schale anhaften Rohprotein
1.39 Maiskleberfutter(11) Nebenerzeugnis der Maisstärkegewinnung (Naßmüllerei). Es besteht aus Kleie und Kleber, denen bis zu 15 % des Gewichts Rückstände vom Sichten von Mais (Naßmüllerei) und/oder Rückstände von Maisquellwasser aus der Gewinnung von Alkohol oder anderen Stärkederivaten zugefügt wurde. Das Erzeugnis kann außerdem Rückstände aus der Maiskeimölgewinnung (ebenfalls Naßmüllerei) enthalten

Rohprotein

Stärke

Rohfett, wenn > 4,5 %

1.40 Maiskleber Getrocknetes Nebenerzeugnis der Maisstärkegewinnung, das überwiegend aus Kleber besteht, der beim Abtrennen der Stärke anfällt Rohprotein
1.41 Maisstärke Aus Mais gewonnene, technisch reine Stärke Stärke
1.42 Maisquellstärke(12) Erzeugnis, das aus Maisstärke besteht, die durch Wärmebehandlung weitgehend aufgeschlossen ist Stärke
1.43 Malzkeime Nebenerzeugnis der Vermälzung, das hauptsächlich aus getrockneten Keimlingen des Getreides besteht Rohprotein
1.44 Biertreber, getrocknet Nebenerzeugnis der Brauerei, das durch Trocknen der Rückstände von gemälztem und nicht gemälztem Getreide und anderen stärkehaltigen Erzeugnissen gewonnen wird Rohprotein
1.45 Getreideschlempe, getrocknet(13) Nebenerzeugnis der Alkoholdestillation, das durch Trocknen der Rückstände fermentierten Getreides gewonnen wird Rohprotein
1.46 Getreideschlempe, dunkel(14) Nebenerzeugnis der Alkoholdestillation, das durch Trocknen der festen Rückstände fermentierten Getreides gewonnen wird und dem Teile des Schlempesirups oder der Destillationsrückstände zugesetzt worden sind Rohprotein

2.
ÖLSAATEN, ÖLFRÜCHTE, DEREN ERZEUGNISSE UND NEBENERZEUGNISSE

Nummer Bezeichnung Beschreibung Obligatorische Angaben
(1) (2) (3) (4)
2.01 Erdnußkuchen aus teilenthülster Saat Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen der teilweise von den Hülsen befreiten Samen der Erdnuß (Arachis hypogaea L. und andere Arachisarten) anfällt (Höchstgehalt an Rohfaser: 16 % in der Trockenmasse)

Rohprotein

Rohfett

Rohfaser

2.02 Erdnußextraktionsschrot aus teilenthülster Saat Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion der teilweise von den Hülsen befreiten Samen der Erdnuß anfällt (Höchstgehalt an Rohfaser: 16 % in der Trockenmasse)

Rohprotein

Rohfaser

2.03 Erdnußkuchen aus enthülster Saat Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen der von den Hülsen befreiten Samen der Erdnuß anfällt

Rohprotein

Rohfett

Rohfaser

2.04 Erdnußextraktionsschrot aus enthülster Saat Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion der von den Hülsen befreiten Samen der Erdnuß anfällt

Rohprotein

Rohfaser

2.05 Rapssaat(15) Samen der Rapsarten Brassica napus L. ssp. oleifera (Metzg.) Sinsk., des indischen Sarson Brassica napus L. var. glauca (Roxb.) O. E. Schulz und Rübsen Brassica napa ssp. oleifera (Metzg.) Sinsk. (botanische Reinheit mindestens 94 %)
2.06 Rapskuchen(15) Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen von Rapssaat anfällt (botanische Reinheit mindestens 94 %)

Rohprotein

Rohfett

Rohfaser

2.07 Rapsextraktionsschrot(15) Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion von Rapssaat anfällt (botanische Reinheit mindestens 94 %) Rohprotein
2.08 Rapsschalen Nebenerzeugnis, das beim Schälen von Rapssamen anfällt Rohfaser
2.09 Saflorextraktionsschrot aus teilgeschälter Saat Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion von teilweise geschälten Samen der Saflorpflanze Carthamus tinctorius L. anfällt

Rohprotein

Rohfaser

2.10 Kokoskuchen Nebenerzeugnis, das bei der Fettgewinnung durch Pressen des getrockneten Kerns (Endosperm) und der Samenschale (Integument) des Samens der Kokospalme Cocos nucifera L. anfällt

Rohprotein

Rohfett

Rohfaser

2.11 Kokosextraktionsschrot Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion des getrockneten Kerns (Endosperms) und der Samenschale (Integument) des Samens der Kokospalme anfällt Rohprotein
2.12 Palmkernkuchen Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen von Palmkernen Elaeis guineensis Jacq., Corozo oleifera (HBK) L. H. Bailey (Elaeis melanococca auct.) anfällt, bei denen die Steinschale so weit wie möglich entfernt worden ist

Rohprotein

Rohfaser

Rohfett

2.13 Palmkernextraktionsschrot Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion von Palmkernen anfällt, bei denen die Steinschale so weit wie möglich entfernt worden ist

Rohprotein

Rohfaser

2.14 Soja(bohnen), dampferhitzt Sojabohnen Glycine max. L. Merr., die einer geeigneten Wärmebehandlung unterworfen wurden (Ureaseaktivität: höchstens 0,4 mg N/g/Min.)
2.15 Soja(bohnen)extraktionsschrot, dampferhitzt Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion aus Sojabohnen anfällt und einer geeigneten Wärmebehandlung unterworfen wurde (Ureaseaktivität: höchstens 0,4 mg N/g/Min.)

Rohprotein

Rohfaser, wenn > 8 %

2.16 Soja(bohnen)extraktionsschrot, aus geschälter Saat, dampferhitzt Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion aus geschälten Sojabohnen anfällt und einer geeigneten Wärmebehandlung unterworfen wurde. (Höchstgehalt an Rohfaser: 8 % in der Trockenmasse) (Ureaseaktivität: höchstens 0,5 mg N/g/Min.) Rohprotein
2.17 Soja(bohnen)proteinkonzentrat Nebenerzeugnis aus geschälten, entfetteten Sojabohnen, das noch weiter extrahiert wurde, um den Anteil löslicher Nicht-Proteinbestandteile zu verringern Rohprotein
2.18 Pflanzenöl(16) Aus Pflanzen gewonnenes Öl Feuchte, wenn > 1 %
2.19 Soja(bohnen)schalen Nebenerzeugnis, das beim Schälen von Sojabohnen anfällt Rohfaser
2.20 Baumwollsaat Entlinterte Samen der Baumwollpflanze Gossypium ssp.

Rohprotein

Rohfaser

Rohfett

2.21 Baumwollsaatextraktionsschrot aus teilgeschälter Saat Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion der entlinterten und teilweise geschälten Samen der Baumwollpflanze anfällt (Höchstgehalt an Rohfaser: 22,5 % in der Trockenmasse)

Rohprotein

Rohfaser

2.22 Baumwollsaatkuchen Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen der entlinterten Samen der Baumwollpflanze anfällt

Rohprotein

Rohfaser

Rohfett

2.23 Nigersaatkuchen Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen von Nigersaat, Guizotia abyssinica (L.F.) Cass anfällt (salzsäureunlösliche Asche: höchstens 3,4 %)

Rohprotein

Rohfett

Rohfaser

2.24 Sonnenblumensaat Früchte der Sonnenblume Helianthus annuus L.
2.25 Sonnenblumenextraktionsschrot Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion von Sonnenblumenfrüchten anfällt Rohprotein
2.26 Sonnenblumenextraktionsschrot aus teilgeschälter Saat Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion der teilweise geschälten Früchte der Sonnenblume anfällt (Höchstgehalt an Rohfaser: 27,5 % in der Trockenmasse)

Rohprotein

Rohfaser

2.27 Lein Samen des Leins Linum usitatissimum L. (botanische Reinheit mindestens 93 %)
2.28 Leinkuchen Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen des Leins anfällt (botanische Reinheit mindestens 93 %)

Rohprotein

Rohfett

Rohfaser

2.29 Leinextraktionsschrot Nebenerzeugnis, das bei der Olgewinnung durch Extraktion der Samen des Leins anfällt (botanische Reinheit mindestens 93 %) Rohprotein
2.30 Olivenextraktionsschrot Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion nach dem Pressen von Oliven der Varietät Olea europaea L. anfällt, die so weit wie möglich von Kernteilen befreit sind

Rohprotein

Rohfaser

2.31 Sesamkuchen Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen der Samen des Sesams Sesamum indicum L. anfällt (salzsäureunlösliche Asche: höchstens 5 %)

Rohprotein

Rohfaser

Rohfett

2.32 Kakaoextraktionsschrot aus teilgeschälter Saat Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion der teilweise geschälten, getrockneten und gerösteten Samen der Kakaopflanze Theobroma cacao L. anfällt

Rohprotein

Rohfaser

2.33 Kakaoschalen Schalen der getrockneten und gerösteten Samen der Kakaopflanze Theobroma cacao L. Rohfaser

3.
KÖRNERLEGUMINOSEN, DEREN ERZEUGNISSE UND NEBENERZEUGNISSE

Nummer Bezeichnung Beschreibung Obligatorische Angaben
(1) (2) (3) (4)
3.01 Kichererbsen Samen von Cicer arietinum L.
3.02 Guar-Keimextraktionsschrot Nebenerzeugnis, das nach der Extraktion des Pflanzenschleims von Samen von Cyamopsis tetragonoloba (L.) Taub. anfällt Rohprotein
3.03 Ervilie Samen von Ervum ervilia L.
3.04 Platterbse(17) Samen von Lathyrus sativus L., die einer geeigneten Wärmebehandlung unterworfen wurden
3.05 Linsen Samen der Linse Lens culinaris a.o. Medik.
3.06 Süßlupinen Samen von bitterstoffarmen Lupinus ssp.
3.07 Bohnen, dampferhitzt Samen von Phaseolus oder Vigna ssp., die bis zur Zerstörung der toxischen Lectine einer geeigneten Wärmebehandlung unterworfen wurden
3.08 Erbsen Samen von Pisum ssp.
3.09 Erbsenfuttermehl Nebenerzeugnis der Herstellung von Mehl aus Erbsen, das in der Hauptsache aus Bestandteilen der Kotyledonen besteht und Erbsenschalen nur in geringerer Menge enthält

Rohprotein

Rohfaser

3.10 Erbsenkleie Nebenerzeugnis der Herstellung von Mehl aus Erbsen, das in der Hauptsache aus Erbsenschalen besteht, die bei der Schälung und Reinigung von Erbsen anfallen Rohfaser
3.11 Ackerbohnen Samen von Vicia faba L. ssp. faba var. equina Pers. und var. minuta (Alef.) Mansf.
3.12 Wicklinse Samen von Vicia monanthos Desf.
3.13 Wicken Samen von Vicia sativa L. var. sativa und anderen Varietäten

4.
KNOLLEN, WURZELN, DEREN ERZEUGNISSE UND NEBENERZEUGNISSE

Nummer Bezeichnung Beschreibung Obligatorische Angaben
(1) (2) (3) (4)
4.01 (Zucker-)Rübentrockenschnitzel Nebenerzeugnis, das bei der Zuckergewinnung aus Zuckerrüben der Varietät Beta vulgaris L. ssp. vulgaris var. altissima Doell anfällt und aus extrahierten getrockneten Schnitzeln besteht (Höchstgehalt an salzsäureunlöslicher Asche: 4,5 % in der Trockenmasse)

Salzsäureunlösliche Asche, wenn > 3,5 % in der Trockenmasse

Gesamtzucker berechnet als Saccharose, wenn > 10,5 %

4.02 (Zucker-)Rübenmelasse Sirupartiges Nebenerzeugnis, das bei der Gewinnung oder Raffinierung von Zucker aus Zuckerrüben anfällt

Gesamtzucker, berechnet als Saccharose

Feuchte, wenn > 28 %

4.03 (Zucker-)Rübenmelasseschnitzel Nebenerzeugnis, das bei der Zuckergewinnung anfällt und durch Trocknung extrahierter, melassierter Preßschnitzel von Zuckerrüben gewonnen wird (Höchstgehalt an salzsäureunlöslicher Asche: 4,5 % in der Trockenmasse)

Gesamtzucker, berechnet als Saccharose

Salzsäureunlösliche Asche, wenn > 3,5 % in der Trockenmasse

4.04 (Zucker-)Rübenvinasse Nebenerzeugnis, das nach der fermentativen Gewinnung von Alkohol, Hefe, Zitronensäure und anderer organischer Substanzen aus Rübenmasse anfällt

Rohprotein

Feuchte, wenn > 35 %

4.05 (Rüben-)Zucker(18) Zucker aus Zuckerrüben Saccharose
4.06 Süßkartoffel Knollen von Ipomoea batatas (L.) Poir, unabhängig von der Angebotsform Stärke
4.07 Maniok(19) Wurzelknollen von Manihot esculenta Crantz, unabhängig von der Angebotsform (Höchstgehalt an salzsäureunlöslicher Asche: 4,5 % in der Trockenmasse)

Stärke

Salzsäureunlösliche Asche, wenn > 3,5 % in der Trockenmasse

4.08 Maniokquellstärke(20) Stärke aus Maniokwurzeln, deren Volumen durch geeignete Wärmebehandlung stark erhöht wurde Stärke
4.09 Kartoffelpülpe Nebenerzeugnis, das bei der Stärkegewinnung aus Kartoffeln der Varietät Solanum tuberosum L. anfällt.
4.10 Kartoffelstärke Aus Kartoffeln gewonnene, technisch reine Stärke Stärke
4.11 Kartoffeleiweiß Getrocknetes Nebenerzeugnis der Kartoffelstärkegewinnung, das in der Hauptsache aus Eiweißsubstanzen besteht, die beim Abtrennen der Stärke anfallen Rohprotein
4.12 Kartoffelflocken Erzeugnis, das durch Walzentrocknung von gewaschenen, geschälten oder ungeschälten gedämpften Kartoffeln gewonnen wird

Stärke

Rohfaser

4.13 Kartoffelwasser, eingedickt Nebenerzeugnis, das bei der Stärkegewinnung aus Kartoffeln anfällt und dem Rohprotein und Wasser teilweise entzogen sind

Rohprotein

Rohasche

4.14 Kartoffelquellstärke Erzeugnis, das aus Kartoffelstärke besteht, die durch Wärmebehandlung weitgehend aufgeschlossen ist Stärke

5.
ANDERE SAMEN UND FRÜCHTE, DEREN ERZEUGNISSE UND NEBENERZEUGNISSE

Nummer Bezeichnung Beschreibung Obligatorische Angaben
(1) (2) (3) (4)
5.01 Johannisbrotschrot Erzeugnis, das durch Schroten der von ihren Kernen befreiten, getrockneten Früchten (Hülsen) des Johannisbrotbaums Ceratonia siliqua L. gewonnen wird Rohfaser
5.02 Zitrustrester Nebenerzeugnis, das bei der Gewinnung von Saft durch Pressen von Zitrusfrüchten Citrus ssp. anfällt Rohfaser
5.03 Obsttrester(21) Nebenerzeugnis, das bei der Gewinnung von Saft aus Kern- oder Steinobst durch Pressen anfällt Rohfaser
5.04 Tomatentrester Nebenerzeugnis, das bei der Gewinnung von Tomantensaft durch Pressen von Tomaten der Varietät Solanum Lycopersicum Karst. anfällt Rohfaser
5.05 Traubenkerne, extrahiert Nebenerzeugnis, das bei der Gewinnung von Traubenkernöl anfällt und praktisch nur aus extrahierten Kernen besteht Rohfaser, wenn > 45 %
5.06 Traubenpulpe Nach der Kelterung zurückgebliebene Traubenbestandteile, die nach der Alkoholextraktion schnell getrocknet und sowiet wie möglich von Stielen und Kernen befreit werden Rohfaser, wenn > 25 %
5.07 Traubenkerne Aus dem Traubentrester extrahierte Kerne, nicht entölt

Rohfett

Rohfaser, wenn > 45 %

6.
GRÜNFUTTER, EINSCHLIESSLICH RAUHFUTTER

Nummer Bezeichnung Beschreibung Obligatorische Angaben
(1) (2) (3) (4)
6.01 Luzernegrünmehl(22) Durch Trocknen und Mahlen von junger Luzerne der Varietäten Medicago sativa L. und Medicago var. Martyn gewonnenes Erzeugnis, das jedoch bis zu 20 % Jungklee oder andere Futterpflanzen enthalten kann, die zur gleichen Zeit wie die Luzerne getrocknet und gemahlen wurden

Rohprotein

Rohfaser

Salzsäureunlösliche Asche, wenn > 3,5 % in der Trockenmasse

6.02 Luzernetrester Nebenerzeugnis, das beim Pressen von Saft aus Luzerne anfällt Rohprotein
6.03 Luzerneproteinkonzentrat Erzeugnis, das bei der künstlichen Trocknung von Bestandteilen des Luzernepreßsaftes anfällt und das zum Ausfällen der Proteine zentrifugiert und wärmebehandelt wurde

Karotin

Rohprotein

6.04 Kleegrünmehl(22) Durch Trocknen und Mahlen von jungem Klee der Varietät Trifolium spp. gewonnenes Erzeugnis, das jedoch bis zu 20 % junge Luzerne oder andere Futterpflanzen enthalten kann, die zur gleichen Zeit wie der Klee getrocknet und gemahlen wurden (botanische Reinheit mindestens 80 %)

Rohprotein

Rohfaser

Salzsäureunlösliche Asche, wenn > 3,5 % in der Trockenmasse

6.05 Grünmehl(22)(23) Durch Trocknen und Mahlen von jungen Futterpflanzen gewonnenes Erzeugnis

Rohprotein

Rohfaser

Salzsäureunlösliche Asche, wenn > 3,5 % in der Trockenmasse

6.06 Getreidestroh(24) Stroh von Getreide
6.07 Getreidestroh, behandelt(25) Erzeugnis, das bei einer geeigneten Behandlung von Getreidestroh anfällt Natrium bei Behandlung mit NaOH

7.
ANDERE PFLANZEN, DEREN ERZEUGNISSE UND NEBENERZEUGNISSE

Nummer Bezeichnung Beschreibung Obligatorische Angaben
(1) (2) (3) (4)
7.01 (Zucker-) Rohrmelasse Sirupartiges Nebenerzeugnis, das bei der Gewinnung oder Raffinierung von Zucker aus Zuckerrohr der Varietät Saccharum officinarum L. anfällt

Gesamtzucker berechnet als Saccharose

Feuchte, wenn > 30 %

7.02 (Zucker-) Rohrvinasse Nebenerzeugnis, das nach der fermentativen Gewinnung von Alkohol, Hefe, Zitronensäure oder anderen organischen Substanzen aus Zuckerrohrmelasse anfällt

Rohprotein

Feuchte, wenn > 35 %

7.03 (Rohr-)Zucker(26) Zucker aus Zuckerrohr Saccharose
7.04 Seealgenmehl Erzeugnis, das durch Trocknen und Zerkleinern von Seealgen, insbesondere Braunalgen, anfällt. Das Erzeugnis kann zur Verringerung des Jodgehalts gewaschen sein Rohasche

8.
MILCHERZEUGNISSE

Nummer Bezeichnung Beschreibung Obligatorische Angaben
(1) (2) (3) (4)
8.01 Magermilchpulver Erzeugnis, das durch Trocknen von weitgehend entfetteter Milch gewonnen wird

Rohprotein

Feuchte, wenn > 5 %

8.02 Buttermilchpulver Erzeugnis, das durch Trocknen der Flüssigkeit gewonnen wird, die bei der Butterherstellung anfällt

Rohprotein

Rohfett

Laktose

Feuchte, wenn > 6 %

8.03 Molkepulver Erzeugnis, das durch Trocknen der bei der Herstellung von Käse, Quark, Kasein oder ähnlichen Herstellungsverfahren anfallenden Flüssigkeit gewonnen wird

Rohprotein

Laktose

Feuchte, wenn > 8 %

Rohasche

8.04 Molkenpulver, teilentzuckert Erzeugnis, das durch Trocknen von Molke gewonnen wird, der ein Teil der Laktose entzogen wurde

Rohprotein

Laktose

Feuchte, wenn > 8 %

Rohasche

8.05 Molkeneiweißpulver(27) Erzeugnis, das durch Trocknen der Eiweißbestandteile entsteht, die aus Molke oder Milch durch chemische oder physikalische Behandlung gewonnen werden

Rohprotein

Feuchte, wenn > 8 %

8.06 Kaseinpulver Erzeugnis, das durch Trocknen des aus Magermilch oder Buttermilch durch Säuren oder Lab gefällten Kaseins gewonnen wird

Rohprotein

Feuchte, wenn > 10 %

8.07 Milchzuckerpulver Aus Milch oder Molke durch Reinigung und Trocknen abgetrennter Zucker

Laktose

Feuchte, wenn > 5 %

9.
ERZEUGNISSE VON LANDTIEREN

Nummer Bezeichnung Beschreibung Obligatorische Angaben
(1) (2) (3) (4)
9.01 Tiermehl(28) Erzeugnis, das durch Erhitzen, Trocknen und Mahlen von Körpern und Körperteilen warmblütiger Landtiere gewonnen wird und dessen Fett teilweise extrahiert oder physikalisch entzogen sein kann. Es muß soweit wie technisch möglich frei sein von Horn, Borsten, Haaren und Federn sowie von Magen- und Darminhalt. (Mindestgehalt an Rohprotein: 50 % in der Trockenmasse) (Höchstgehalt an Gesamtphosphor: 8 %)

Rohprotein

Rohfett

Rohasche

Feuchte, wenn > 8 %

9.02 Fleischknochenmehl(28) Erzeugnis, das durch Erhitzen, Trocknen und Mahlen von Körperteilen warmblütiger Landtiere gewonnen wird und dessen Fett teilweise extrahiert oder physikalisch entzogen sein kann. Es muß soweit wie technisch möglich frei sein von Horn, Borsten, Haaren und Federn sowie von Magen- und Darminhalt

Rohprotein

Rohfett

Rohasche

Feuchte, wenn > 8 %

9.03 Futterknochenschrot Erzeugnis, das durch Trocknen, Erhitzen und feines Zerkleinern der Knochen warmblütiger Landtiere gewonnen wird, deren Fett weitgehend extrahiert oder physikalisch entzogen wurde. Es muß soweit wie technisch möglich frei sein von Haaren, Horn, Borsten und Federn sowie von Magen- und Darminhalt

Rohprotein

Rohasche

Feuchte, wenn > 8 %

9.04 Grieben Nebenerzeugnis, das bei der Gewinnung von Talg, Schmalz oder sonstigen extrahierten oder physikalisch entzogenen tierischen Fetten anfällt

Rohprotein

Rohfett

Feuchte, wenn > 8 %

9.05 Geflügelmehl(28) Erzeugnis, das durch Erhitzen, Trocknen und Mahlen von Nebenprodukten der Geflügelschlachtung gewonnen wird. Es muß soweit wie technisch möglich frei von Federn sein

Rohprotein

Rohfett

Rohasche

Salzsäureunlösliche Asche > 3,3 %

Feuchte, wenn > 8 %

9.06 Federmehl, hydrolysiert Erzeugnis, das durch Hydrolyse, Trocknen und Mahlen von Geflügelfedern gewonnen wird

Rohprotein

Salzsäureunlösliche Asche, wenn > 3,4 %

Feuchte, wenn > 8 %

9.07 Blutmehl Erzeugnis, das durch Trocknen von Blut geschlachteter warmblütiger Tiere gewonnen wird. Es soll soweit wie technisch möglich frei sein von fremden Bestandteilen

Rohprotein

Feuchte, wenn > 8 %

9.08 Tierfett(29) Erzeugnis, das aus Fett warmblütiger Landtiere besteht Feuchte, wenn > 1 %

10.
FISCH, ANDERE MEERESTIERE, DEREN ERZEUGNISSE UND NEBENERZEUGNISSE

Nummer Bezeichnung Beschreibung Obligatorische Angaben
(1) (2) (3) (4)
10.01 Fischmehl(30) Erzeugnis, das beim Verarbeiten ganzer Fische oder von Fischteilen anfällt, dem Öl teilweise entzogen und der Fischpreßsaft wieder zugesetzt worden sein kann

Roprotein

Rohfett

Rohasche, wenn > 20 %

Feuchte, wenn > 8 %

10.02 Fischpreßsaft, eingedickt Erzeugnis, das bei der Gewinnung von Fischmehl anfällt und durch Säurekonservierung oder Trocknung stabilisiert worden ist

Rohprotein

Rohfett

Feuchte, wenn > 5 %

10.03 Fischöl Aus Fischen oder Fischteilen gewonnenes Öl Feuchte, wenn > 1 %
10.04 Fischöl, raffiniert, gehärtet Aus Fischen oder Fischteilen gewonnenes Öl, das raffiniert und gehärtet wurde

Jodzahl

Feuchte, wenn > 1 %

11.
MINERALSTOFFE

Nummer Bezeichnung Beschreibung Obligatorische Angaben
(1) (2) (3) (4)
11.01 Calciumcarbonat(31) Erzeugnis, das durch Mahlen calciumcarbonathaltiger Erzeugnisse wie Kalkstein, Muschel- oder Austernschalen oder durch Ausfällen aus sauren Lösungen gewonnen wird

Calcium

salzsäureunlösliche Asche, wenn > 5 %

11.02 Calcium-Magnesiumcarbonat Natürliches Gemisch aus Calciumcarbonat und Magnesiumcarbonat

Calcium

Magnesium

11.03 Kohlensaurer Algenkalk (Maerl) Natürlich vorkommendes, aus Kalkalgen gewonnenes Erzeugnis, gemahlen oder gekörnt

Calcium

salzsäureunlösliche Asche, wenn > 5 %

11.04 Magnesiumoxid Technisch reines Magnesiumoxid (MgO) Magnesium
11.05 Magnesiumsulfat Technisch reines Magnesiumsulfat (MgSO4 . 7H2O)

Magnesium

Schwefel

11.06 Dicalciumphosphat(32) Aus Knochen oder anorganischen Verbindungen durch Ausfällen gewonnenes Calciummonohydrogenphosphat (CaHPO4 . xH2O)

Calcium

Gesamtphosphor

11.07 Monodicalciumphosphat Erzeugnis, das chemisch gewonnen wird und zu etwa gleichen Teilen aus Mono- und Dicalciumphosphat besteht (CaHPO4 - Ca(H2PO4)2 . H2O)

Gesamtphosphor

Calcium

11.08 Rohphosphat, entfluoriert Erzeugnis, das durch Mahlen gereinigter sowie in geeigneter Weise entfluorierter Naturphosphate gewonnen wird

Gesamtphosphor

Calcium

11.09 Knochenfuttermehl, entleimt Entfettete, entleimte, sterilisierte, gemahlene Knochen

Gesamtphosphor

Calcium

11.10 Monocalciumphosphat Technisch reines Calcium-bis(dihydrogenphosphat) (Ca(H2PO4)2 . xH2O)

Gesamtphosphor

Calcium

11.11 Calcium-Magnesiumphosphat Technisch reines Calcium-Magnesiumphosphat

Calcium

Magnesium

Gesamtphosphor

11.12 Monoammoniumphosphat Technisch reines Monoammoniumphosphat (NH4H2PO4)

Gesamtstickstoff

Gesamtphosphor

11.13 Natriumchlorid(31) Technisch reines Natriumchlorid oder Erzeugnis, das durch Vermahlen von natürlichen, natriumchloridhaltigen Stoffen wie Stein-, Siede- oder Seesalz gewonnen wird Natrium
11.14 Magnesiumpropionat Technisch reines Magnesiumpropionat Magnesium
11.15 Magnesiumphosphat Erzeugnis aus technisch reinem Dimagnesiumphosphat (MgHPO4 . xH2O)

Gesamtphosphor

Magnesium

11.16 Natrium-Calcium-Magnesium-Phosphat Erzeugnis aus Natrium-Calcium-Magnesium-Phosphat

Gesamtphosphor

Magnesium

Calcium

Natrium

11.17 Mononatriumphosphat Technisch reines Mononatriumphosphat (NaH2PO . H2O)

Gesamtphosphor

Natrium

11.18 Natrium-bi-Carbonat Technisch reines Natrium-bi-Carbonat (NaHCO3) Natrium

12.
VERSCHIEDENES

Nummer Bezeichnung Beschreibung Obligatorische Angaben
(1) (2) (3) (4)
12.01 Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse der Back- und Teigwarenindustrie(33) Erzeugnis oder Nebenerzeugnis, das bei der Herstellung von Brot, einschließlich Feingebäck, Keksen und Teigwaren anfällt

Stärke

Gesamtzucker berechnet als Saccharose

12.02 Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse der Süßwarenindustrie(33) Erzeugnis oder Nebenerzeugnis, das bei der Herstellung von Süßigkeiten, einschließlich Schokolade, anfällt

Stärke

Gesamtzucker berechnet als Saccharose

12.03 Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse der Konditorei- und Speiseeisindustrie(33) Erzeugnis oder Nebenerzeugnis, das bei der Herstellung von Konditoreiwaren, Kuchen oder Speiseeis anfällt

Stärke

Gesamtzucker berechnet als Saccharose

Rohfett

12.04 Fettsäuren Nebenerzeugnis, das bei der Entsäuerung von Ölen und Fetten unbestimmten pflanzlichen oder tierischen Ursprungs mit Lauge oder durch Destillation anfällt

Rohfett

Feuchte, wenn > 1 %

12.05 Salze von Fettsäuren(34) Erzeugnis, das bei der Verseifung von Fettsäuren mit Hilfe von Calcium-, Natrium- oder Kaliumhydroxid entsteht

Rohfett

Ca (bzw. Na oder K)

TEIL C

Bei in Verkehr gebrachten Futtermittel-Ausgangserzeugnissen, die nicht in Teil B des vorliegenden Anhangs aufgeführt sind, müssen die in Spalte 2 der nachstehenden Tabelle genannten Inhaltsstoffe gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d) der Richtlinie angegeben werden: Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, die nicht im Teil B aufgeführt sind, müssen entsprechend den in Teil A I.1 des vorliegenden Anhangs aufgeführten Kriterien, bezeichnet werden.
Futtermittel-Ausgangserzeugnis aus: Obligatorische Angabe von:
(1) (2)
1. Getreidekörnern
2. Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen aus Getreidekörnern

Stärke, wenn > 20 %

Rohprotein, wenn > 10 %

Rohfett, wenn > 5 %

Rohfaser

3. Ölsaaten, Ölfrüchten
4. Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen von Ölsaaten und Ölfrüchten

Rohprotein, wenn > 10 %

Rohfett, wenn > 5 %

Rohfaser

5. Körnerleguminosen
6. Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen aus Körnerleguminosen

Rohprotein, wenn > 10 %

Rohfaser

7. Knollen, Wurzeln
8. Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen aus Knollen und Wurzeln

Stärke

Rohfaser

Salzsäureunlösliche Asche, wenn > 3,5 %

9. Sonstigen Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen aus der zuckerrübenverarbeitenden Industrie

Rohfaser, wenn > 15 %

Gesamtzucker berechnet als Saccharose

Salzsäureunlösliche Asche, wenn > 3,5 %

10. Anderen Saaten und Früchten, deren Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen

Rohprotein

Rohfaser

Rohfett, wenn > 10 %

11. Grünfutter und Rauhfutter

Rohprotein, wenn > 10 %

Rohfaser

12. Anderen Pflanzen, deren Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen

Rohprotein, wenn > 10 %

Rohfaser

13. Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen der zuckerrohrverarbeitenden Industrie

Rohfaser, wenn > 15 %

Gesamtzucker berechnet als Saccharose

14. Milcherzeugnissen und -nebenerzeugnissen

Rohprotein

Feuchte, wenn > 5 %

Laktose, wenn > 10 %

15. Erzeugnissen von Landtieren

Rohprotein, wenn > 10 %

Rohfett, wenn > 5 %

Feuchte, wenn > 8 %

16. Fischen, anderen Meerestieren, deren Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen

Rohprotein, wenn > 10 %

Rohfett, wenn > 5 %

Feuchte, wenn > 8 %

17. Mineralstoffen entsprechende Mineralstoffe
18. Verschiedenem

Rohprotein, wenn > 10 %

Rohfaser

Rohfett, wenn > 10 %

Stärke, wenn > 30 %

Gesamtzucker, berechnet als Saccharose, wenn > 10 %

Fußnote(n):

(1)

In deutscher Sprache kann „Konzentrieren” , bei Bedarf durch „Eindicken” ersetzt werden. Der gebräuchliche Begriff wäre dann „eingedickt” .

(2)

„Schälen” kann bei Bedarf durch „Enthülsen” oder „Entspelzen” ersetzt werden. Der gebräuchliche Begriff wäre dann „enthülst” oder „entspelzt” .

(3)

In französischer Sprache darf die Bezeichnung „issues” verwendet werden.

(4)

In französischer Sprache kann „Pressage” bei Bedarf durch „Extraction mécanique” ersetzt werden.

(5)

Gegebenenfalls kann der Begriff „Expeller” durch den Begriff „Kuchen” ersetzt werden.

(6)

In deutscher Sprache können die Begriffe „aufgeschlossen” und „Quellwasser” (bezogen auf Stärke) verwendet werden.

(7)

Erzeugnisse, die mehr als 40 % Stärke enthalten, können als „stärkereich” bezeichnet werden. In deutscher Sprache können sie als „Roggennachmehl” bezeichnet werden.

(8)

Erzeugnisse, die mehr als 40 % Stärke enthalten, können als „stärkereich” bezeichnet werden. In deutscher Sprache können sie als „Weizennachmehl” bezeichnet werden.

(9)

Wenn dieser Ausgangsstoff feiner gemahlen wurde, darf das Wort „fein” der Bezeichnung hinzugefügt werden oder darf die Bezeichnung durch eine andere entsprechende Bezeichnung ersetzt werden.

(10)

Erzeugnisse, die mehr als 40 % Stärke enthalten, können als „stärkereich” bezeichnet werden. In deutscher Sprache können sie als „Maisnachmehl” bezeichnet werden.

(11)

Diese Bezeichnung kann gegebenenfalls durch „Maisglutenfutter” ersetzt werden.

(12)

Diese Bezeichnung kann gegebenenfalls durch „extrudierte Maisstärke” ersetzt werden.

(13)

Die Getreideart kann bei der Bezeichnung angegeben werden.

(14)

Diese Bezeichnung kann gegebenenfalls durch „getrocknete Körner und Quellwasser aus der Destillation” ersetzt werden. Die Getreideart kann bei der Bezeichnung angegeben werden.

(15)

Ggf. kann der Name die Bezeichnung „glucosinolatarm” enthalten ( „glucosinolatarm” entsprechend der Definition nach dem Gemeinschaftsrecht).

(16)

Die Pflanzenart muß bei der Bezeichnung zusätzlich angegeben werden.

(17)

Diese Bezeichnung muß durch die Angabe der Art der durchgeführten Wärmebehandlung ergänzt werden.

(18)

Diese Bezeichnung kann durch „Saccharose” ersetzt werden.

(19)

Diese Bezeichnung kann durch „Tapioka” ersetzt werden.

(20)

Diese Bezeichnung kann durch „Tapiokaquellstärke” ersetzt werden.

(21)

Die Obstart kann bei der Bezeichnung zusätzlich angegeben werden.

(22)

Der Wortteil „Mehl” kann durch „Pellets” ersetzt werden. Die Bezeichnung des Trocknungsverfahrens kann der Bezeichnung hinzugefügt werden.

(23)

Die Futterpflanzenart ist in der Bezeichnung anzugeben.

(24)

Die Strohart ist in der Bezeichnung anzugeben.

(25)

Die Bezeichnung muß um die Bezeichnung der Art der chemischen Behandlung ergänzt werden.

(26)

Diese Bezeichnung kann durch „Saccharose” ersetzt werden.

(27)

Diese Bezeichnung kann durch „Milchalbuminpulver” ersetzt werden.

(28)

Erzeugnisse, die mehr als 13 % Fett in der Trockenmasse enthalten, sind als „fettreich” zu bezeichnen.

(29)

Diese Bezeichnung kann um eine genauere Angabe der je nach Herkunft oder Gewinnung unterschiedlichen Fettart (Talg, Schmalz, Knochenfett usw.) ergänzt werden.

(30)

Erzeugnisse, die mehr als 75 % Rohprotein in der Trockenmasse enthalten, können als „proteinreich” bezeichnet werden.

(31)

Die Art der Herkunft kann bei der Bezeichnung zusätzlich angegeben werden oder sie ersetzen.

(32)

Das Herstellungsverfahren kann in der Bezeichnung angegeben werden.

(33)

Die Bezeichnung muß durch Angabe des land- und ernährungswirtschaftlichen Verfahrens, nach dem das Futtermittel-Ausgangserzeugnis gewonnen wurde, geändert oder ergänzt werden.

(34)

In der Bezeichnung kann das gewonnene Salz angegeben werden.

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