ANHANG RL 96/25/EG
TEIL A
- I.
- ERLÄUTERUNGEN
1.
Die Futtermittel-Ausgangserzeugnisse sind in Teil B nach folgenden Kriterien aufgelistet und bezeichnet:
- —
-
Herkunft des Erzeugnissen/Nebenerzeugnisses, z. B. pflanzlich, tierisch, mineralisch;
- —
verwendeten Teil des Erzeugnisses/Nebenerzeugnisses, z. B. ganzes Erzeugnis, Samen, Knollen, Knochen;
- —
Verfahren, dem das Erzeugnis/Nebenerzeugnis unterzogen wurde, z. B. Enthülsen, Extraktion, Erhitzung, und/oder das entstehende Erzeugnis/Nebenerzeugnis, z. B. Flocken, Kleie, Trester, Fett;
- —
Reifegrad des Erzeugnisses/Nebenerzeugnisses und/oder die Qualität des Erzeugnisses/Nebenerzeugnisses, z. B. „glucosinolatarm” , „fettreich” , „zuckerarm” .
Herkunft des Erzeugnissen/Nebenerzeugnisses, z. B. pflanzlich, tierisch, mineralisch;
verwendeten Teil des Erzeugnisses/Nebenerzeugnisses, z. B. ganzes Erzeugnis, Samen, Knollen, Knochen;
Verfahren, dem das Erzeugnis/Nebenerzeugnis unterzogen wurde, z. B. Enthülsen, Extraktion, Erhitzung, und/oder das entstehende Erzeugnis/Nebenerzeugnis, z. B. Flocken, Kleie, Trester, Fett;
Reifegrad des Erzeugnisses/Nebenerzeugnisses und/oder die Qualität des Erzeugnisses/Nebenerzeugnisses, z. B. „glucosinolatarm” , „fettreich” , „zuckerarm” .
2.
Die in Teil B angeführte Liste ist in zwölf Kapitel untergliedert:
- 1.
- Getreidekörner, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse
- 2.
- Ölsaaten, Ölfrüchte, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse
- 3.
- Körnerleguminosen, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse
- 4.
- Knollen, Wurzeln, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse
- 5.
- Andere Samen und Früchte, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse
- 6.
- Grünfutter und Rauhfutter
- 7.
- Andere Pflanzen, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse
- 8.
- Milcherzeugnisse
- 9.
- Erzeugnisse von Landtieren
- 10.
- Fische, andere Meerestiere, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse
- 11.
- Mineralstoffe
- 12.
- Verschiedenes
- II.
- VORSCHRIFTEN ZUR BOTANISCHEN UND CHEMISCHEN REINHEIT
1. Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 3 müssen Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, soweit nach dem stand der Technik möglich, frei sein von chemischen Verunreinigungen, die infolge der Verwendung von Verarbeitungshilfsstoffen im Sinne der Richtlinie 70/524/EWG im Herstellungsprozeß in die Erzeugnisse gelangen könnten, es sei denn, nach Teil B des Anhangs ist für das betreffende Futtermittel-Ausgangserzeugnis ein entsprechender Gehalt zulässig.
2.
Die botanische Reinheit der in Teil B und Teil C aufgeführten Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse darf nicht weniger als 95 % betragen, sofern in Teil B oder Teil C kein anderer Wert angegeben ist. Als botanische Unreinheiten gelten:
- a)
- naturbedingte, jedoch unschädliche Verunreinigungen (z. B. Stroh oder Spreuteilchen, fremde Kultursamen oder Unkrautsamen);
- b)
- unschädliche Rückstände anderer Ölsaaten oder Ölfrüchte, die aus einem vorangegangenen Verarbeitungsverfahren stammen, sofern der Anteil dieser Verunreinigungen 0,5 % nicht übersteigt.
3. Die Gehaltsangaben zur botanischen Reinheit beziehen sich auf das Gewicht des Erzeugnisses und des Nebenerzeugnisses im gegebenen Zustand.
- III.
- VORSCHRIFTEN ZUR BEZEICHNUNG
Enthält der Names eines in Teil B aufgelisteten Futtermittel-Ausgangserzeugnisses ein oder mehrere eingeklammerte Worte, so können diese Worte weggelassen werden. Beispiel: Soja(bohnen)öl kann entweder als Sojabohnenöl oder als Sojaöl bezeichnet werden.- IV.
- VORSCHRIFTEN ZUM GLOSSAR
Das nachfolgende Glossar bezieht sich auf die wichtigsten Verfahren zur Erstellung der in Teil B und Teil C des vorliegenden Anhangs aufgeführten Futtermittel-Ausgangserzeugnisse. Beinhalten die Bezeichnungen für diese Erzeugnisse einen Namen oder einen Begriff aus diesem Glossar, so muß das verwendete Verfahren der dort aufgeführten Definition entsprechen. Verfahren | Definition | Gebräuchliche Bezeichnung/Gebräuchlicher Begriff | |
---|---|---|---|
(1) | (2) | (3) | (4) |
1 | Konzentrieren(1) | Anreicherung bestimmter Inhaltsstoffe durch Entfernen von Wasser oder sonstigen Bestandteilen | Konzentrat |
2 | Schälen(2) | Vollständiges oder teilweises Entfernen der äußeren Schalen von Körnern, Samen, Früchten, Nüssen und anderem | geschält, teilgeschält |
3 | Trocknen | Künstlicher oder natürlicher Wasserentzug | getrocknet (Sonne oder künstlich) |
4 | Extraktion | Gewinnung von Fett oder Öl aus bestimmten Materialien durch Entzug mit Hilfe organischer Lösungsmittel oder Gewinnung von Zucker oder anderer wasserlöslicher Bestandteile durch wäßrige Extraktion. Bei Anwendung eines organischen Lösungsmittels muß das extrahierte Material technisch frei von Lösungsmittelrückständen sein | Extraktionsschrot (bei ölhaltigen Materialien), Melasse, Trockenschnitzel (bei Zucker oder andere wasserlösliche Bestandteile enthaltenden Materialien) |
5 | Extrudieren | Pressen oder Drücken von Material durch eine Öffnung unter Druckeinwirkung (vgl. auch Vorverkleistern) | extrudiert |
6 | Flockieren | Walzen von feuchtem wärmebehandelten Material | Flocken |
7 | Mehlmüllerei | Mechanische Verarbeitung von Körnern zur Verringerung der Korngröße und zur leichteren Auftrennung in seine Bestandteile vor allem Mehl, Kleie und Grießkleie | Mehl, Kleie, Futtermehl(3), Grießkleie |
8 | Erhitzen | Allgemeine Bezeichnung für eine Reihe von Wärmebehandlungen, die unter bestimmten Bedingungen durchgeführt werden, um den Nährwert oder die Struktur des Materials zu verändern | dampferhitzt, gekocht, wärmebehandelt |
9 | Fetthärtung | Umwandlung von ungesättigten Glyzeriden in gesättigte Glyzeride (Verhärtung von Ölen und Fetten) | gehärtet, teilweise gehärtet |
10 | Hydrolyse | Aufschluß in einfachere chemische Bestandteile durch geeignete Behandlung mit Wasser und gegebenenfalls Enzymen oder Säuren/Alkalien | hydrolisiert |
11 | Abpressen(4) | Gewinnung von Fett oder Öl aus ölreichen Materialien oder von Saft auf Früchten oder anderen Pflanzenerzeugnissen durch mechanische Behandlung (durch Spindel- oder sonstige Pressen), gegebenenfalls bei leichter Wärmebehandlung | Expeller(5) (bei ölenthaltenden Materialien), Pülpe, Trester (bei Früchten usw.), Preßschnitzel (bei Zuckerrüben) |
12 | Pelletieren | Spezielle Formgebung durch pressen mittels Matrize | Pellet, pelletiert |
13 | Vorverkleistern | Modifizierung von Stärke, um die Quellfähigkeit in kaltem Wasser wesentlich zu erhöhen | vorverkleistert(6), gequellt |
14 | Raffinieren | Vollständiges oder teilweises Entfernen von Begleitstoffen aus Zucker, Ölen, Fetten und anderen Naturmaterialien durch chemische oder physikalische Behandlung | raffiniert, teilraffiniert |
15 | Naßmüllerei | Mechanische Abtrennung einzelner Bestandteile von Kernen/Körnern ggf. nach Einweichen in Wasser mit oder ohne Zusatz von Schwefeldioxid zur Gewinnung von Stärke | Keime, Kleber, Stärke |
16 | Schroten | Mechanische Verarbeitung von Körnern oder anderen Futtermittel-Ausgangserzeugnissen, Verringerung ihrer Größe | Schrot, Schroten |
17 | Entzuckern | Vollständiger oder teilweiser Entzug von Mono- und Disacchariden aus Melasse und anderen zuckerhaltigen Materialien durch chemische oder physikalische Verfahren | entzuckert, teilentzuckert |
- V.
- VORSCHRIFTEN ÜBER ANGEGEBENE ODER DIE GEMÄSS TEIL B UND TEIL C ANZUGEBENDEN GEHALTE
1. Die angegebenen oder anzugebenden Gehalte beziehen sich auf das Gewicht des Futtermittel-Ausgangserzeugnisses, sofern nichts anderes angegeben ist.
2. Vorbehaltlich Artikel 3 und Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b) der Richtlinie muß, sofern in Teil B und Teil C des vorliegenden Anhangs kein anderer Gehalt festgesetzt ist, die Feuchtigkeit des Futtermittel-Ausgangserzeugnisses angegeben werden, wenn sie 14 % des Gewichts dieses Erzeugnisses überschreitet. Übersteigt die Feuchtigkeit der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse den obenstehenden Grenzwert nicht, so muß sie ebenfalls angegeben werden, wenn der Käufer dies verlangt.
3. Vorbehaltlich Artikel 3 der Richtlinie muß, sofern in Teil B und Teil C des vorliegenden Anhangs kein anderer Gehalt festgesetzt ist, der Gehalt an salzsäureunlöslicher Asche angegeben werden, wenn er 2,2 % der Trockenmasse überschreitet.
- VI.
- VORSCHRIFTEN ÜBER DENATURIERUNGS- UND BINDEMITTEL
Werden die Erzeugnisse in Teil B Spalte 2 oder Teil C Spalte 1 des vorliegenden Anhangs als Denaturierungs- oder Bindemittel eingesetzt, so müssen folgende Angaben gemacht werden:- —
-
Denaturierungsmittel: Art und Menge des verwendeten Erzeugnisses,
- —
Bindemittel: Art der verwendeten Erzeugnisse.
- VII.
- VORSCHRIFTEN ÜBER ANGEGEBENE ODER GEMÄSS TEIL B UND TEIL C ANZUGEBENDE MINDESTABWEICHUNGEN
Ergeben die nach Artikel 12 der Richtlinie vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungen, daß sich die Zusammensetzung eines Futtermittel-Ausgangserzeugnisses so von der angegebenen Zusammensetzung unterscheidet, daß sein Wert gemindert wird, so sind mindestens folgende Abweichungen zulässig:- a)
- bei Rohprotein:
- —
-
2 Einheiten bei angegebenen Gehalten von 20 % oder mehr,
- —
10 % des angegebenen Gehalts bei angegebenen Gehalten von 10 % bis 20 %,
- —
1 Einheit bei angegebenen Gehalten von weniger als 10 %;
- b)
- bei Gesamtzucker, bei reduzierenden Zuckern, Saccharose, Laktose und Glucose (Dextrose):
- —
-
2 Einheiten bei angegebenen Gehalten von 20 % oder mehr,
- —
10 % des angegebenen Gehalts bei angegebenen Gehalten von 5 % bis zu 20 %,
- —
0,5 Einheiten bei angegebenen Gehalten von weniger als 5 %;
- c)
- bei Stärke und Inulin:
- —
-
3 Einheiten bei angegebenen Gehalten von 30 % oder mehr,
- —
10 % des angegebenen Gehalts bei angegebenen Gehalten von 10 % bis 30 %,
- —
1 Einheit bei angegebenen Gehalten von weniger als 10 %;
- d)
- bei Rohölen und Fett:
- —
-
1,8 Einheiten bei angegebenen Gehalten von 15 % oder mehr,
- —
12 % des angegebenen Gehalts bei angegebenen Gehalten von 5 % bis 15 %,
- —
0,6 Einheiten bei angegebenen Gehalten von weniger als 5 %;
- e)
- bei Rohfaser:
- —
-
2,1 Einheiten bei angegebenen Gehalten von 14 % oder mehr,
- —
15 % des angegebenen Gehalts bei angegebenen Gehalten von 6 % bis 14 %,
- —
0,9 Einheiten bei angegebenen Gehalten von weniger als 6 %;
- f)
- bei Feuchtigkeit und Rohasche:
- —
-
1 Einheit bei angegebenen Gehalten von 10 % oder mehr,
- —
10 % des angegebenen Gehalts bei angegebenen Gehalten von 5 % bis 10 %,
- —
0,5 Einheiten bei angegebenen Gehalten von weniger als 5 %;
- g)
- bei Gesamtphosphor, Natrium, Calciumcarbonat, Calcium, Magnesium, Säureinxdex und beim Petroletherunlöslichen:
- —
-
1,5 Einheiten bei angegebenen Gehalten (Werten) von 15 % (15) oder mehr,
- —
10 % des angegebenen Gehalts (Werts) bei angegebenen Gehalten (Werten) von 2 % (2) bis 15 % (15),
- —
0,2 Einheiten bei angegebenen Gehalten (Werten) von weniger als 2 % (2);
- h)
- bei salzsäureunlöslicher Asche und in NaCl ausgedrückten Chloriden:
- —
-
10 % des angegebenen Gehalts bei angegebenen Gehalten von 3 % oder mehr,
- —
0,3 Einheiten bei angegebenen Gehalten von weniger als 3 %;
- i)
- bei Karotin, Vitamin A und Xanthophyll:
- —
-
30 % des angegebenen Gehalts;
- j)
- bei Methionin, Lysin und flüchtigen Stickstoffbasen:
- —
-
20 % des angegebenen Gehalts.
- VIII.
- VORSCHRIFTEN FÜR DIE KENNZEICHNUNG VON FUTTERMITTEL-AUSGANGS-ERZEUGNISSEN, DIE AUS PROTEINHALTIGEN ERZEUGNISSEN BESTEHEN, DIE AUS SÄUGETIERGEWEBE GEWONNEN WERDEN
1.
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, die aus proteinhaltigen Erzeugnissen bestehen, welche aus Säugetiergewebe gewonnen werden, sind mit folgender Angabe zu kennzeichnen: „Dieses Futtermittel-Ausgangserzeugnis besteht aus proteinhaltigen Erzeugnissen, die aus Säugetiergewebe gewonnen worden und die nicht an Wiederkäuer verfüttert werden dürfen.” Diese Bestimmung gilt nicht für
- —
-
Milch und Milcherzeugnisse;
- —
Gelatine;
- —
Hydrolysierte Proteine mit einem Molekulargewicht von weniger als 10000 Dalton, die folgende Anforderungen erfüllen:
- i)
- Sie wurden aus Häuten und Fellen von Tieren gewonnen, die gemäß Anhang I Kapitel VI der Richtlinie 64/433/EWG in einem Schlachthof geschlachtet und vor der Schlachtung von einem amtlichen Tierarzt untersucht und aufgrund dieser Untersuchung für schlachttauglich im Sinne der genannten Richtlinie befunden wurden,
und
- ii)
- sie wurden hergestellt durch ein Erzeugungsverfahren, das geeignete Maßnahmen zur Minimierung der Kontamination der Häute umfaßt und bei dem die Häute mit Salzlake behandelt, gekalkt und gründlich gewaschen, dann mindestens 3 Stunden bei einer Temperatur von > 80 °C einem pH-Wert von > 11 ausgesetzt und danach 30 Minuten bei > 140 °C und >3,6 bar hitzebehandelt oder einem vergleichbaren, von der Kommission nach Stellungnahme des zuständigen Wissenschaftlichen Ausschusses genehmigten Herstellungsverfahren unterzogen werden,
und
- iii)
- sie stammen aus Betrieben, die nach dem HACCP-Konzept Eigenkontrollen durchführen;
- —
Dicalciumphosphat aus entfetteten Knochen sowie
- —
Trockenplasma und andere Bluterzeugnisse.
Milch und Milcherzeugnisse;
Gelatine;
Hydrolysierte Proteine mit einem Molekulargewicht von weniger als 10000 Dalton, die folgende Anforderungen erfüllen:
- i)
- Sie wurden aus Häuten und Fellen von Tieren gewonnen, die gemäß Anhang I Kapitel VI der Richtlinie 64/433/EWG in einem Schlachthof geschlachtet und vor der Schlachtung von einem amtlichen Tierarzt untersucht und aufgrund dieser Untersuchung für schlachttauglich im Sinne der genannten Richtlinie befunden wurden,
und
- ii)
- sie wurden hergestellt durch ein Erzeugungsverfahren, das geeignete Maßnahmen zur Minimierung der Kontamination der Häute umfaßt und bei dem die Häute mit Salzlake behandelt, gekalkt und gründlich gewaschen, dann mindestens 3 Stunden bei einer Temperatur von > 80 °C einem pH-Wert von > 11 ausgesetzt und danach 30 Minuten bei > 140 °C und >3,6 bar hitzebehandelt oder einem vergleichbaren, von der Kommission nach Stellungnahme des zuständigen Wissenschaftlichen Ausschusses genehmigten Herstellungsverfahren unterzogen werden,
und
- iii)
- sie stammen aus Betrieben, die nach dem HACCP-Konzept Eigenkontrollen durchführen;
Dicalciumphosphat aus entfetteten Knochen sowie
Trockenplasma und andere Bluterzeugnisse.
2. Hat ein Mitgliedstaat die Verwendung von proteinhaltigen Erzeugnissen, die aus Säugetiergewebe gewonnen werden und die nach Nummer 1, Satz 1, zu kennzeichnen sind, als Futtermittel für andere Tierarten oder -kategorien als Wiederkäuer verboten, wie dies Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 90/667/EWG des Rates zuläßt, so ergänzt er die Angabe gemäß Nummer 1 durch die Angabe der anderen Tierarten oder Tierkategorien, auf die er das Verbot zur Verwendung der betreffenden Erzeugnisse ausgedehnt hat.
TEIL B
- 1.
- GETREIDEKÖRNER, DEREN ERZEUGNISSE UND NEBENERZEUGNISSE
Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | Obligatorische Angaben |
---|---|---|---|
(1) | (2) | (3) | (4) |
1.01 | Hafer | Körner von Avena sativa L. und anderen kultivierten Haferarten | |
1.02 | Haferflocken | Erzeugnis, das durch Dämpfen und Walzen von entspelztem Hafer entsteht und das geringe Mengen an Spelzen enthalten kann | Stärke |
1.03 | Haferfuttermehl | Nebenerzeugnis, das bei der Verarbeitung des gereinigten, entspelzten Hafers zu Hafergrütze und Mehl anfällt. Es besteht überwiegend aus Haferkleie und einem geringeren Anteil an Mehlkörper | Rohfaser |
1.04 | Haferschälkleie | Nebenerzeugnis, das bei der Verarbeitung von gereinigtem Hafer zu Haferkernen anfällt und überwiegend aus Teilen der Schale und aus Kleie besteht | Rohfaser |
1.05 | Gerste | Körner von Hordeum vulgare L. | |
1.06 | Gerstenfuttermehl | Nebenerzeugnis, das bei der Verarbeitung der gereinigten geschälten Gerste zu Graupen, Grieß oder Mehl anfällt | Rohfaser |
1.07 | Gerstenprotein | Getrocknetes Nebenerzeugnis der Gerstenstärkegewinnung, das überwiegend aus Eiweiß besteht, das beim Abtrennen der Stärke anfällt | Rohprotein Stärke |
1.08 | Bruchreis | Nebenerzeugnis der Herstellung von poliertem oder glasiertem Reis Oryza Sativa L., das im wesentlichen aus kleinen oder gebrochenen Körnern besteht | Stärke |
1.09 | Gelbes Reisfuttermehl | Nebenerzeugnis des ersten Schleifens von geschältem Rohreis, das aus Silberhäutchen, Teilen der Aleuronschicht, des Mehlkörpers und Keims besteht | Rohfaser |
1.10 | Weißes Reisfuttermehl | Nebenerzeugnis des zweiten Schleifens von geschältem Rohreis, das im wesentlichen aus den äußeren Teilen des Mehlkörpers besteht und außerdem Bestandteile der Aleuronschicht und der Keime enthält | Rohfaser |
1.11 | Reisfuttermehl, kalkhaltig | Nebenerzeugnis, das beim Schleifen von geschältem parboiled Reis anfällt und überwiegend aus Silberhäutchen, Teilen der Aleuronschicht, des Mehlkörpers und des Keims besteht und, bedingt durch die Herstellung, unterschiedliche Mengen an Calciumcarbonat enthält | Rohfaser Calciumcarbonat |
1.12 | Reisfuttermehl „parboiled” | Vorgekochtes Nebenerzeugnis, das beim Polieren von geschältem Reis anfällt und überwiegend aus Silberhäutchen, Teilen der Aleuronschicht, des Mehlkörpers und des Keims besteht und bedingt durch die Herstellung, unterschiedliche Mengen an Calciumcarbonat enthält | Rohfaser Calciumcarbonat |
1.13 | Futterreis, gemahlen | Erzeugnis, das durch Mahlen von Futterreis gewonnen wird, das aus unreifen, grünen oder kreidigen Körnern, die bei der Bearbeitung von Halbrohreis beim Absieben ausgesondert werden, oder aus normal ausgebildeten Reiskörnen, geschält, fleckig oder gelb, besteht | Stärke |
1.14 | Reiskeimkuchen | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen von Reiskeimen, denen noch Teile des Mehlkörpers und der Samenschale anhaften, anfällt | Rohprotein Rohfett Rohfaser |
1.15 | Reiskeimextraktionsschrot | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion von Reiskeimen, denen noch Teile des Mehlkörpers und der Samenschale anhaften, anfällt | Rohprotein |
1.16 | Reisstärke | Aus Reis gewonnene, technisch reine Stärke | Stärke |
1.17 | Rispenhirse | Körner von Panicum miliaceum L. | |
1.18 | Roggen | Körner von Secale cereale L. | |
1.19 | Roggenfuttermehl(7) | Nebenerzeugnis der Herstellung von Mehl aus gereinigtem Roggen. Es besteht im wesentlichen aus Teilen des Mehlkörpers, feinen Schalenteilen und wenigen sonstigen Kornbestandteilen | Stärke |
1.20 | Roggengrießkleie | Nebenerzeugnis der Herstellung von Mehl aus gereinigtem Roggen, das überwiegend aus Teilen der Schale, im übrigen aus Kornbestandteilen besteht, die vom Mehlkörper nicht so weitgehend befreit sind wie bei der Roggenkleie | Rohfaser |
1.21 | Roggenkleie | Nebenerzeugnis der Herstellung von Mehl aus gereinigtem Roggen, das überwiegend aus Teilen der Schale, im übrigen aus Kornbestandteilen besteht, die vom Mehlkörper weitgehend befreit sind | Rohfaser |
1.22 | Sorghum | Körner von Sorghum bicolor (L.) Moench s.l. | |
1.23 | Weizen | Körner von Triticum aestivum L., Triticum durum Desf. und anderen kultivierten Nacktweizenarten | |
1.24 | Weizenfuttermehl(8) | Nebenerzeugnis der Herstellung von Mehl aus gereinigtem Weizen oder Spelz, entspelzt, das überwiegend aus Teilen des Mehlkörpers, im übrigen aus feinen Schalenteilen und wenigen sonstigen Kornbestandteilen besteht | Stärke |
1.25 | Weizengrießkleie | Nebenerzeugnis der Herstellung von Mehl aus gereinigtem Weizen oder Spelz, entspelzt, das überwiegend aus Teilen der Schale, im übrigen aus Kornbestandteilen besteht, die vom Mehlkörper nicht so weitgehend befreit sind wie bei der Weizenkleie | Rohfaser |
1.26 | Weizenkleie(9) | Nebenerzeugnis der Herstellung von Mehl aus gereinigtem Weizen oder Spelz, entspelzt, das überwiegend aus Teilen der Schale, im übrigen aus sonstigen Kornbestandteilen besteht, die vom Mehlkörper weitgehend befreit sind | Rohfaser |
1.27 | Weizenkeime | Nebenerzeugnis der Mehlgewinnung, das im wesentlichen aus gewalzten oder nicht gewalzten Weizenkeimen besteht, denen noch Teile des Mehlkörpers und der Schale anhaften können | Rohprotein Rohfett |
1.28 | Weizenkleber | Getrocknetes Nebenerzeugnis der Weizenstärkegewinnung, das überwiegend aus Kleber besteht, der beim Abtrennen der Stärke anfällt | Rohprotein |
1.29 | Weizenkleberfutter | Nebenerzeugnis der Weizenstärke- und -klebergewinnung; es besteht aus Kleie, deren Keime teilweise entfernt worden sind oder nicht, und Kleber, denen in geringen Mengen Bestandteile der Körnerreinigung und der Herstellung von Stärkeprodukten zugesetzt werden können | Rohprotein Stärke |
1.30 | Weizenstärke | Aus Weizen gewonnene, technisch reine Stärke | Stärke |
1.31 | Weizenquellstärke | Erzeugnis, das aus Weizenstärke besteht, die durch Wärmebehandlung weitgehend aufgeschlossen ist | Stärke |
1.32 | Dinkel | Dinkelkörner, Triticum spelta L., Triticum dioccum Schrank, Triticum monococcum | |
1.33 | Triticale | Körner der Hybride Triticum X Secale | |
1.34 | Mais | Körner von Zea mays L. | |
1.35 | Maisfuttermehl(10) | Nebenerzeugnis der Herstellung von Maismehl oder Maisgrieß, das überwiegend aus Maisschalen und anderen Kornbestandteilen besteht, die vom Mehlkörper nicht so weitgehend befreit sind wie bei der Maiskleie | Rohfaser |
1.36 | Maiskleie | Nebenerzeugnis der Maismehl- oder Maisgrießherstellung, das überwiegend aus Maisschalen sowie aus Mehlkörperteilen besteht und Teile der Maiskeime enthalten kann | Rohfaser |
1.37 | Maiskeimkuchen | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen von Keimen anfällt, die auf trockenem oder nassem Wege aus Mais gewonnen werden und denen noch Teile des Mehlkörpers und der Schale anhaften | Rohprotein Rohfett |
1.38 | Maiskeimextraktionsschrot | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion von Keimen anfällt, die auf trockenem oder nassem Wege aus Mais gewonnen werden und denen noch Teile des Mehlkörpers und der Schale anhaften | Rohprotein |
1.39 | Maiskleberfutter(11) | Nebenerzeugnis der Maisstärkegewinnung (Naßmüllerei). Es besteht aus Kleie und Kleber, denen bis zu 15 % des Gewichts Rückstände vom Sichten von Mais (Naßmüllerei) und/oder Rückstände von Maisquellwasser aus der Gewinnung von Alkohol oder anderen Stärkederivaten zugefügt wurde. Das Erzeugnis kann außerdem Rückstände aus der Maiskeimölgewinnung (ebenfalls Naßmüllerei) enthalten | Rohprotein Stärke Rohfett, wenn > 4,5 % |
1.40 | Maiskleber | Getrocknetes Nebenerzeugnis der Maisstärkegewinnung, das überwiegend aus Kleber besteht, der beim Abtrennen der Stärke anfällt | Rohprotein |
1.41 | Maisstärke | Aus Mais gewonnene, technisch reine Stärke | Stärke |
1.42 | Maisquellstärke(12) | Erzeugnis, das aus Maisstärke besteht, die durch Wärmebehandlung weitgehend aufgeschlossen ist | Stärke |
1.43 | Malzkeime | Nebenerzeugnis der Vermälzung, das hauptsächlich aus getrockneten Keimlingen des Getreides besteht | Rohprotein |
1.44 | Biertreber, getrocknet | Nebenerzeugnis der Brauerei, das durch Trocknen der Rückstände von gemälztem und nicht gemälztem Getreide und anderen stärkehaltigen Erzeugnissen gewonnen wird | Rohprotein |
1.45 | Getreideschlempe, getrocknet(13) | Nebenerzeugnis der Alkoholdestillation, das durch Trocknen der Rückstände fermentierten Getreides gewonnen wird | Rohprotein |
1.46 | Getreideschlempe, dunkel(14) | Nebenerzeugnis der Alkoholdestillation, das durch Trocknen der festen Rückstände fermentierten Getreides gewonnen wird und dem Teile des Schlempesirups oder der Destillationsrückstände zugesetzt worden sind | Rohprotein |
- 2.
- ÖLSAATEN, ÖLFRÜCHTE, DEREN ERZEUGNISSE UND NEBENERZEUGNISSE
Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | Obligatorische Angaben |
---|---|---|---|
(1) | (2) | (3) | (4) |
2.01 | Erdnußkuchen aus teilenthülster Saat | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen der teilweise von den Hülsen befreiten Samen der Erdnuß (Arachis hypogaea L. und andere Arachisarten) anfällt (Höchstgehalt an Rohfaser: 16 % in der Trockenmasse) | Rohprotein Rohfett Rohfaser |
2.02 | Erdnußextraktionsschrot aus teilenthülster Saat | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion der teilweise von den Hülsen befreiten Samen der Erdnuß anfällt (Höchstgehalt an Rohfaser: 16 % in der Trockenmasse) | Rohprotein Rohfaser |
2.03 | Erdnußkuchen aus enthülster Saat | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen der von den Hülsen befreiten Samen der Erdnuß anfällt | Rohprotein Rohfett Rohfaser |
2.04 | Erdnußextraktionsschrot aus enthülster Saat | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion der von den Hülsen befreiten Samen der Erdnuß anfällt | Rohprotein Rohfaser |
2.05 | Rapssaat(15) | Samen der Rapsarten Brassica napus L. ssp. oleifera (Metzg.) Sinsk., des indischen Sarson Brassica napus L. var. glauca (Roxb.) O. E. Schulz und Rübsen Brassica napa ssp. oleifera (Metzg.) Sinsk. (botanische Reinheit mindestens 94 %) | |
2.06 | Rapskuchen(15) | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen von Rapssaat anfällt (botanische Reinheit mindestens 94 %) | Rohprotein Rohfett Rohfaser |
2.07 | Rapsextraktionsschrot(15) | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion von Rapssaat anfällt (botanische Reinheit mindestens 94 %) | Rohprotein |
2.08 | Rapsschalen | Nebenerzeugnis, das beim Schälen von Rapssamen anfällt | Rohfaser |
2.09 | Saflorextraktionsschrot aus teilgeschälter Saat | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion von teilweise geschälten Samen der Saflorpflanze Carthamus tinctorius L. anfällt | Rohprotein Rohfaser |
2.10 | Kokoskuchen | Nebenerzeugnis, das bei der Fettgewinnung durch Pressen des getrockneten Kerns (Endosperm) und der Samenschale (Integument) des Samens der Kokospalme Cocos nucifera L. anfällt | Rohprotein Rohfett Rohfaser |
2.11 | Kokosextraktionsschrot | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion des getrockneten Kerns (Endosperms) und der Samenschale (Integument) des Samens der Kokospalme anfällt | Rohprotein |
2.12 | Palmkernkuchen | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen von Palmkernen Elaeis guineensis Jacq., Corozo oleifera (HBK) L. H. Bailey (Elaeis melanococca auct.) anfällt, bei denen die Steinschale so weit wie möglich entfernt worden ist | Rohprotein Rohfaser Rohfett |
2.13 | Palmkernextraktionsschrot | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion von Palmkernen anfällt, bei denen die Steinschale so weit wie möglich entfernt worden ist | Rohprotein Rohfaser |
2.14 | Soja(bohnen), dampferhitzt | Sojabohnen Glycine max. L. Merr., die einer geeigneten Wärmebehandlung unterworfen wurden (Ureaseaktivität: höchstens 0,4 mg N/g/Min.) | |
2.15 | Soja(bohnen)extraktionsschrot, dampferhitzt | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion aus Sojabohnen anfällt und einer geeigneten Wärmebehandlung unterworfen wurde (Ureaseaktivität: höchstens 0,4 mg N/g/Min.) | Rohprotein Rohfaser, wenn > 8 % |
2.16 | Soja(bohnen)extraktionsschrot, aus geschälter Saat, dampferhitzt | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion aus geschälten Sojabohnen anfällt und einer geeigneten Wärmebehandlung unterworfen wurde. (Höchstgehalt an Rohfaser: 8 % in der Trockenmasse) (Ureaseaktivität: höchstens 0,5 mg N/g/Min.) | Rohprotein |
2.17 | Soja(bohnen)proteinkonzentrat | Nebenerzeugnis aus geschälten, entfetteten Sojabohnen, das noch weiter extrahiert wurde, um den Anteil löslicher Nicht-Proteinbestandteile zu verringern | Rohprotein |
2.18 | Pflanzenöl(16) | Aus Pflanzen gewonnenes Öl | Feuchte, wenn > 1 % |
2.19 | Soja(bohnen)schalen | Nebenerzeugnis, das beim Schälen von Sojabohnen anfällt | Rohfaser |
2.20 | Baumwollsaat | Entlinterte Samen der Baumwollpflanze Gossypium ssp. | Rohprotein Rohfaser Rohfett |
2.21 | Baumwollsaatextraktionsschrot aus teilgeschälter Saat | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion der entlinterten und teilweise geschälten Samen der Baumwollpflanze anfällt (Höchstgehalt an Rohfaser: 22,5 % in der Trockenmasse) | Rohprotein Rohfaser |
2.22 | Baumwollsaatkuchen | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen der entlinterten Samen der Baumwollpflanze anfällt | Rohprotein Rohfaser Rohfett |
2.23 | Nigersaatkuchen | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen von Nigersaat, Guizotia abyssinica (L.F.) Cass anfällt (salzsäureunlösliche Asche: höchstens 3,4 %) | Rohprotein Rohfett Rohfaser |
2.24 | Sonnenblumensaat | Früchte der Sonnenblume Helianthus annuus L. | |
2.25 | Sonnenblumenextraktionsschrot | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion von Sonnenblumenfrüchten anfällt | Rohprotein |
2.26 | Sonnenblumenextraktionsschrot aus teilgeschälter Saat | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion der teilweise geschälten Früchte der Sonnenblume anfällt (Höchstgehalt an Rohfaser: 27,5 % in der Trockenmasse) | Rohprotein Rohfaser |
2.27 | Lein | Samen des Leins Linum usitatissimum L. (botanische Reinheit mindestens 93 %) | |
2.28 | Leinkuchen | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen des Leins anfällt (botanische Reinheit mindestens 93 %) | Rohprotein Rohfett Rohfaser |
2.29 | Leinextraktionsschrot | Nebenerzeugnis, das bei der Olgewinnung durch Extraktion der Samen des Leins anfällt (botanische Reinheit mindestens 93 %) | Rohprotein |
2.30 | Olivenextraktionsschrot | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion nach dem Pressen von Oliven der Varietät Olea europaea L. anfällt, die so weit wie möglich von Kernteilen befreit sind | Rohprotein Rohfaser |
2.31 | Sesamkuchen | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen der Samen des Sesams Sesamum indicum L. anfällt (salzsäureunlösliche Asche: höchstens 5 %) | Rohprotein Rohfaser Rohfett |
2.32 | Kakaoextraktionsschrot aus teilgeschälter Saat | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion der teilweise geschälten, getrockneten und gerösteten Samen der Kakaopflanze Theobroma cacao L. anfällt | Rohprotein Rohfaser |
2.33 | Kakaoschalen | Schalen der getrockneten und gerösteten Samen der Kakaopflanze Theobroma cacao L. | Rohfaser |
- 3.
- KÖRNERLEGUMINOSEN, DEREN ERZEUGNISSE UND NEBENERZEUGNISSE
Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | Obligatorische Angaben |
---|---|---|---|
(1) | (2) | (3) | (4) |
3.01 | Kichererbsen | Samen von Cicer arietinum L. | |
3.02 | Guar-Keimextraktionsschrot | Nebenerzeugnis, das nach der Extraktion des Pflanzenschleims von Samen von Cyamopsis tetragonoloba (L.) Taub. anfällt | Rohprotein |
3.03 | Ervilie | Samen von Ervum ervilia L. | |
3.04 | Platterbse(17) | Samen von Lathyrus sativus L., die einer geeigneten Wärmebehandlung unterworfen wurden | |
3.05 | Linsen | Samen der Linse Lens culinaris a.o. Medik. | |
3.06 | Süßlupinen | Samen von bitterstoffarmen Lupinus ssp. | |
3.07 | Bohnen, dampferhitzt | Samen von Phaseolus oder Vigna ssp., die bis zur Zerstörung der toxischen Lectine einer geeigneten Wärmebehandlung unterworfen wurden | |
3.08 | Erbsen | Samen von Pisum ssp. | |
3.09 | Erbsenfuttermehl | Nebenerzeugnis der Herstellung von Mehl aus Erbsen, das in der Hauptsache aus Bestandteilen der Kotyledonen besteht und Erbsenschalen nur in geringerer Menge enthält | Rohprotein Rohfaser |
3.10 | Erbsenkleie | Nebenerzeugnis der Herstellung von Mehl aus Erbsen, das in der Hauptsache aus Erbsenschalen besteht, die bei der Schälung und Reinigung von Erbsen anfallen | Rohfaser |
3.11 | Ackerbohnen | Samen von Vicia faba L. ssp. faba var. equina Pers. und var. minuta (Alef.) Mansf. | |
3.12 | Wicklinse | Samen von Vicia monanthos Desf. | |
3.13 | Wicken | Samen von Vicia sativa L. var. sativa und anderen Varietäten |
- 4.
- KNOLLEN, WURZELN, DEREN ERZEUGNISSE UND NEBENERZEUGNISSE
Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | Obligatorische Angaben |
---|---|---|---|
(1) | (2) | (3) | (4) |
4.01 | (Zucker-)Rübentrockenschnitzel | Nebenerzeugnis, das bei der Zuckergewinnung aus Zuckerrüben der Varietät Beta vulgaris L. ssp. vulgaris var. altissima Doell anfällt und aus extrahierten getrockneten Schnitzeln besteht (Höchstgehalt an salzsäureunlöslicher Asche: 4,5 % in der Trockenmasse) | Salzsäureunlösliche Asche, wenn > 3,5 % in der Trockenmasse Gesamtzucker berechnet als Saccharose, wenn > 10,5 % |
4.02 | (Zucker-)Rübenmelasse | Sirupartiges Nebenerzeugnis, das bei der Gewinnung oder Raffinierung von Zucker aus Zuckerrüben anfällt | Gesamtzucker, berechnet als Saccharose Feuchte, wenn > 28 % |
4.03 | (Zucker-)Rübenmelasseschnitzel | Nebenerzeugnis, das bei der Zuckergewinnung anfällt und durch Trocknung extrahierter, melassierter Preßschnitzel von Zuckerrüben gewonnen wird (Höchstgehalt an salzsäureunlöslicher Asche: 4,5 % in der Trockenmasse) | Gesamtzucker, berechnet als Saccharose Salzsäureunlösliche Asche, wenn > 3,5 % in der Trockenmasse |
4.04 | (Zucker-)Rübenvinasse | Nebenerzeugnis, das nach der fermentativen Gewinnung von Alkohol, Hefe, Zitronensäure und anderer organischer Substanzen aus Rübenmasse anfällt | Rohprotein Feuchte, wenn > 35 % |
4.05 | (Rüben-)Zucker(18) | Zucker aus Zuckerrüben | Saccharose |
4.06 | Süßkartoffel | Knollen von Ipomoea batatas (L.) Poir, unabhängig von der Angebotsform | Stärke |
4.07 | Maniok(19) | Wurzelknollen von Manihot esculenta Crantz, unabhängig von der Angebotsform (Höchstgehalt an salzsäureunlöslicher Asche: 4,5 % in der Trockenmasse) | Stärke Salzsäureunlösliche Asche, wenn > 3,5 % in der Trockenmasse |
4.08 | Maniokquellstärke(20) | Stärke aus Maniokwurzeln, deren Volumen durch geeignete Wärmebehandlung stark erhöht wurde | Stärke |
4.09 | Kartoffelpülpe | Nebenerzeugnis, das bei der Stärkegewinnung aus Kartoffeln der Varietät Solanum tuberosum L. anfällt. | |
4.10 | Kartoffelstärke | Aus Kartoffeln gewonnene, technisch reine Stärke | Stärke |
4.11 | Kartoffeleiweiß | Getrocknetes Nebenerzeugnis der Kartoffelstärkegewinnung, das in der Hauptsache aus Eiweißsubstanzen besteht, die beim Abtrennen der Stärke anfallen | Rohprotein |
4.12 | Kartoffelflocken | Erzeugnis, das durch Walzentrocknung von gewaschenen, geschälten oder ungeschälten gedämpften Kartoffeln gewonnen wird | Stärke Rohfaser |
4.13 | Kartoffelwasser, eingedickt | Nebenerzeugnis, das bei der Stärkegewinnung aus Kartoffeln anfällt und dem Rohprotein und Wasser teilweise entzogen sind | Rohprotein Rohasche |
4.14 | Kartoffelquellstärke | Erzeugnis, das aus Kartoffelstärke besteht, die durch Wärmebehandlung weitgehend aufgeschlossen ist | Stärke |
- 5.
- ANDERE SAMEN UND FRÜCHTE, DEREN ERZEUGNISSE UND NEBENERZEUGNISSE
Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | Obligatorische Angaben |
---|---|---|---|
(1) | (2) | (3) | (4) |
5.01 | Johannisbrotschrot | Erzeugnis, das durch Schroten der von ihren Kernen befreiten, getrockneten Früchten (Hülsen) des Johannisbrotbaums Ceratonia siliqua L. gewonnen wird | Rohfaser |
5.02 | Zitrustrester | Nebenerzeugnis, das bei der Gewinnung von Saft durch Pressen von Zitrusfrüchten Citrus ssp. anfällt | Rohfaser |
5.03 | Obsttrester(21) | Nebenerzeugnis, das bei der Gewinnung von Saft aus Kern- oder Steinobst durch Pressen anfällt | Rohfaser |
5.04 | Tomatentrester | Nebenerzeugnis, das bei der Gewinnung von Tomantensaft durch Pressen von Tomaten der Varietät Solanum Lycopersicum Karst. anfällt | Rohfaser |
5.05 | Traubenkerne, extrahiert | Nebenerzeugnis, das bei der Gewinnung von Traubenkernöl anfällt und praktisch nur aus extrahierten Kernen besteht | Rohfaser, wenn > 45 % |
5.06 | Traubenpulpe | Nach der Kelterung zurückgebliebene Traubenbestandteile, die nach der Alkoholextraktion schnell getrocknet und sowiet wie möglich von Stielen und Kernen befreit werden | Rohfaser, wenn > 25 % |
5.07 | Traubenkerne | Aus dem Traubentrester extrahierte Kerne, nicht entölt | Rohfett Rohfaser, wenn > 45 % |
- 6.
- GRÜNFUTTER, EINSCHLIESSLICH RAUHFUTTER
Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | Obligatorische Angaben |
---|---|---|---|
(1) | (2) | (3) | (4) |
6.01 | Luzernegrünmehl(22) | Durch Trocknen und Mahlen von junger Luzerne der Varietäten Medicago sativa L. und Medicago var. Martyn gewonnenes Erzeugnis, das jedoch bis zu 20 % Jungklee oder andere Futterpflanzen enthalten kann, die zur gleichen Zeit wie die Luzerne getrocknet und gemahlen wurden | Rohprotein Rohfaser Salzsäureunlösliche Asche, wenn > 3,5 % in der Trockenmasse |
6.02 | Luzernetrester | Nebenerzeugnis, das beim Pressen von Saft aus Luzerne anfällt | Rohprotein |
6.03 | Luzerneproteinkonzentrat | Erzeugnis, das bei der künstlichen Trocknung von Bestandteilen des Luzernepreßsaftes anfällt und das zum Ausfällen der Proteine zentrifugiert und wärmebehandelt wurde | Karotin Rohprotein |
6.04 | Kleegrünmehl(22) | Durch Trocknen und Mahlen von jungem Klee der Varietät Trifolium spp. gewonnenes Erzeugnis, das jedoch bis zu 20 % junge Luzerne oder andere Futterpflanzen enthalten kann, die zur gleichen Zeit wie der Klee getrocknet und gemahlen wurden (botanische Reinheit mindestens 80 %) | Rohprotein Rohfaser Salzsäureunlösliche Asche, wenn > 3,5 % in der Trockenmasse |
6.05 | Grünmehl(22)(23) | Durch Trocknen und Mahlen von jungen Futterpflanzen gewonnenes Erzeugnis | Rohprotein Rohfaser Salzsäureunlösliche Asche, wenn > 3,5 % in der Trockenmasse |
6.06 | Getreidestroh(24) | Stroh von Getreide | |
6.07 | Getreidestroh, behandelt(25) | Erzeugnis, das bei einer geeigneten Behandlung von Getreidestroh anfällt | Natrium bei Behandlung mit NaOH |
- 7.
- ANDERE PFLANZEN, DEREN ERZEUGNISSE UND NEBENERZEUGNISSE
Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | Obligatorische Angaben |
---|---|---|---|
(1) | (2) | (3) | (4) |
7.01 | (Zucker-) Rohrmelasse | Sirupartiges Nebenerzeugnis, das bei der Gewinnung oder Raffinierung von Zucker aus Zuckerrohr der Varietät Saccharum officinarum L. anfällt | Gesamtzucker berechnet als Saccharose Feuchte, wenn > 30 % |
7.02 | (Zucker-) Rohrvinasse | Nebenerzeugnis, das nach der fermentativen Gewinnung von Alkohol, Hefe, Zitronensäure oder anderen organischen Substanzen aus Zuckerrohrmelasse anfällt | Rohprotein Feuchte, wenn > 35 % |
7.03 | (Rohr-)Zucker(26) | Zucker aus Zuckerrohr | Saccharose |
7.04 | Seealgenmehl | Erzeugnis, das durch Trocknen und Zerkleinern von Seealgen, insbesondere Braunalgen, anfällt. Das Erzeugnis kann zur Verringerung des Jodgehalts gewaschen sein | Rohasche |
- 8.
- MILCHERZEUGNISSE
Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | Obligatorische Angaben |
---|---|---|---|
(1) | (2) | (3) | (4) |
8.01 | Magermilchpulver | Erzeugnis, das durch Trocknen von weitgehend entfetteter Milch gewonnen wird | Rohprotein Feuchte, wenn > 5 % |
8.02 | Buttermilchpulver | Erzeugnis, das durch Trocknen der Flüssigkeit gewonnen wird, die bei der Butterherstellung anfällt | Rohprotein Rohfett Laktose Feuchte, wenn > 6 % |
8.03 | Molkepulver | Erzeugnis, das durch Trocknen der bei der Herstellung von Käse, Quark, Kasein oder ähnlichen Herstellungsverfahren anfallenden Flüssigkeit gewonnen wird | Rohprotein Laktose Feuchte, wenn > 8 % Rohasche |
8.04 | Molkenpulver, teilentzuckert | Erzeugnis, das durch Trocknen von Molke gewonnen wird, der ein Teil der Laktose entzogen wurde | Rohprotein Laktose Feuchte, wenn > 8 % Rohasche |
8.05 | Molkeneiweißpulver(27) | Erzeugnis, das durch Trocknen der Eiweißbestandteile entsteht, die aus Molke oder Milch durch chemische oder physikalische Behandlung gewonnen werden | Rohprotein Feuchte, wenn > 8 % |
8.06 | Kaseinpulver | Erzeugnis, das durch Trocknen des aus Magermilch oder Buttermilch durch Säuren oder Lab gefällten Kaseins gewonnen wird | Rohprotein Feuchte, wenn > 10 % |
8.07 | Milchzuckerpulver | Aus Milch oder Molke durch Reinigung und Trocknen abgetrennter Zucker | Laktose Feuchte, wenn > 5 % |
- 9.
- ERZEUGNISSE VON LANDTIEREN
Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | Obligatorische Angaben |
---|---|---|---|
(1) | (2) | (3) | (4) |
9.01 | Tiermehl(28) | Erzeugnis, das durch Erhitzen, Trocknen und Mahlen von Körpern und Körperteilen warmblütiger Landtiere gewonnen wird und dessen Fett teilweise extrahiert oder physikalisch entzogen sein kann. Es muß soweit wie technisch möglich frei sein von Horn, Borsten, Haaren und Federn sowie von Magen- und Darminhalt. (Mindestgehalt an Rohprotein: 50 % in der Trockenmasse) (Höchstgehalt an Gesamtphosphor: 8 %) | Rohprotein Rohfett Rohasche Feuchte, wenn > 8 % |
9.02 | Fleischknochenmehl(28) | Erzeugnis, das durch Erhitzen, Trocknen und Mahlen von Körperteilen warmblütiger Landtiere gewonnen wird und dessen Fett teilweise extrahiert oder physikalisch entzogen sein kann. Es muß soweit wie technisch möglich frei sein von Horn, Borsten, Haaren und Federn sowie von Magen- und Darminhalt | Rohprotein Rohfett Rohasche Feuchte, wenn > 8 % |
9.03 | Futterknochenschrot | Erzeugnis, das durch Trocknen, Erhitzen und feines Zerkleinern der Knochen warmblütiger Landtiere gewonnen wird, deren Fett weitgehend extrahiert oder physikalisch entzogen wurde. Es muß soweit wie technisch möglich frei sein von Haaren, Horn, Borsten und Federn sowie von Magen- und Darminhalt | Rohprotein Rohasche Feuchte, wenn > 8 % |
9.04 | Grieben | Nebenerzeugnis, das bei der Gewinnung von Talg, Schmalz oder sonstigen extrahierten oder physikalisch entzogenen tierischen Fetten anfällt | Rohprotein Rohfett Feuchte, wenn > 8 % |
9.05 | Geflügelmehl(28) | Erzeugnis, das durch Erhitzen, Trocknen und Mahlen von Nebenprodukten der Geflügelschlachtung gewonnen wird. Es muß soweit wie technisch möglich frei von Federn sein | Rohprotein Rohfett Rohasche Salzsäureunlösliche Asche > 3,3 % Feuchte, wenn > 8 % |
9.06 | Federmehl, hydrolysiert | Erzeugnis, das durch Hydrolyse, Trocknen und Mahlen von Geflügelfedern gewonnen wird | Rohprotein Salzsäureunlösliche Asche, wenn > 3,4 % Feuchte, wenn > 8 % |
9.07 | Blutmehl | Erzeugnis, das durch Trocknen von Blut geschlachteter warmblütiger Tiere gewonnen wird. Es soll soweit wie technisch möglich frei sein von fremden Bestandteilen | Rohprotein Feuchte, wenn > 8 % |
9.08 | Tierfett(29) | Erzeugnis, das aus Fett warmblütiger Landtiere besteht | Feuchte, wenn > 1 % |
- 10.
- FISCH, ANDERE MEERESTIERE, DEREN ERZEUGNISSE UND NEBENERZEUGNISSE
Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | Obligatorische Angaben |
---|---|---|---|
(1) | (2) | (3) | (4) |
10.01 | Fischmehl(30) | Erzeugnis, das beim Verarbeiten ganzer Fische oder von Fischteilen anfällt, dem Öl teilweise entzogen und der Fischpreßsaft wieder zugesetzt worden sein kann | Roprotein Rohfett Rohasche, wenn > 20 % Feuchte, wenn > 8 % |
10.02 | Fischpreßsaft, eingedickt | Erzeugnis, das bei der Gewinnung von Fischmehl anfällt und durch Säurekonservierung oder Trocknung stabilisiert worden ist | Rohprotein Rohfett Feuchte, wenn > 5 % |
10.03 | Fischöl | Aus Fischen oder Fischteilen gewonnenes Öl | Feuchte, wenn > 1 % |
10.04 | Fischöl, raffiniert, gehärtet | Aus Fischen oder Fischteilen gewonnenes Öl, das raffiniert und gehärtet wurde | Jodzahl Feuchte, wenn > 1 % |
- 11.
- MINERALSTOFFE
Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | Obligatorische Angaben |
---|---|---|---|
(1) | (2) | (3) | (4) |
11.01 | Calciumcarbonat(31) | Erzeugnis, das durch Mahlen calciumcarbonathaltiger Erzeugnisse wie Kalkstein, Muschel- oder Austernschalen oder durch Ausfällen aus sauren Lösungen gewonnen wird | Calcium salzsäureunlösliche Asche, wenn > 5 % |
11.02 | Calcium-Magnesiumcarbonat | Natürliches Gemisch aus Calciumcarbonat und Magnesiumcarbonat | Calcium Magnesium |
11.03 | Kohlensaurer Algenkalk (Maerl) | Natürlich vorkommendes, aus Kalkalgen gewonnenes Erzeugnis, gemahlen oder gekörnt | Calcium salzsäureunlösliche Asche, wenn > 5 % |
11.04 | Magnesiumoxid | Technisch reines Magnesiumoxid (MgO) | Magnesium |
11.05 | Magnesiumsulfat | Technisch reines Magnesiumsulfat (MgSO4 . 7H2O) | Magnesium Schwefel |
11.06 | Dicalciumphosphat(32) | Aus Knochen oder anorganischen Verbindungen durch Ausfällen gewonnenes Calciummonohydrogenphosphat (CaHPO4 . xH2O) | Calcium Gesamtphosphor |
11.07 | Monodicalciumphosphat | Erzeugnis, das chemisch gewonnen wird und zu etwa gleichen Teilen aus Mono- und Dicalciumphosphat besteht (CaHPO4 - Ca(H2PO4)2 . H2O) | Gesamtphosphor Calcium |
11.08 | Rohphosphat, entfluoriert | Erzeugnis, das durch Mahlen gereinigter sowie in geeigneter Weise entfluorierter Naturphosphate gewonnen wird | Gesamtphosphor Calcium |
11.09 | Knochenfuttermehl, entleimt | Entfettete, entleimte, sterilisierte, gemahlene Knochen | Gesamtphosphor Calcium |
11.10 | Monocalciumphosphat | Technisch reines Calcium-bis(dihydrogenphosphat) (Ca(H2PO4)2 . xH2O) | Gesamtphosphor Calcium |
11.11 | Calcium-Magnesiumphosphat | Technisch reines Calcium-Magnesiumphosphat | Calcium Magnesium Gesamtphosphor |
11.12 | Monoammoniumphosphat | Technisch reines Monoammoniumphosphat (NH4H2PO4) | Gesamtstickstoff Gesamtphosphor |
11.13 | Natriumchlorid(31) | Technisch reines Natriumchlorid oder Erzeugnis, das durch Vermahlen von natürlichen, natriumchloridhaltigen Stoffen wie Stein-, Siede- oder Seesalz gewonnen wird | Natrium |
11.14 | Magnesiumpropionat | Technisch reines Magnesiumpropionat | Magnesium |
11.15 | Magnesiumphosphat | Erzeugnis aus technisch reinem Dimagnesiumphosphat (MgHPO4 . xH2O) | Gesamtphosphor Magnesium |
11.16 | Natrium-Calcium-Magnesium-Phosphat | Erzeugnis aus Natrium-Calcium-Magnesium-Phosphat | Gesamtphosphor Magnesium Calcium Natrium |
11.17 | Mononatriumphosphat | Technisch reines Mononatriumphosphat (NaH2PO . H2O) | Gesamtphosphor Natrium |
11.18 | Natrium-bi-Carbonat | Technisch reines Natrium-bi-Carbonat (NaHCO3) | Natrium |
- 12.
- VERSCHIEDENES
Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | Obligatorische Angaben |
---|---|---|---|
(1) | (2) | (3) | (4) |
12.01 | Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse der Back- und Teigwarenindustrie(33) | Erzeugnis oder Nebenerzeugnis, das bei der Herstellung von Brot, einschließlich Feingebäck, Keksen und Teigwaren anfällt | Stärke Gesamtzucker berechnet als Saccharose |
12.02 | Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse der Süßwarenindustrie(33) | Erzeugnis oder Nebenerzeugnis, das bei der Herstellung von Süßigkeiten, einschließlich Schokolade, anfällt | Stärke Gesamtzucker berechnet als Saccharose |
12.03 | Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse der Konditorei- und Speiseeisindustrie(33) | Erzeugnis oder Nebenerzeugnis, das bei der Herstellung von Konditoreiwaren, Kuchen oder Speiseeis anfällt | Stärke Gesamtzucker berechnet als Saccharose Rohfett |
12.04 | Fettsäuren | Nebenerzeugnis, das bei der Entsäuerung von Ölen und Fetten unbestimmten pflanzlichen oder tierischen Ursprungs mit Lauge oder durch Destillation anfällt | Rohfett Feuchte, wenn > 1 % |
12.05 | Salze von Fettsäuren(34) | Erzeugnis, das bei der Verseifung von Fettsäuren mit Hilfe von Calcium-, Natrium- oder Kaliumhydroxid entsteht | Rohfett Ca (bzw. Na oder K) |
TEIL C
Bei in Verkehr gebrachten Futtermittel-Ausgangserzeugnissen, die nicht in Teil B des vorliegenden Anhangs aufgeführt sind, müssen die in Spalte 2 der nachstehenden Tabelle genannten Inhaltsstoffe gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d) der Richtlinie angegeben werden: Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, die nicht im Teil B aufgeführt sind, müssen entsprechend den in Teil A I.1 des vorliegenden Anhangs aufgeführten Kriterien, bezeichnet werden.Futtermittel-Ausgangserzeugnis aus: | Obligatorische Angabe von: | |
---|---|---|
(1) | (2) | |
1. | Getreidekörnern | |
2. | Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen aus Getreidekörnern | Stärke, wenn > 20 % Rohprotein, wenn > 10 % Rohfett, wenn > 5 % Rohfaser |
3. | Ölsaaten, Ölfrüchten | |
4. | Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen von Ölsaaten und Ölfrüchten | Rohprotein, wenn > 10 % Rohfett, wenn > 5 % Rohfaser |
5. | Körnerleguminosen | |
6. | Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen aus Körnerleguminosen | Rohprotein, wenn > 10 % Rohfaser |
7. | Knollen, Wurzeln | |
8. | Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen aus Knollen und Wurzeln | Stärke Rohfaser Salzsäureunlösliche Asche, wenn > 3,5 % |
9. | Sonstigen Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen aus der zuckerrübenverarbeitenden Industrie | Rohfaser, wenn > 15 % Gesamtzucker berechnet als Saccharose Salzsäureunlösliche Asche, wenn > 3,5 % |
10. | Anderen Saaten und Früchten, deren Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen | Rohprotein Rohfaser Rohfett, wenn > 10 % |
11. | Grünfutter und Rauhfutter | Rohprotein, wenn > 10 % Rohfaser |
12. | Anderen Pflanzen, deren Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen | Rohprotein, wenn > 10 % Rohfaser |
13. | Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen der zuckerrohrverarbeitenden Industrie | Rohfaser, wenn > 15 % Gesamtzucker berechnet als Saccharose |
14. | Milcherzeugnissen und -nebenerzeugnissen | Rohprotein Feuchte, wenn > 5 % Laktose, wenn > 10 % |
15. | Erzeugnissen von Landtieren | Rohprotein, wenn > 10 % Rohfett, wenn > 5 % Feuchte, wenn > 8 % |
16. | Fischen, anderen Meerestieren, deren Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen | Rohprotein, wenn > 10 % Rohfett, wenn > 5 % Feuchte, wenn > 8 % |
17. | Mineralstoffen | entsprechende Mineralstoffe |
18. | Verschiedenem | Rohprotein, wenn > 10 % Rohfaser Rohfett, wenn > 10 % Stärke, wenn > 30 % Gesamtzucker, berechnet als Saccharose, wenn > 10 % |
Fußnote(n):
- (1)
In deutscher Sprache kann „Konzentrieren” , bei Bedarf durch „Eindicken” ersetzt werden. Der gebräuchliche Begriff wäre dann „eingedickt” .
- (2)
„Schälen” kann bei Bedarf durch „Enthülsen” oder „Entspelzen” ersetzt werden. Der gebräuchliche Begriff wäre dann „enthülst” oder „entspelzt” .
- (3)
In französischer Sprache darf die Bezeichnung „issues” verwendet werden.
- (4)
In französischer Sprache kann „Pressage” bei Bedarf durch „Extraction mécanique” ersetzt werden.
- (5)
Gegebenenfalls kann der Begriff „Expeller” durch den Begriff „Kuchen” ersetzt werden.
- (6)
In deutscher Sprache können die Begriffe „aufgeschlossen” und „Quellwasser” (bezogen auf Stärke) verwendet werden.
- (7)
Erzeugnisse, die mehr als 40 % Stärke enthalten, können als „stärkereich” bezeichnet werden. In deutscher Sprache können sie als „Roggennachmehl” bezeichnet werden.
- (8)
Erzeugnisse, die mehr als 40 % Stärke enthalten, können als „stärkereich” bezeichnet werden. In deutscher Sprache können sie als „Weizennachmehl” bezeichnet werden.
- (9)
Wenn dieser Ausgangsstoff feiner gemahlen wurde, darf das Wort „fein” der Bezeichnung hinzugefügt werden oder darf die Bezeichnung durch eine andere entsprechende Bezeichnung ersetzt werden.
- (10)
Erzeugnisse, die mehr als 40 % Stärke enthalten, können als „stärkereich” bezeichnet werden. In deutscher Sprache können sie als „Maisnachmehl” bezeichnet werden.
- (11)
Diese Bezeichnung kann gegebenenfalls durch „Maisglutenfutter” ersetzt werden.
- (12)
Diese Bezeichnung kann gegebenenfalls durch „extrudierte Maisstärke” ersetzt werden.
- (13)
Die Getreideart kann bei der Bezeichnung angegeben werden.
- (14)
Diese Bezeichnung kann gegebenenfalls durch „getrocknete Körner und Quellwasser aus der Destillation” ersetzt werden. Die Getreideart kann bei der Bezeichnung angegeben werden.
- (15)
Ggf. kann der Name die Bezeichnung „glucosinolatarm” enthalten ( „glucosinolatarm” entsprechend der Definition nach dem Gemeinschaftsrecht).
- (16)
Die Pflanzenart muß bei der Bezeichnung zusätzlich angegeben werden.
- (17)
Diese Bezeichnung muß durch die Angabe der Art der durchgeführten Wärmebehandlung ergänzt werden.
- (18)
Diese Bezeichnung kann durch „Saccharose” ersetzt werden.
- (19)
Diese Bezeichnung kann durch „Tapioka” ersetzt werden.
- (20)
Diese Bezeichnung kann durch „Tapiokaquellstärke” ersetzt werden.
- (21)
Die Obstart kann bei der Bezeichnung zusätzlich angegeben werden.
- (22)
Der Wortteil „Mehl” kann durch „Pellets” ersetzt werden. Die Bezeichnung des Trocknungsverfahrens kann der Bezeichnung hinzugefügt werden.
- (23)
Die Futterpflanzenart ist in der Bezeichnung anzugeben.
- (24)
Die Strohart ist in der Bezeichnung anzugeben.
- (25)
Die Bezeichnung muß um die Bezeichnung der Art der chemischen Behandlung ergänzt werden.
- (26)
Diese Bezeichnung kann durch „Saccharose” ersetzt werden.
- (27)
Diese Bezeichnung kann durch „Milchalbuminpulver” ersetzt werden.
- (28)
Erzeugnisse, die mehr als 13 % Fett in der Trockenmasse enthalten, sind als „fettreich” zu bezeichnen.
- (29)
Diese Bezeichnung kann um eine genauere Angabe der je nach Herkunft oder Gewinnung unterschiedlichen Fettart (Talg, Schmalz, Knochenfett usw.) ergänzt werden.
- (30)
Erzeugnisse, die mehr als 75 % Rohprotein in der Trockenmasse enthalten, können als „proteinreich” bezeichnet werden.
- (31)
Die Art der Herkunft kann bei der Bezeichnung zusätzlich angegeben werden oder sie ersetzen.
- (32)
Das Herstellungsverfahren kann in der Bezeichnung angegeben werden.
- (33)
Die Bezeichnung muß durch Angabe des land- und ernährungswirtschaftlichen Verfahrens, nach dem das Futtermittel-Ausgangserzeugnis gewonnen wurde, geändert oder ergänzt werden.
- (34)
In der Bezeichnung kann das gewonnene Salz angegeben werden.
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