ANHANG II RL 96/48/EG
TEILSYSTEME
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1.
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VERZEICHNIS DER TEILSYSTEME
Für die Zwecke dieser Richtlinie kann das transeuropäische Hochgeschwindigkeitsbahnsystem wie folgt in Teilsysteme untergliedert werden:- a)
- Entweder strukturelle Bereiche:
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Infrastruktur,
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Energie,
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Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung,
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Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung,
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Fahrzeuge,
- b)
- oder funktionelle Bereiche:
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Instandhaltung,
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Telematikanwendungen für den Personen- und Güterverkehr.
- 2.
- RELEVANTE BEREICHE
Für jedes einzelne Teilsystem wird die Liste der mit der Interoperabilität verbundenen Aspekte in den Aufträgen angegeben, die der Agentur zur Ausarbeitung der TSI erteilt werden. Gemäß Artikel 6 Absatz 1 werden diese Aufträge nach dem in Artikel 21 Absatz 2 genannten Verfahren festgelegt. Gegebenenfalls wird die in den Aufträgen angegebene Liste der mit der Interoperabilität verbundenen Aspekte von der Agentur gemäß Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe c) präzisiert.© Europäische Union 1998-2021
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