ANHANG II RL 96/48/EG

TEILSYSTEME

1.
VERZEICHNIS DER TEILSYSTEME

Für die Zwecke dieser Richtlinie kann das transeuropäische Hochgeschwindigkeitsbahnsystem wie folgt in Teilsysteme untergliedert werden:
a)
Entweder strukturelle Bereiche:

Infrastruktur,

Energie,

Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung,

Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung,

Fahrzeuge,

b)
oder funktionelle Bereiche:

Instandhaltung,

Telematikanwendungen für den Personen- und Güterverkehr.

2.
RELEVANTE BEREICHE

Für jedes einzelne Teilsystem wird die Liste der mit der Interoperabilität verbundenen Aspekte in den Aufträgen angegeben, die der Agentur zur Ausarbeitung der TSI erteilt werden. Gemäß Artikel 6 Absatz 1 werden diese Aufträge nach dem in Artikel 21 Absatz 2 genannten Verfahren festgelegt. Gegebenenfalls wird die in den Aufträgen angegebene Liste der mit der Interoperabilität verbundenen Aspekte von der Agentur gemäß Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe c) präzisiert.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.