ANHANG RL 96/49/EG

In Anlage C des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) enthaltene Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) in der ab dem 1. Januar 2007 geltenden Fassung.

Die Änderungen der RID in der Fassung von 2007 werden veröffentlicht, sobald der Text in allen Amtssprachen der Gemeinschaft vorliegt.

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