Artikel 10a RL 96/59/EG

(1) Die Kommission wird von dem durch Artikel 18 der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(1) eingesetzten Ausschuss unterstützt.

(2) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten die Artikel 5 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8.

(3) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten Artikel 5a Absätze 1 bis 4 und Artikel 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 114 vom 27.4.2006, S. 9.

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