ANHANG RL 96/59/EG

Kennzeichnung dekontaminierter PCB-haltiger Geräte

Jede Eineit dekontaminierter Geräte muß deutlich mit einem unzerstörbaren getriebenen oder eingravierten Kennzeichen versehen sein; dieses muß die nachstehenden Angaben umfassen und in der Sprache des Landes, in dem das Gerät zum Einsatz kommt, abgefaßt sein:

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