ANHANG RL 96/71/EG
Die in Artikel 3 Absatz 2 genannten Tätigkeiten umfassen alle Bauarbeiten, die der Errichtung, der Instandsetzung, der Instandhaltung, dem Umbau oder dem Abriss von Bauwerken dienen, insbesondere
- 1.
- Aushub
- 2.
- Erdarbeiten
- 3.
- Bauarbeiten im engeren Sinne
- 4.
- Errichtung und Abbau von Fertigbauelementen
- 5.
- Einrichtung oder Ausstattung
- 6.
- Umbau
- 7.
- Renovierung
- 8.
- Reparatur
- 9.
- Abbauarbeiten
- 10.
- Abbrucharbeiten
- 11.
- Wartung
- 12.
- Instandhaltung (Maler- und Reinigungsarbeiten)
- 13.
- Sanierung.
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