Anlage 7 RL 96/79/EG
ZERTIFIZIERUNG DES UNTERSCHENKELS UND DES FUSSES DER PRÜFPUPPE
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1
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SCHLAGPRÜFUNG AM VORDEREN FUSSTEIL
1.1 Bei dieser Prüfung soll das Verhalten des Fußes und des Fußgelenks der Hybrid-III-Prüfpuppe bei einer genau festgelegten Schlageinwirkung mit einem harten Schlagkörper gemessen werden.
1.2 Für die Prüfung wird die vollständige linke (86-5001-001 ) und rechte (86-5001-002) Unterschenkelgruppe, ausgestattet mit der linken (78051-614) und rechten (78051-615) Fuß- und Fußgelenkbaugruppe, einschließlich der Kniebaugruppe, der Hybrid-III-Prüfpuppe verwendet. Zur Befestigung der Kniebaugruppe (78051-16 Rev B) am Prüfgestell wird der Oberschenkelsimulator (78051-319 Rev A) verwendet.
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1.3
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Prüfverfahren
- 1.3.1
- Vor der Prüfung wird jeder Unterschenkel bei einer Temperatur von 22 ± 3 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 40 ± 30 % vier Stunden lang konditioniert. Die Konditionierungsdauer umfaßt nicht die Zeit bis zum Erreichen konstanter Bedingungen.
- 1.3.2
- Vor der Prüfung ist die Aufschlagstelle auf der Haut der Prüfpuppe und auch die Schlagfläche des Schlagkörpers mit Isopropylalkohol oder einem gleichwertigen Erzeugnis zu reinigen und mit Talkumpuder zu bestäuben.
- 1.3.3
- Der Beschleunigungsmesser des Schlagkörpers wird so ausgerichtet, daß seine empfindliche Achse parallel zur Schlagrichtung beim Kontakt mit dem Fuß verläuft.
- 1.3.4
- Die Unterschenkelgruppe wird am Prüfgestell befestigt (siehe Abbildung 1). Das Prüfgestell selbst ist starr zu befestigen, um während der Schlagprüfung jegliche Bewegung zu verhindern. Die Mittelachse des Oberschenkelsimulators (78051-319) verläuft vertikal ± 0,5°. Der Versuchsaufbau ist so einzustellen, daß die Linie, die den Kniegelenkbügel und den Befestigungsbolzen des Fußgelenks verbindet, horizontal ± 3° verläuft. Die Ferse liegt auf einer zweilagigen Oberfläche mit niedriger Reibung (PTFE-Unterlage) auf. Es ist dafür zu sorgen, daß das Schienbeingewebe vollständig in Richtung der Knieseite des Schienbeins angeordnet wird. Das Fußgelenk ist so einzustellen, daß die Fläche der Fußunterseite ± 3° vertikal und senkrecht zur Schlagrichtung ausgerichtet ist und daß die mittlere Sagittalebene des Fußes mit dem Pendelarm eine Linie bildet. Vor jeder Prüfung ist das Kniegelenk auf 1,5 ± 0,5 g einzustellen. Das Fußgelenk soll bei der Einstellung frei beweglich bleiben und nur soweit befestigt werden, daß der Fuß stabil auf der PTFE-Unterlage gehalten wird.
- 1.3.5
- Der starre Schlagkörper umfaßt einen horizontalen Zylinder mit einem Durchmesser von 50 ± 2 mm und einen Pendelhilfsarm mit einem Durchmesser von 19 ± 1 mm (siehe Abbildung 4). Die Masse des Zylinders beträgt einschließlich Meßausrüstung und aller Teile des Hilfsarms im Zylinder 1,25 ± 0,02 kg. Die Masse des Pendelarms beträgt 285 ± 5 g. Die Masse aller rotierenden Teile der Achse, an der der Hilfsarm befestigt ist, sollte nicht mehr als 100 g betragen. Der Abstand zwischen der horizontalen Mittelachse des Schlagkörperzylinders und der Rotationsachse des gesamten Pendels beträgt 1250 ± 1 mm. Die Längsachse des Schlagkörperzylinders verläuft horizontal und senkrecht zur Schlagrichtung. Der Schlagkörper trifft die Fußunterseite im Abstand von 185 ± 2 mm über dem Auflagepunkt der auf der starren waagerechten Plattform ruhenden Ferse, so daß die Längsmittelachse des Pendelarms zum Zeitpunkt des Aufpralls maximal 1° von der Vertikalen abweicht. Der Schlagkörper ist so zu führen, daß jede merkliche Lateral-, Vertikal- oder Schwenkbewegung zum Zeitpunkt Null ausgeschlossen ist.
- 1.3.6
- Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Prüfungen an ein und demselben Unterschenkel ist eine Ruhezeit von mindestens dreißig Minuten einzuhalten.
- 1.3.7
- Das Datenerfassungssystem, einschließlich Meßwertaufnehmer, muß den Anforderungen für eine CFC von 600 gemäß Anlage 5 entsprechen.
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1.4
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Geforderte Leistung
- 1.4.1
- Wenn der Fußballen jedes Fußes einer Schlageinwirkung mit 6,7 ± 0,1 m/s gemäß Abschnitt 1.3 ausgesetzt wird, muß das maximale auf das untere Schienbein wirkende Biegemoment um die y-Achse (My) 120 ± 25 Nm betragen.
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2
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SCHLAGPRÜFUNG AM HINTEREN FUSSTEIL OHNE SCHUH
2.1 Bei dieser Prüfung soll das Verhalten der Haut und der Ausfütterung der Hybrid-III-Prüfpuppe bei einer genau festgelegten Schlageinwirkung mit einem harten Schlagkörper gemessen werden.
2.2 Für die Prüfung wird die vollständige linke (86-5001-001 ) und rechte (86-5001-002) Unterschenkelgruppe, ausgestattet mit der linken (78051-614) und rechten (78051-615) Fuß- und Fußgelenkbaugruppe, einschließlich der Kniebaugruppe, der Hybrid-III-Prüfpuppe verwendet. Zur Befestigung der Kniebaugruppe (78051-16 Rev B) am Prüfgestell wird der Oberschenkelsimulator (78051-319 Rev A) verwendet.
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2.3
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Prüfverfahren
- 2.3.1
- Vor der Prüfung wird jeder Unterschenkel bei einer Temperatur von 22 ± 3 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 40 ± 30 % vier Stunden lang konditioniert. Die Konditionierungsdauer umfaßt nicht die Zeit bis zum Erreichen konstanter Bedingungen.
- 2.3.2
- Vor der Prüfung ist die Aufschlagstelle auf der Haut der Prüfpuppe und auch die Schlagfläche des Schlagkörpers mit Isopropylalkohol oder einem gleichwertigen Erzeugnis zu reinigen und mit Talkumpuder zu bestäuben. Es muß geprüft werden, ob die energieabsorbierende Ausfütterung an der Ferse unbeschädigt ist.
- 2.3.3
- Der Beschleunigungsmesser des Schlagkörpers wird so ausgerichtet, daß seine empfindliche Achse parallel zur Längsmittelachse des Schlagkörpers verläuft.
- 2.3.4
- Die Unterschenkelgruppe wird am Prüfgestell befestigt (siehe Abbildung 2). Das Prüfgestell selbst ist starr zu befestigen, um während der Schlagprüfung jegliche Bewegung zu verhindern. Die Mittelachse des Oberschenkelsimulators (78051-319) verläuft vertikal ± 0,5°. Der Versuchsaufbau ist so einzustellen, daß die Linie, die den Kniegelenkbügel und den Befestigungsbolzen des Fußgelenks verbindet, horizontal ± 3° verläuft. Die Ferse liegt auf einer zweilagigen Oberfläche mit niedriger Reibung (PTFE-Unterlage) auf. Es ist dafür zu sorgen, daß das Schienbeingewebe vollständig in Richtung der Knieseite des Schienbeins angeordnet wird. Das Fußgelenk ist so einzustellen, daß die Fläche der Fußunterseite ± 3° vertikal und senkrecht zur Schlagrichtung ausgerichtet ist und daß die mittlere Sagittalebene des Fußes mit dem Pendelarm eine Linie bildet. Vor jeder Prüfung ist das Kniegelenk auf 1,5 ± 0,5 g einzustellen. Das Fußgelenk soll bei der Einstellung frei beweglich bleiben und nur soweit befestigt werden, daß der Fuß stabil auf der PTFE-Unterlage gehalten wird.
- 2.3.5
- Der starre Schlagkörper umfaßt einen horizontalen Zylinder mit einem Durchmesser von 50 ± 2 mm und einen Pendelhilfsarm mit einem Durchmesser von 19 ± 1 mm (siehe Abbildung 4). Die Masse des Zylinders beträgt einschließlich Meßausrüstung und aller Teile des Hilfsarms im Zylinder 1,25 ± 0,02 kg. Die Masse des Pendelarms beträgt 285 ± 5 g. Die Masse aller rotierenden Teile der Achse, an der der Hilfsarm befestigt ist, sollte nicht mehr als 100 g betragen. Der Abstand zwischen der horizontalen Mittelachse des Schlagkörperzylinders und der Rotationsachse des gesamten Pendels beträgt 1250 ± 1 mm. Die Längsachse des Schlagkörperzylinders verläuft horizontal und senkrecht zur Schlagrichtung. Der Schlagkörper trifft die Fußunterseite im Abstand von 62 ± 2 mm vom Anfangspunkt der auf der starren waagerechten Plattform aufliegenden Ferse, so daß die Längsmittelachse des Pendelarms zum Zeitpunkt des Aufpralls maximal 1° von der Vertikalen abweicht. Der Schlagkörper ist so zu führen, daß jede merkliche Lateral-, Vertikal- oder Schwenkbewegung zum Zeitpunkt Null ausgeschlossen ist.
- 2.3.6
- Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Prüfungen an ein und demselben Unterschenkel ist eine Ruhezeit von mindestens dreißig Minuten einzuhalten.
- 2.3.7
- Das Datenerfassungssystem, einschließlich Meßwertaufnehmer, muß den Anforderungen für eine CFC von 600 gemäß Anlage 5 entsprechen.
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2.4
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Geforderte Leistung
- 2.4.1
- Wenn die Ferse jedes Fußes einer Schlageinwirkung mit 4,4 ± 0,1 m/s gemäß Abschnitt 2.3 ausgesetzt wird, muß die maximale Beschleunigung des Schlagkörpers 295 ± 50 g betragen.
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3
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SCHLAGPRÜFUNG AM HINTEREN FUSSTEIL (MIT SCHUH)
3.1 Bei dieser Prüfung soll das Verhalten des Schuhs sowie des Fersengewebes und des Fußgelenks der Hybrid-III-Prüfpuppe bei einer genau festgelegten Schlageinwirkung mit einem harten Schlagkörper gemessen werden.
3.2 Für die Prüfung wird die vollständige linke (86-5001-001 ) und rechte (86-5001-002) Unterschenkelgruppe, ausgestattet mit der linken (78051-614) und rechten (78051-615) Fuß- und Fußgelenkbaugruppe, einschließlich der Kniebaugruppe, der Hybrid-III-Prüfpuppe verwendet. Zur Befestigung der Kniebaugruppe (78051-16 Rev B) am Prüfgestell wird der Oberschenkelsimulator (78051-319 Rev A) verwendet. Der Fuß ist mit dem in Anhang II, Anlage 3, Abschnitt 2.9.2 genannten Schuh zu versehen.
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3.3
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Prüfverfahren
- 3.3.1
- Vor der Prüfung wird jeder Unterschenkel bei einer Temperatur von 22 ± 3 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 40 ± 30 % vier Stunden lang konditioniert. Die Konditionierungsdauer umfaßt nicht die Zeit bis zum Erreichen konstanter Bedingungen.
- 3.3.2
- Vor der Prüfung ist die Aufschlagstelle auf der Schuhsohle der Prüfpuppe und auch die Schlagfläche des Schlagkörpers mit Isopropylalkohol oder einem gleichwertigen Erzeugnis zu reinigen. Es muß geprüft werden, ob die energieabsorbierende Ausfütterung an der Ferse unbeschädigt ist.
- 3.3.3
- Der Beschleunigungsmesser des Schlagkörpers wird so ausgerichtet, daß seine empfindliche Achse parallel zur Längsmittelachse des Schlagkörpers verläuft.
- 3.3.4
- Die Unterschenkelgruppe wird am Prüfgestell befestigt (siehe Abbildung 3). Das Prüfgestell selbst ist starr zu befestigen, um während der Schlagprüfung jegliche Bewegung zu verhindern. Die Mittelachse des Oberschenkelsimulators (78051-319) verläuft vertikal ± 0,5°. Der Versuchsaufbau ist so einzustellen, daß die Linie, die den Kniegelenkbügel und den Befestigungsbolzen des Fußgelenks verbindet, horizontal ± 3° verläuft. Die Ferse liegt auf einer zweilagigen Oberfläche mit niedriger Reibung (PTFE-Unterlage) auf. Es ist dafür zu sorgen, daß das Schienbeingewebe vollständig in Richtung der Knieseite des Schienbeins angeordnet wird. Das Fußgelenk ist so einzustellen, daß die Fläche der Schuhunterseite ± 3° vertikal und senkrecht zur Schlagrichtung ausgerichtet ist und daß die mittlere Sagittalebene des Fußes und des Schuhs mit dem Pendelarm eine Linie bildet. Vor jeder Prüfung ist das Kniegelenk auf 1,5 ± 0,5 g einzustellen. Das Fußgelenk soll bei der Einstellung frei beweglich bleiben und nur soweit befestigt werden, daß der Fuß stabil auf der PTFE-Unterlage gehalten wird.
- 3.3.5
- Der starre Schlagkörper umfaßt einen horizontalen Zylinder mit einem Durchmesser von 50 ± 2 mm und einen Pendelhilfsarm mit einem Durchmesser von 19 ± 1 mm (siehe Abbildung 4). Die Masse des Zylinders beträgt einschließlich Meßausrüstung und aller Teile des Hilfsarms im Zylinder 1,25 ± 0,02 kg. Die Die Masse des Pendelarms beträgt 285 ± 5 g. Die Masse aller rotierenden Teile der Achse, an der der Hilfsarm befestigt ist, sollte nicht mehr als 100 g betragen. Der Abstand zwischen der horizontalen Mittelachse des Schlagkörperzylinders und der Rotationsachse des gesamten Pendels beträgt 1250 ± 1 mm. Die Längsachse des Schlagkörperzylinders verläuft horizontal und senkrecht zur Schlagrichtung. Der Schlagkörper trifft den Absatz des Schuhs in einer horizontalen Ebene im Abstand von 62 ± 2 mm über dem Auflagepunkt der auf der starren waagerechten Plattform ruhenden Ferse der Prüfpuppe, so daß die Längsmittelachse des Pendelarms zum Zeitpunkt des Aufpralls maximal 1° von der Vertikalen abweicht. Der Schlagkörper ist so zu führen, daß jede merkliche Lateral-, Vertikal- oder Schwenkbewegung zum Zeitpunkt Null ausgeschlossen ist.
- 3.3.6
- Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Prüfungen an ein und demselben Unterschenkel ist eine Ruhezeit von mindestens dreißig Minuten einzuhalten.
- 3.3.7
- Das Datenerfassungssystem, einschließlich Meßwertaufnehmer, muß den Anforderungen für eine CFC von 600 gemäß Anlage 5 entsprechen.
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3.4
-
Geforderte Leistung
- 3.4.1
- Wenn der Absatz jedes Schuhs einer Schlageinwirkung mit 6,7 ± 0,1 m/s gemäß Abschnitt 3.3 ausgesetzt wird, muß die auf das Schienbein wirkende maximale Kompressionskraft (Fz) 3,3 ± 0,5 kN betragen.
Abbildung 1
Abbildung 2
Abbildung 3
Abbildung 4
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