ANHANG II RL 97/67/EG
Qualitätsnormen für die grenzüberschreitende innergemeinschaftliche Post
Die Qualitätsnormen für die grenzüberschreitende innergemeinschaftliche Post werden im Verhältnis zur durchschnittlichen Laufzeit für Standardsendungen der schnellsten Kategorie, gerechnet vom Abgang bis zur Zustellung(*), nach der Formel D + n, bestimmt, wobei D für den Einlieferungstag(**) und n für die Zahl der Arbeitstage steht, die zwischen dem Tag der Einlieferung und dem Tag der Aushändigung an den Empfänger vergehen.
Qualitätsnormen für die grenzüberschreitende innergemeinschaftliche Post | |
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Durchschnittliche Laufzeit | Ziel |
D + 3 | 85 % der Sendungen |
D + 5 | 97 % der Sendungen |
Die Normen müssen für sämtliche Beförderungsverhältnisse im Gesamtrahmen des innergemeinschaftlichen Postverkehrs sowie für jedes bilaterale Beförderungsverhältnis zwischen zwei Mitgliedstaaten erreicht werden.
Fußnote(n):
- (*)
Als vom Abgang bis zur Zustellung gerechnete Laufzeit gilt die Zeit der Verbringung der Sendung vom Zugangspunkt des Netzes bis zum Punkt ihrer Aushändigung an den Empfänger.
- (**)
Als Einlieferungstag gilt der Tag der Einlieferung der Sendung, wenn die Einlieferung vor der letzten Abholung erfolgt, die für den betreffenden Zugangspunkt des Netzes angegeben ist. Erfolgt die Einlieferung nach diesem Zeitpunkt, so gilt als Einlieferungstag der darauffolgende Abholungstag.
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