Artikel 8 RL 97/7/EG
Zahlung mittels Karte
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, daß geeignete Vorkehrungen bestehen, damit
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der Verbraucher im Fall einer betrügerischen Verwendung seiner Zahlungskarte im Rahmen eines unter diese Richtlinie fallenden Vertragsabschlusses im Fernabsatz die Stornierung einer Zahlung verlangen kann;
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dem Verbraucher im Fall einer solchen betrügerischen Verwendung die Zahlungen gutgeschrieben oder erstattet werden.
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