Artikel 31 RL 98/10/EG

Überprüfung

Die Kommission prüft die Durchführung dieser Richtlinie und erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat darüber erstmals spätestens am 31. Dezember 1999 Bericht, wobei der von der Kommission vor dem 1. Januar 1998 zu veröffentlichende Bericht über den Universaldienst zu berücksichtigen ist. Als Grundlage für diese Überprüfung dienen unter anderem die Informationen, die der Kommission von den Mitgliedstaaten übermittelt werden; es wird insbesondere folgendes untersucht:

der Geltungsbereich der Richtlinie, vor allem die Frage, inwieweit die Anwendung der Bestimmungen der Richtlinie auf mobile Telefondienste wünschenswert ist;

die Bestimmungen des Kapitels II unter Berücksichtigung der Entwicklung der Marktbedingungen, der Veränderung der Nutzernachfrage und des technologischen Fortschritts;

die Beibehaltung der gemäß den Artikeln 17, 18 und 19 auferlegten Verpflichtungen im Hinblick auf das Entstehen von Wettbewerb.

Erforderlichenfalls können in dem Bericht weitere regelmäßige Überprüfungen vorgeschlagen werden.

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