Artikel 33 RL 98/10/EG
Aufhebung der Richtlinie 95/62/EG
Unbeschadet der für die Mitgliedstaaten bestehenden Verpflichtungen, die Richtlinie 95/62/EG entsprechend dem in Anhang IV angegebenen Zeitplan umzusetzen, wird die Richtlinie 95/62/EG mit Wirkung vom 30. Juni 1998 aufgehoben.
Verweise auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweise auf diese Richtlinie.
Anhang V enthält eine Übersicht über die Vergleichbarkeit der Artikel der Richtlinie 95/62/EG und der Artikel dieser Richtlinie.
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