ANHANG V RL 98/34/EG
Beispielliste der nicht unter Artikel 1 Nummer 2 Unterabsatz 2 fallenden Dienste
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1.
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Nicht „im Fernabsatz” erbrachte Dienste
Dienste, bei deren Erbringung der Erbringer und der Empfänger gleichzeitig physisch anwesend sind, selbst wenn dabei elektronische Geräte benutzt werden:- a)
- Untersuchung oder Behandlung in der Praxis eines Arztes mit Hilfe elektronischer Geräte, aber in Anwesenheit des Patienten;
- b)
- Konsultation eines elektronischen Katalogs in einem Geschäft in Anwesenheit des Kunden;
- c)
- Buchung eines Flugtickets über ein Computernetz, wenn sie in einem Reisebüro in Anwesenheit des Kunden vorgenommen wird;
- d)
- Bereitstellung elektronischer Spiele in einer Spielhalle in Anwesenheit des Benutzers.
- 2.
- Nicht „elektronisch” erbrachte Dienste
- —
Dienste, die zwar mit elektronischen Geräten, aber in materieller Form erbracht werden:
- a)
- Geldausgabe- oder Fahrkartenautomaten;
- b)
- Zugang zu gebührenpflichtigen Straßennetzen, Parkplätzen usw., auch wenn elektronische Geräte bei der Ein- und/oder Ausfahrt den Zugang kontrollieren und/oder die korrekte Gebühren-entrichtung gewährleisten;
- —
Offline-Dienste: Vertrieb von CD-ROM oder Software auf Disketten;
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Dienste, die nicht über elektronische Verarbeitungs- und Speicherungssysteme erbracht werden:
- a)
- Sprachtelefondienste;
- b)
- Telefax-/Telexdienste;
- c)
- über Sprachtelefon oder Telefax erbrachte Dienste;
- d)
- medizinische Beratung per Telefon/Telefax;
- e)
- anwaltliche Beratung per Telefon/Telefax;
- f)
- Direktmarketing per Telefon/Telefax.
- 3.
- Nicht „auf individuellen Abruf eines Empfängers” erbrachte Dienste
Dienste, die im Wege einer Übertragung von Daten ohne individuellen Abruf gleichzeitig für eine unbegrenzte Zahl von einzelnen Empfängern erbracht werden (Punkt-zu-Mehrpunkt-Übertragung):- a)
- Fernsehdienste (einschließlich zeitversetzter Video-Abruf) nach Artikel 1 Buchstabe a) der Richtlinie 89/552/EWG;
- b)
- Hörfunkdienste;
- c)
- Teletext (über Fernsehsignal).
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