ANHANG III RL 98/37/EG
CE-KONFORMITÄTSKENNZEICHNUNG
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Die CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE” mit folgendem Schriftbild:
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Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden.
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Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm. Bei kleinen Maschinen kann von dieser Mindesthöhe abgewichen werden.
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