Artikel 47 VO (EG) 1999/1255
Die Kommission erläßt nach dem Verfahren des Artikels 42
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die erforderlichen Maßnahmen zur Erleichterung der Umstellung von der Regelung nach der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 auf die Regelung nach der vorliegenden Verordnung,
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die erforderlichen Maßnahmen zur Lösung spezieller praktischer Probleme. Mit diesen Maßnahmen kann bei entsprechender Begründung in bestimmten Punkten von dieser Verordnung abgewichen werden.
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