Artikel 16 VO (EG) 1999/1267
Übergangs- und Schlußbestimmungen
Zum 31. Dezember 2006 überprüft der Rat diese Verordnung auf Vorschlag der Kommission. Er wird auf den Vorschlag hin nach dem Verfahren des Artikels 308 des Vertrags tätig.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.