Artikel 16 VO (EG) 1999/1267

Übergangs- und Schlußbestimmungen

Zum 31. Dezember 2006 überprüft der Rat diese Verordnung auf Vorschlag der Kommission. Er wird auf den Vorschlag hin nach dem Verfahren des Artikels 308 des Vertrags tätig.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.