ANHANG B VO (EG) 1999/1420

Länder und Gebiete, die auf die Mitteilung der Kommission betreffend die Verbringung von zur Verwertung bestimmten Abfällen des Anhangs II der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates nicht geantwortet haben

AFGHANISTAN

Alle Arten

ALGERIEN

Alle Arten

ANGOLA

Alle Arten, ausgenommen:
1.
alle Arten unter Abschnitt GA ( „Abfälle aus Metallen und Metallegierungen, ohne Dispersionsrisiko” )
2.
alle Arten unter Abschnitt GE ( „Glasabfälle ohne Dispersionsrisiko” )
3.
alle Arten unter Abschnitt GI ( „Abfälle von Papier, Pappe und Waren aus Papier” )
4.
alle Arten unter Abschnitt GJ ( „Textilabfälle” )
5.
alle Arten unter Abschnitt GK ( „Kautschukabfälle” )

ÄQUATORIALGUINEA

Alle Arten

ARMENIEN

Alle Arten

ASERBAIDSCHAN

Alle Arten

ÄTHIOPIEN

Alle Arten

BANGLADESCH

Alle Arten

BRUNEI

Alle Arten

CÔTE D'IVOIRE

Alle Arten

ECUADOR

Alle Arten

EHEMALIGE JUGOSLAWISCHE REPUBLIK MAZEDONIEN

Alle Arten

EL SALVADOR

Alle Arten

ERITREA

Alle Arten

GABUN

Alle Arten

GUATEMALA

Alle Arten

GUINEA

Alle Arten, ausgenommen:

    unter Abschnitt GJ ( „Textilabfälle” ):

    1.
    GJ 120 630900 Altwaren
    2.
    Alle Arten unter Abschnitt GM (Abfälle der Agrar- und Ernährungsindustrie).

JEMEN

Alle Arten

KAMBODSCHA

Alle Arten

KASACHSTAN

Alle Arten

KIRGISTAN

Alle Arten

LAOS

Alle Arten

LESOTHO

Alle Arten

MARROKKO

Alle Arten, ausgenommen:

    Alle Arten unter Abschnitt GJ ( „Textilabfälle” ).

MOSAMBIK

Alle Arten

NEPAL

Alle Arten

OMAN

Alle Arten

PANAMA

Alle Arten

RUSSISCHE FÖDERATION

Alle Arten, ausgenommen:
1.
unter Abschnitt GA ( „Abfälle aus Metallen und Metallegierungen, ohne Dispersionsrisiko” ):

a)
Abfälle und Schrott aus folgenden NE-Metallen und ihren Legierungen:

GA 150 780200 Abfälle und Schrott, aus Blei
GA 160 790200 Abfälle und Schrott, aus Zink
GA 170 800200 Abfälle und Schrott, aus Zinn
GA 180 ex810191 Abfälle und Schrott, aus Wolfram
GA 190 ex810291 Abfälle und Schrott, aus Molybdän
GA 200 ex810310 Abfälle und Schrott, aus Tantal
GA 210 810420 Abfälle und Schrott, aus Magnesium (ausgenommen des in Abschnitt AA 190 genannten Abfalls und Schrotts) (*)
GA 220 ex810510 Abfälle und Schrott, aus Kobalt
GA 230 ex810600 Abfälle und Schrott, aus Bismut
GA 240 ex810710 Abfälle und Schrott, aus Kadmium
GA 250 ex810810 Abfälle und Schrott, aus Titan
GA 260 ex810910 Abfälle und Schrott, aus Zirkonium
GA 270 ex811000 Abfälle und Schrott, aus Antimon
GA 280 ex811100 Abfälle und Schrott, aus Mangan
GA 290 ex811211 Abfälle und Schrott, aus Beryllium
GA 300 ex811220 Abfälle und Schrott, aus Chrom
GA 310 ex811230 Abfälle und Schrott, aus Germanium
GA 320 ex811240 Abfälle aus Schrott, aus Vanadium
ex811291 Abfälle und Schrott, aus:
GA 330 — Hafnium
GA 340 — Indium
GA 350 — Niob
GA 400 ex280490 Abfälle und Schrott, aus Selen
GA 410 ex280450 Abfälle und Schrott, aus Tellur

2.
unter Abschnitt GB ( „Metallhaltige Abfälle, die beim Gießen, Schmelzen und Affinieren von Metallen anfallen” ):

GB 010 262011 Galvanisationsplatten (Hartzink)
GB 025 Rückstände aus der Zinkabschöpfung

3.
unter Abschnitt GC ( „Sonstige metallhaltige Abfälle” ):

GC 030 ex890800 Schiffe und andere schwimmende Vorrichtungen, zum Abwracken, ohne Ladung und andere beim Schiffsbetrieb anfallende Materialien, die als gefährlicher Stoff oder Abfall eingestuft werden könnten
GC 070 ex261900 Schlacken aus der Eisen- und Stahlherstellung (einschließlich niedrig legierter Stähle), ausschließlich solcher, die spezifisch zur Einhaltung sowohl der einzelstaatlichen als auch der einschlägigen internationalen Anforderungen und Normen hergestellt wurden (**)

4.
unter Abschnitt GD ( „Abfälle aus dem Bergbau, ohne Dispersionsrisiko” ):

GD 020 ex251400 Abfälle, aus Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen auf andere Weise lediglich zerteilt
GD 030 252530 Glimmerabfall
GD 070 ex281122 Abfälle aus Silicium, in fester Form, mit Ausnahme solcher, die in Gießereien verwendet werden

5.
unter Abschnitt GG ( „Andere Abfälle aus vorwiegend anorganischen Bestandteilen, die Metalle und organische Stoffe enthalten können” ):

GG 030 ex2621 schwere Asche und Feuerungsschlacken aus Kohlekraftwerken
GG 040 ex2621 Flugasche aus Kohlekraftwerken
GG 060 ex2803 verbrauchte Aktivkohle aus der Trinkwasseraufbereitung, Lebensmittel- und Vitaminproduktion
GG 110 ex262100 neutralisierter Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung

6.
alle Arten unter Abschnitt GH ( „Kunststoffabfälle in fester Form” )
7.
unter Abschnitt GJ ( „Textilabfälle” ):

GJ 110 5505 Abfälle von Chemiefasern (einschließlich Kämmlinge, Garnabfälle und Reißspinnstoff):
GJ 111 550510 aus synthetischen Chemiefasern
GJ 112 550520 aus künstlichen Chemiefasern

8.
alle Arten unter Abschnitt GK ( „Kautschukabfälle” )
9.
unter Abschnitt GM ( „Abfälle der Agrar- und Ernährungsindustrie” ):

GM 090 1522 Degras: Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen
GM 100 050690 Abfälle aus Knochen und Hornteilen, unverarbeitet, entfettet, nur zubereitet, jedoch nicht zugeschnitten, mit Säure behandelt oder entgelatiniert
GM 110 ex051191 Fischabfälle

10.
unter Abschnitt GN ( „Beim Gerben, der Pelzfellverarbeitung und der Häute- und Fellbehandlung anfallende Abfälle” ):

GN 010 ex050200 Abfälle von Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen, Dachshaaren und anderen Tierhaaren zur Herstellung von Besen, Bürsten und Pinseln
GN 020 ex050300 Roßhaarabfälle, auch in Lagen, mit oder ohne Unterlage
GN 030 ex050590 Abfälle von Vogelbälgen und anderen Vogelteilen, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teilen von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gering gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt

11.
Unter Abschnitt GO ( „Andere, organische Stoffe enthaltende Abfälle, eventuell vermischt mit Metallen und anorganischen Stoffen” ):

GO 010 ex050100 Haarabfälle

SALOMONEN

Alle Arten

SUDAN

Alle Arten

SWASILAND

Alle Arten

SYRIEN

Alle Arten

TADSCHIKISTAN

Alle Arten

TONGA

Alle Arten

TUNESIEN

1.
Unter Abschnitt GC ( „Sonstige Abfälle” ):

GC 070 ex261900 Schlacken aus Eisen- und Stahlherstellung (einschließlich niedrig legierter Stähle) ausschließlich solcher, die spezifisch zur Einhaltung sowohl der einzelstaatlichen als auch der einschlägigen internationalen Anforderungen und Normen hergestellt wurden (***)
GC 080 Walzsinter (Eisenmetall).

2.
Unter Abschnitt GN ( „Beim Gerben, der Pelzverarbeitung und der Häute- und Fellbehandlung anfallende Abfälle” ):

GN 030 ex050590 Abfälle von Vogelbälgen und anderen Vogelteilen, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teilen von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gering gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt.

TURKMENISTAN

Alle Arten

VENEZUELA

Alle Arten

VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE

Alle Arten

VIETNAM

Alle Arten

Fußnote(n):

(*)

Siehe Anhang III der Entscheidung 98/368/EG der Kommission vom 18. Mai 1998 (ABl. L 165 vom 10.6.1998, S. 20).

(**)

Diese Postion gilt auch für die Verwendung solcher Schlacken als Ausgangsstoffe für Titandioxid und Vanadium.

(***)

Diese Position gilt auch für die Verwendung solcher Schlacken als Ausgangsstoff für Titandioxid und Vanadium.

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.