ANHANG B VO (EG) 1999/1420
Länder und Gebiete, die auf die Mitteilung der Kommission betreffend die Verbringung von zur Verwertung bestimmten Abfällen des Anhangs II der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates nicht geantwortet haben
AFGHANISTAN
Alle ArtenALGERIEN
Alle ArtenANGOLA
Alle Arten, ausgenommen:- 1.
- alle Arten unter Abschnitt GA ( „Abfälle aus Metallen und Metallegierungen, ohne Dispersionsrisiko” )
- 2.
- alle Arten unter Abschnitt GE ( „Glasabfälle ohne Dispersionsrisiko” )
- 3.
- alle Arten unter Abschnitt GI ( „Abfälle von Papier, Pappe und Waren aus Papier” )
- 4.
- alle Arten unter Abschnitt GJ ( „Textilabfälle” )
- 5.
- alle Arten unter Abschnitt GK ( „Kautschukabfälle” )
ÄQUATORIALGUINEA
Alle ArtenARMENIEN
Alle ArtenASERBAIDSCHAN
Alle ArtenÄTHIOPIEN
Alle ArtenBAHRAIN
Alle ArtenBANGLADESCH
Alle ArtenBRUNEI
Alle ArtenBURUNDI
Alle ArtenCÔTE D'IVOIRE
Alle ArtenECUADOR
Alle ArtenEHEMALIGE JUGOSLAWISCHE REPUBLIK MAZEDONIEN
Alle ArtenEL SALVADOR
Alle ArtenERITREA
Alle ArtenGABUN
Alle ArtenGUATEMALA
Alle ArtenGUINEA
Alle Arten, ausgenommen:- 1.
GJ 120 630900 Altwaren - 2.
- Alle Arten unter Abschnitt GM (Abfälle der Agrar- und Ernährungsindustrie).
unter Abschnitt GJ ( „Textilabfälle” ):
HAITI
Alle ArtenHONDURAS
Alle ArtenJEMEN
Alle ArtenKAMBODSCHA
Alle ArtenKASACHSTAN
Alle ArtenKATAR
Alle ArtenKIRGISTAN
Alle ArtenLAOS
Alle ArtenLESOTHO
Alle ArtenMARROKKO
Alle Arten, ausgenommen:Alle Arten unter Abschnitt GJ ( „Textilabfälle” ).
MOSAMBIK
Alle ArtenNAMIBIA
Alle ArtenNEPAL
Alle ArtenOMAN
Alle ArtenPANAMA
Alle ArtenRUSSISCHE FÖDERATION
Alle Arten, ausgenommen:- 1.
- unter Abschnitt GA ( „Abfälle aus Metallen und Metallegierungen, ohne Dispersionsrisiko” ):
- a)
- Abfälle und Schrott aus folgenden NE-Metallen und ihren Legierungen:
GA 150 780200 Abfälle und Schrott, aus Blei GA 160 790200 Abfälle und Schrott, aus Zink GA 170 800200 Abfälle und Schrott, aus Zinn GA 180 ex810191 Abfälle und Schrott, aus Wolfram GA 190 ex810291 Abfälle und Schrott, aus Molybdän GA 200 ex810310 Abfälle und Schrott, aus Tantal GA 210 810420 Abfälle und Schrott, aus Magnesium (ausgenommen des in Abschnitt AA 190 genannten Abfalls und Schrotts) (*) GA 220 ex810510 Abfälle und Schrott, aus Kobalt GA 230 ex810600 Abfälle und Schrott, aus Bismut GA 240 ex810710 Abfälle und Schrott, aus Kadmium GA 250 ex810810 Abfälle und Schrott, aus Titan GA 260 ex810910 Abfälle und Schrott, aus Zirkonium GA 270 ex811000 Abfälle und Schrott, aus Antimon GA 280 ex811100 Abfälle und Schrott, aus Mangan GA 290 ex811211 Abfälle und Schrott, aus Beryllium GA 300 ex811220 Abfälle und Schrott, aus Chrom GA 310 ex811230 Abfälle und Schrott, aus Germanium GA 320 ex811240 Abfälle aus Schrott, aus Vanadium ex811291 Abfälle und Schrott, aus: GA 330 — Hafnium GA 340 — Indium GA 350 — Niob GA 400 ex280490 Abfälle und Schrott, aus Selen GA 410 ex280450 Abfälle und Schrott, aus Tellur
- 2.
- unter Abschnitt GB ( „Metallhaltige Abfälle, die beim Gießen, Schmelzen und Affinieren von Metallen anfallen” ):
GB 010 262011 Galvanisationsplatten (Hartzink) GB 025 Rückstände aus der Zinkabschöpfung - 3.
- unter Abschnitt GC ( „Sonstige metallhaltige Abfälle” ):
GC 030 ex890800 Schiffe und andere schwimmende Vorrichtungen, zum Abwracken, ohne Ladung und andere beim Schiffsbetrieb anfallende Materialien, die als gefährlicher Stoff oder Abfall eingestuft werden könnten GC 070 ex261900 Schlacken aus der Eisen- und Stahlherstellung (einschließlich niedrig legierter Stähle), ausschließlich solcher, die spezifisch zur Einhaltung sowohl der einzelstaatlichen als auch der einschlägigen internationalen Anforderungen und Normen hergestellt wurden (**) - 4.
- unter Abschnitt GD ( „Abfälle aus dem Bergbau, ohne Dispersionsrisiko” ):
GD 020 ex251400 Abfälle, aus Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen auf andere Weise lediglich zerteilt GD 030 252530 Glimmerabfall GD 070 ex281122 Abfälle aus Silicium, in fester Form, mit Ausnahme solcher, die in Gießereien verwendet werden - 5.
- unter Abschnitt GG ( „Andere Abfälle aus vorwiegend anorganischen Bestandteilen, die Metalle und organische Stoffe enthalten können” ):
GG 030 ex2621 schwere Asche und Feuerungsschlacken aus Kohlekraftwerken GG 040 ex2621 Flugasche aus Kohlekraftwerken GG 060 ex2803 verbrauchte Aktivkohle aus der Trinkwasseraufbereitung, Lebensmittel- und Vitaminproduktion GG 110 ex262100 neutralisierter Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung - 6.
- alle Arten unter Abschnitt GH ( „Kunststoffabfälle in fester Form” )
- 7.
- unter Abschnitt GJ ( „Textilabfälle” ):
GJ 110 5505 Abfälle von Chemiefasern (einschließlich Kämmlinge, Garnabfälle und Reißspinnstoff): GJ 111 550510 aus synthetischen Chemiefasern GJ 112 550520 aus künstlichen Chemiefasern - 8.
- alle Arten unter Abschnitt GK ( „Kautschukabfälle” )
- 9.
- unter Abschnitt GM ( „Abfälle der Agrar- und Ernährungsindustrie” ):
GM 090 1522 Degras: Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen GM 100 050690 Abfälle aus Knochen und Hornteilen, unverarbeitet, entfettet, nur zubereitet, jedoch nicht zugeschnitten, mit Säure behandelt oder entgelatiniert GM 110 ex051191 Fischabfälle - 10.
- unter Abschnitt GN ( „Beim Gerben, der Pelzfellverarbeitung und der Häute- und Fellbehandlung anfallende Abfälle” ):
GN 010 ex050200 Abfälle von Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen, Dachshaaren und anderen Tierhaaren zur Herstellung von Besen, Bürsten und Pinseln GN 020 ex050300 Roßhaarabfälle, auch in Lagen, mit oder ohne Unterlage GN 030 ex050590 Abfälle von Vogelbälgen und anderen Vogelteilen, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teilen von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gering gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt - 11.
- Unter Abschnitt GO ( „Andere, organische Stoffe enthaltende Abfälle, eventuell vermischt mit Metallen und anorganischen Stoffen” ):
GO 010 ex050100 Haarabfälle
SALOMONEN
Alle ArtenSIMBABWE
Alle ArtenSUDAN
Alle ArtenSWASILAND
Alle ArtenSYRIEN
Alle ArtenTADSCHIKISTAN
Alle ArtenTONGA
Alle ArtenTUNESIEN
- 1.
- Unter Abschnitt GC ( „Sonstige Abfälle” ):
GC 070 ex261900 Schlacken aus Eisen- und Stahlherstellung (einschließlich niedrig legierter Stähle) ausschließlich solcher, die spezifisch zur Einhaltung sowohl der einzelstaatlichen als auch der einschlägigen internationalen Anforderungen und Normen hergestellt wurden (***) GC 080 Walzsinter (Eisenmetall).
- 2.
- Unter Abschnitt GN ( „Beim Gerben, der Pelzverarbeitung und der Häute- und Fellbehandlung anfallende Abfälle” ):
GN 030 ex050590 Abfälle von Vogelbälgen und anderen Vogelteilen, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teilen von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gering gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt.
TURKMENISTAN
Alle ArtenUSBEKISTAN
Alle ArtenVATIKANSTADT
Alle ArtenVENEZUELA
Alle ArtenVEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
Alle ArtenVIETNAM
Alle ArtenFußnote(n):
- (*)
Siehe Anhang III der Entscheidung 98/368/EG der Kommission vom 18. Mai 1998 (ABl. L 165 vom 10.6.1998, S. 20).
- (**)
Diese Postion gilt auch für die Verwendung solcher Schlacken als Ausgangsstoffe für Titandioxid und Vanadium.
- (***)
Diese Position gilt auch für die Verwendung solcher Schlacken als Ausgangsstoff für Titandioxid und Vanadium.
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